Servicebedingungen
Zuletzt aktualisiert: 30.10.2024
:::Vorsicht[Hinweis] Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten für Reisebüros, die selbst Gelder akquirieren und auszahlen möchten. Dies ist ausschließlich über unsere API und nur für Reisebüros möglich, die dies während des Anmeldevorgangs angegeben haben.
Alle Reisebüros können weiterhin über unser Reisebüroportal mit dem Zahlungsportal von Wink mit ihrer eigenen oder der Kreditkarte des Reisenden buchen. Daher müssen alle Reisebüros auch den Nutzungsbedingungen zustimmen, wenn das Zahlungsportal von Wink als Vertragshändler fungiert.
Diese Bedingungen sind verfügbar unterPartnerportal > Servicebedingungen. ::
WINK ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR REISEBÜROS (Merchant of Record)
ZWISCHEN:
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TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD.ein nach singapurischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in #03-01 Wilkie Edge 8 Wilkie Road, Singapur 228095, und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 201437335D (nachfolgend „Wink“ genannt) und
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DAS REISEBÜROderen Angaben im Registrierungsformular für Reisebüros aufgeführt sind oder online übermittelt wurden (das „Reisebüro“).
WOHINGEGEN:
(i) Wink betreibt ein Online-System (das „System“), über das teilnehmende Unterkünfte (zusammen die „Unterkunftsanbieter“) ihr Angebot zur Reservierung anbieten können und über das das Reisebüro im Namen seiner Gäste Reservierungen bei diesen Unterkunftsanbietern vornehmen kann (der „Service“);
(ii) Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Inserate. Wink ist nicht Vertragspartei der direkt zwischen den Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink fungiert in keiner Weise als Vermittler für die Unterkunftsanbieter.
(iii) Wink unterhält und nutzt seine eigenen Websites (die „Wink-Websites“) und stellt den Dienst und Links zum Dienst auch auf den Websites Dritter bereit;
(iv) Das Reisebüro besitzt, kontrolliert, hostet und/oder betreibt eine oder mehrere Internetdomänen, Websites oder Anwendungen und möchte bei der Nutzung des Dienstes der eingetragene Händler sein.
(v) Das Reisebüro und Wink möchten, dass das Reisebüro den Service (direkt oder indirekt) seinen Kunden und Besuchern der Website(s) und App(s) des Reisebüros in der Form und zu den Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) zur Verfügung stellt, wie in dieser Vereinbarung dargelegt.
Daher vereinbaren die Parteien Folgendes:
1. Begriffsbestimmungen
- Zusätzlich zu den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen in dieser Vereinbarung, sofern nichts anderes beabsichtigt ist:
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“Unterkunft”bezeichnet jede Form der Unterkunft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hotels, Motels, Pensionen, Bed & Breakfasts, Hostels, Villen, Apartments, Lodges, Gasthöfe, Resorts und alle anderen (Arten von) Unterkünften oder Beherbergungsanbietern (unabhängig davon, ob diese auf den Wink-Websites verfügbar sind oder nicht).
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„Unterkunftsanbieter“bezeichnet jede Partei, die ein Konto beim Dienstanbieter mit der Absicht erstellt, ihre eigenen Zimmer und Zusatzleistungen über die Wink-Plattform zu verkaufen.
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“Buchung”bezeichnet eine Reservierung oder Bestellung eines Gastes über das Reisebüro für von einem Unterkunftsanbieter angebotene Unterkunftsleistungen.
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“Buchungsgebühr”bezeichnet die 1,5 %, die vom Gesamtbetrag abgezogen werden, den das Reisebüro vom Gast eingezogen hat und die als Bearbeitungsgebühr an Wink zu zahlen sind.
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“Buchungswert”bezeichnet den Gesamtbetrag, den das Reisebüro vom Gast für eine Buchung einzieht.
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“Kommission”bezeichnet den Betrag, den der Unterkunftsanbieter dem Reisebüro schuldet, berechnet auf Grundlage des vereinbarten Prozentsatzes aus der „Separaten Vereinbarung“ vom Buchungswert.
