Nutzungsbedingungen
WINK ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR REISEBÜROS (Händler des Zahlungsvorgangs)
ZWISCHEN:
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TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., ein nach den Gesetzen Singapurs gegründetes Unternehmen mit eingetragenem Sitz in #03-01 Wilkie Edge 8 Wilkie Road Singapore 228095 und der Mehrwertsteuernummer 201437335D (im Folgenden „Wink“ genannt) und
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DEM REISEBÜRO, dessen Daten im Reisebüro-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (das „Reisebüro“).
PRÄAMBEL:
(i) Wink betreibt ein Online-System (das „System“), über das teilnehmende Unterkünfte (zusammen die „Unterkunftsanbieter“) ihr Inventar zur Reservierung bereitstellen können und über das das Reisebüro im Namen seiner Gäste Reservierungen bei diesen Unterkunftsanbietern vornehmen kann (der „Service“);
(ii) Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Einträge. Wink ist keine Vertragspartei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink handelt nicht als Agent im Namen der Unterkunftsanbieter;
(iii) Wink betreibt und nutzt eigene Websites (die „Wink Websites“) und stellt den Service bereit sowie Verlinkungen zum Service auf Websites Dritter;
(iv) Das Reisebüro besitzt, kontrolliert, hostet und/oder betreibt eine oder mehrere Internet-Domains, Websites oder Anwendungen und möchte als Händler des Zahlungsvorgangs fungieren, während es den Service nutzt.
(v) Das Reisebüro und Wink wünschen, dass das Reisebüro den Service (direkt oder indirekt) seinen Kunden und Besuchern der Reisebüro-Website(s) und App(s) in der hier vereinbarten Form und zu den hier festgelegten Bedingungen (im Folgenden die „Bedingungen“) zur Verfügung stellt.
DIE PARTEIEN VEREINBAREN DAHER FOLGENDES:
1. Definitionen
- Zusätzlich zu den an anderer Stelle in diesem Vertrag definierten Begriffen gelten im gesamten Vertrag die folgenden Definitionen, sofern nicht anders angegeben:
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„Unterkunft“ bezeichnet jede Form von Unterkunft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Hotels, Motels, Gästehäuser, Bed & Breakfasts, Hostels, Villen, Apartments, Lodges, Gasthäuser, Resorts und jeden anderen (Typ von) Unterkunftsanbieter (unabhängig davon, ob diese auf den Wink Websites verfügbar sind).
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„Unterkunftsanbieter“ bezeichnet jede Partei, die ein Konto beim Service Provider erstellt, um ihr eigenes Zimmer- und Zusatzleistungsinventar über die Wink Plattform zu verkaufen.
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„Buchung“ bezeichnet eine Reservierung oder Bestellung, die ein Gast über das Reisebüro für Unterkunftsdienstleistungen eines Unterkunftsanbieters vornimmt.
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„Buchungsgebühr“ bezeichnet die 1,5 %, die vom Gesamtbetrag, den das Reisebüro vom Gast einzieht, abgezogen werden und als Bearbeitungsgebühr an Wink zu zahlen sind.
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„Buchungswert“ bezeichnet den Gesamtbetrag, den das Reisebüro vom Gast für eine Buchung einzieht.
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„Provision“ bezeichnet den Betrag, der dem Reisebüro vom Unterkunftsanbieter geschuldet wird, berechnet als vereinbarter Prozentsatz aus der „Separaten Vereinbarung“ vom Buchungswert.
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„Höhere Gewalt“ bezeichnet jedes Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriegshandlungen, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien und behördliche Maßnahmen, die eine Partei daran hindern, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
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„Gast“ bezeichnet eine Einzelperson oder Gruppe, die über das Reisebüro eine Buchung für Unterkunftsdienstleistungen vornimmt.
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„Händler des Zahlungsvorgangs“ bezeichnet die juristisch befugte und verantwortliche Einheit für die Abwicklung von Zahlungen der Gäste, einschließlich der Bearbeitung von Zahlungstransaktionen, Rückerstattungen, Rückbuchungen und der Einhaltung von Zahlungsbestimmungen. Der Händler des Zahlungsvorgangs ist die Einheit, deren Name auf dem Kreditkartenabrechnungsbeleg des Gastes für Buchungsgebühren erscheint.
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„Nettozahlung“ bezeichnet den Betrag, der nach Abzug der Wink Buchungsgebühr und der Provision des Reisebüros vom Buchungswert an den Unterkunftsanbieter auszuzahlen ist.
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„Zahlungen“ bezeichnet die finanziellen Verpflichtungen aus diesem Vertrag, einschließlich Provisionen, Gebühren oder sonstiger Kosten, die von einer Partei an die andere zu zahlen sind.
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„Payment Facilitator“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd., die die Zahlungsdienste verwaltet und Zahlungen von Gästen durch Belastung der mit ihrem Kauf verbundenen Zahlungsmethode wie Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal usw. einzieht.
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„Plattform“ bezeichnet das vom Service Provider betriebene Online-System, über das das Reisebüro Buchungen für Gäste vornehmen oder verwalten kann.
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„Separate Vereinbarung“ bezeichnet den eigenständigen Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Unterkunftsanbieter, der die spezifischen Zahlungsbedingungen, einschließlich Provision und Zahlungsplan, regelt.
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„Services“ bezeichnet die vom Service Provider dem Reisebüro im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Zugang zur Plattform, Buchungsabwicklung und Kundensupport.
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„Service Provider“ bezeichnet Wink, TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD, registriert in Singapur.
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„Reisebüro“ bezeichnet die Partei, die diesen Vertrag mit dem Service Provider abschließt, um Reisebuchungen über die Plattform des Service Providers zu bewerben und zu verkaufen.
2. Nicht-Exklusivität
2.1 Das Reisebüro agiert als nicht-exklusiver Vertriebspartner von Wink.
2.2 Der Service wird dem Reisebüro von Wink gemäß dem Reisebüro-Registrierungsformular und den darin angegebenen Websites zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungseinzug und -verteilung
3.1 Zahlungseinzug: Das Reisebüro zieht die Zahlung vom Gast zum Zeitpunkt der Buchung ein.
3.2 Abzug von Gebühren: Das Reisebüro zieht vom Buchungswert folgende Beträge ab:
- 1,5 % Buchungsgebühr für Wink.
- Provision des Reisebüros.