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“Höhere Gewalt”bezeichnet jedes Ereignis außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien und staatliche Maßnahmen, die eine Partei daran hindern, ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen.
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“Gast”bezeichnet eine Einzelperson oder Gruppe, die über das Reisebüro eine Buchung für Unterkunftsdienstleistungen vornimmt.
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„Händler der Aufzeichnung“bezeichnet die Stelle, die gesetzlich befugt und verantwortlich für die Zahlungsabwicklung von Gästen ist, einschließlich der Abwicklung von Zahlungstransaktionen, Rückerstattungen, Rückbuchungen und der Sicherstellung der Einhaltung von Zahlungsvorschriften. Der Vertragshändler ist die Stelle, deren Name auf der Kreditkartenabrechnung des Gastes für die mit der Buchung verbundenen Gebühren erscheint.
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“Nettozahlung”bezeichnet den Betrag, der dem Unterkunftsanbieter nach Abzug der Wink-Buchungsgebühr und der Reisebüroprovision vom Buchungswert zu zahlen ist.
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„Zahlungen“bezeichnet die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich Provisionen, Gebühren oder anderer Kosten, die von einer Partei an die andere zu zahlen sind.
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„Zahlungsvermittler“ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd., die die Zahlungsdienste verwaltet und Zahlungen von Gästen einzieht, indem sie die mit ihrem Kauf verbundene Zahlungsmethode wie Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal usw. belastet.
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“Plattform”bezeichnet das vom Dienstanbieter betriebene Online-System, über das das Reisebüro Buchungen für Gäste vornehmen oder verwalten kann.
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„Separate Vereinbarung“bezeichnet den unabhängigen Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Unterkunftsanbieter, in dem die spezifischen Zahlungsbedingungen, einschließlich der Provision und des Zahlungsplans, aufgeführt sind.
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„Dienstleistungen“bezeichnet die vom Dienstanbieter dem Reisebüro im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Dienste, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugriff auf die Plattform, die Buchungserleichterung und den Kundensupport.
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„Dienstanbieter“soll Wink bedeuten,TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTDin Singapur registriert.
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„Reisebüro“bezeichnet die juristische Person, die diese Vereinbarung mit dem Dienstanbieter abschließt, um Reisebuchungen über die Plattform des Dienstanbieters zu bewerben und zu verkaufen.
2. Nicht-Exklusivität
2.1 Das Reisebüro fungiert als nicht exklusiver Vertriebshändler von Wink.
2.2 Der Service wird dem Reisebüro von Wink wie im Registrierungsformular für Reisebüros und auf der/den im Registrierungsformular für Reisebüros angegebenen Website(s) zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungseinzug und -verteilung
3.1Einzug von Zahlungen:Das Reisebüro zieht die Zahlung vom Gast zum Zeitpunkt der Buchung ein.
3.2Abzug von Gebühren:Das Reisebüro zieht vom Buchungswert Folgendes ab:
- 1,5 % Buchungsgebühr für Wink.
- Reisebüroprovision.
3.3Nettozahlung:Die verbleibende Nettozahlung wird vom Reisebüro gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung zwischen dem Reisebüro und dem jeweiligen Unterkunftsanbieter an den jeweiligen Unterkunftsanbieter ausgezahlt. Wink ist nicht verpflichtet, Zahlungen an den Unterkunftsanbieter zu leisten.
3.4Separate Vereinbarung:Das Reisebüro muss mit jedem Unterkunftsanbieter eine separate Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen abschließen. Diese Vereinbarung zwischen Wink und dem Reisebüro regelt nicht das Verhältnis zwischen dem Reisebüro und den Unterkunftsanbietern.
3.5Wink’s Rechnungsstellung:Wink stellt dem Reisebüro monatlich eine Rechnung über die im Laufe des Monats aufgelaufene Buchungsgebühr von 1,5 % aus. Das Reisebüro ist für die Begleichung dieser Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist verantwortlich.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten
4.1Pflichten des Reisebüros:
- Das Reisebüro ist für die Einziehung der Zahlungen von den Gästen verantwortlich.
- Das Reisebüro muss die rechtzeitige und korrekte Auszahlung der Nettozahlung an die Unterkunftsanbieter gemäß ihren separaten Vereinbarungen sicherstellen.
- Für etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten bei der Zahlungsabwicklung ist das Reisebüro verantwortlich und muss diese umgehend beheben.
- Das Reisebüro ist für die Zahlung der monatlichen Rechnung von Wink für die Buchungsgebühren verantwortlich.
4.2Winks Aufgaben:
- Wink haftet nicht für Zahlungen an Beherbergungsbetriebe. Das Reisebüro trägt die alleinige Verantwortung für alle finanziellen Transaktionen mit den Beherbergungsbetrieben.
- Wink stellt den Zugriff auf das System bereit und stellt sicher, dass der Dienst dem Reisebüro zur Verfügung steht.
5. Geistige Eigentumsrechte
5.1Lizenzen:Jede Partei gewährt der anderen Partei eine beschränkte, nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung ihres geistigen Eigentums ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung.
5.2Einschränkungen:Dem Reisebüro ist es nicht gestattet, geistiges Eigentum oder von Wink bereitgestellte Inhalte unterzulizenzieren, zu übertragen oder offenzulegen.
6. Zahlung an Wink
6.1Zahlungsplan:
- Alle vom Reisebüro im Rahmen dieser Vereinbarung an Wink geschuldeten Zahlungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der korrekten und genauen Rechnung von Wink zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Zahlungen erfolgen in USD, ohne jegliche Abzüge oder Einbehalte, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
6.2Zahlungsverzug:
- Geht eine fällige Zahlung aus diesem Vertrag nicht fristgerecht ein, behält sich Wink das Recht vor, Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) auf den ausstehenden Betrag zu berechnen, berechnet vom Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungsdatum. Darüber hinaus kann Wink die Erbringung von Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Sollte die von Wink eingereichte Rechnung jedoch Fehler enthalten, ist das Reisebüro lediglich zur Zahlung des korrekten Rechnungsbetrags verpflichtet. Für die Nichtzahlung des fehlerhaften Rechnungsbetrags entstehen keine Zinsen oder Strafgebühren.
6.3Rückerstattungen und Gutschriften:
- Wird eine Leistung aus Gründen, die nicht vom Reisebüro zu vertreten sind, nicht erbracht oder storniert, erstattet Wink dem Reisebüro innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Stornierungsmitteilung den gezahlten Betrag zurück oder schreibt ihn gut, sofern die Servicegebühr bereits bezahlt wurde.
6.4Währung und Steuern:
- Zahlungen erfolgen in USD. Das Reisebüro trägt alle Steuern, Zölle und sonstigen Gebühren, die im Rahmen dieser Vereinbarung anfallen können, einschließlich der Kosten für die Währungsumrechnung, wenn Zahlungen in einer anderen Währung als USD erfolgen.
6.5Zahlungsarten:
- Das Reisebüro leistet Zahlungen per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal. Alle mit der vom Reisebüro gewählten Zahlungsmethode verbundenen Gebühren trägt das Reisebüro.
6.6Zahlungsstreitigkeiten:
- Im Falle einer Reklamation einer Rechnung muss das Reisebüro Wink innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum unter Angabe detaillierter Gründe benachrichtigen. Beide Parteien verhandeln nach Treu und Glauben, um die Reklamation schnellstmöglich zu lösen. Der unbestrittene Teil der Rechnung ist fristgerecht zu begleichen.
7. Pflichten des Reisebüros
7.1Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften:
- Das Reisebüro muss bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit alle geltenden lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diejenigen zum Verbraucherschutz, Datenschutz und zur Bekämpfung der Geldwäsche.
7.2Genaue Darstellung der Dienste:
- Das Reisebüro ist verpflichtet, die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen und Unterkünfte korrekt darzustellen. Das Reisebüro ist dafür verantwortlich, dass alle den Gästen zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere Beschreibungen, Preise und Verfügbarkeit, korrekt und aktuell sind.
7.3Werbung für Dienstleistungen:
- Das Reisebüro ist verpflichtet, die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen gemäß den Richtlinien des Dienstleisters aktiv zu bewerben. Dies umfasst unter anderem Marketingaktivitäten, die Aktualisierung von Werbematerialien und die Sicherstellung der Richtigkeit aller Werbeinhalte und der Einhaltung der geltenden Werbestandards.
7.4Buchungsverwaltung:
- Das Reisebüro verwaltet alle über die Plattform getätigten Buchungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bearbeitung von Reservierungen, Stornierungen und Änderungen. Das Reisebüro ist für die Kommunikation mit Gästen und Unterkunftsanbietern verantwortlich, um sicherzustellen, dass alle Buchungen korrekt bearbeitet und bestätigt werden.
7,5Einzug und Überweisung von Zahlungen:
- Das Reisebüro ist für die Einziehung der Zahlungen der Gäste für über die Plattform getätigte Buchungen und die Überweisung der vereinbarten Zahlungen an die Unterkunftsanbieter und den Dienstleister gemäß den Zahlungsbedingungen verantwortlich. Das Reisebüro stellt sicher, dass alle Zahlungen sicher und in Übereinstimmung mit den geltenden Finanzvorschriften abgewickelt werden.
7.6Umgang mit Beschwerden und Streitigkeiten von Gästen:
- Das Reisebüro ist der primäre Ansprechpartner für Gäste bei Beschwerden, Streitigkeiten oder Problemen im Zusammenhang mit den über die Plattform bereitgestellten Dienstleistungen. Das Reisebüro bemüht sich nach Kräften, solche Beschwerden und Streitigkeiten zeitnah und so zu lösen, dass eine positive Beziehung sowohl zu Gästen als auch zu Beherbergungsbetrieben erhalten bleibt.
7.7Berichterstattung und Rechenschaftspflicht:
- Das Reisebüro legt dem Dienstleister regelmäßig detaillierte Berichte über die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag vor, insbesondere Verkaufsdaten, Buchungsstatistiken und Kundenfeedback. Das Reisebüro haftet für die Richtigkeit dieser Berichte und arbeitet mit dem Dienstleister bei der Prüfung seiner Geschäftstätigkeit zusammen.
7.8Vertraulichkeit:
- Das Reisebüro ist verpflichtet, alle geschützten Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Dienstleisters, insbesondere Kundendaten, Preisinformationen und Geschäftsstrategien, vertraulich zu behandeln. Das Reisebüro darf diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstleisters nicht an Dritte weitergeben.
7.9Einhaltung der Plattformbedingungen:
- Das Reisebüro ist verpflichtet, alle mit der Nutzung der Plattform des Dienstleisters verbundenen Bedingungen einzuhalten, einschließlich aller Aktualisierungen und Änderungen dieser Bedingungen. Das Reisebüro ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter und Vertreter diese Bedingungen kennen und einhalten.
7.10Schadloshaltung:
- Das Reisebüro verpflichtet sich, den Dienstleister von allen Ansprüchen, Schäden, Verbindlichkeiten und Kosten freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verletzung dieses Vertrags durch das Reisebüro ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung geltender Gesetze, falsche Angaben zu Dienstleistungen oder die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Gästen oder Unterkunftsanbietern.
8. Provisionen und Gebühren
8.1Berechnung der Provision:Die an das Reisebüro zu zahlende Provision entspricht einem Prozentsatz (festgelegt in der Vereinbarung zwischen dem Reisebüro und dem Unterkunftsanbieter) des Buchungswerts nach Abzug der Wink-Buchungsgebühr.
8.2Winks Buchungsgebühr:Wink stellt eine monatliche Rechnung über die Buchungsgebühr von 1,5 % aus. Das Reisebüro ist für die Begleichung dieser Rechnung innerhalb der von Wink festgelegten Zahlungsbedingungen verantwortlich.
9. Gesetzliche Bestimmungen
9.1Haftungsbeschränkung:Keine der Parteien haftet für indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- oder Strafschäden, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.
9.2Schadloshaltung:Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei von allen Ansprüchen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus einer Verletzung dieser Vereinbarung oder der Fahrlässigkeit der freistellenden Partei ergeben.
9.3Höhere Gewalt:Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund von Ursachen, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks usw.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1Begriff:Diese Vereinbarung beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung und gilt bis zur Kündigung durch eine der Parteien.
10.2Beendigung:Jede Partei kann diese Vereinbarung nach eigenem Ermessen kündigen.
10.3Nach der Kündigung:Nach der Kündigung muss das Reisebüro alle ausstehenden Zahlungen begleichen und die Nutzung jeglichen geistigen Eigentums oder Inhalts im Zusammenhang mit Wink einstellen.
11. Geltendes Recht und Streitbeilegung
11.1Geltendes Recht:Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Singapurs und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen.
11.2Streitbeilegung:
11.2.1Verhandlung:Im Falle von Streitigkeiten, Ansprüchen, Fragen oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden die Parteien zunächst versuchen, den Streit durch Verhandlungen in gutem Glauben beizulegen. Solche Verhandlungen beginnen nach schriftlicher Mitteilung einer Partei an die andere.
11.2.2Schiedsgerichtsverfahren:Kann der Streit nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen durch Verhandlungen beigelegt werden, wird er einem Schiedsverfahren nach den Regeln des Singapore International Arbitration Centre (SIAC) unterzogen und endgültig beigelegt. Diese Regeln gelten durch Bezugnahme als Bestandteil dieser Klausel. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt eins, und der Sitz bzw. Gerichtsstand des Schiedsverfahrens ist Singapur. Die Schiedssprache ist Englisch.
11.2.3Zuständigkeit:Ungeachtet des Vorstehenden behält sich jede Partei das Recht vor, bei den Gerichten Singapurs eine einstweilige Verfügung oder Unterlassungsverfügung zu beantragen, um ihre Rechte oder ihr Eigentum zu schützen, während auf die Ernennung eines Schiedsrichters gewartet wird. Jedes dieser Gerichte hat die ausschließliche Zuständigkeit, eine solche Verfügung zu gewähren.
12. Höhere Gewalt
12.1DefinitionKeine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Ein „Ereignis höherer Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen (wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Wirbelstürme), Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien, staatliche Maßnahmen oder jedes andere Ereignis, das nicht vorhersehbar oder vermeidbar war.
12.2Benachrichtigung: Die betroffene Partei muss die andere Partei so bald wie möglich nach Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt schriftlich benachrichtigen. Diese Benachrichtigung muss eine Beschreibung des Ereignisses höherer Gewalt, seine voraussichtliche Dauer und die betroffenen Verpflichtungen enthalten.
12.3Auswirkungen auf Dienste:
- Aussetzung von Dienstleistungen: Beeinträchtigt ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit Ihres Unternehmens, Dienstleistungen für das Reisebüro zu erbringen, werden diese Dienstleistungen für die Dauer des Ereignisses ohne Vertragsstrafe ausgesetzt. Die Zahlungsverpflichtungen des Reisebüros für die betroffenen Dienstleistungen werden während dieser Zeit ebenfalls ausgesetzt.
- Pflichten des Reisebüros: Das Reisebüro haftet nicht für Verpflichtungen gegenüber Ihrem Unternehmen, die aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Das Reisebüro muss jedoch weiterhin alle anderen Verpflichtungen erfüllen, die nicht direkt von dem Ereignis betroffen sind.
12.4Dauer und Kündigung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei, mit Ausnahme der Verpflichtungen, die vor dem Ereignis höherer Gewalt entstanden sind.
12,5Wiederaufnahme der Verpflichtungen: Sobald das Ereignis höherer Gewalt vorüber ist, werden beide Parteien ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung unverzüglich wieder aufnehmen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche geschützten Informationen vertraulich zu behandeln und sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben.
14. Sonstiges
14.1Gesamte Vereinbarung:Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen.
14.2Änderungen:Alle Änderungen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.
14.3Salvatorische Klausel:Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und voll wirksam.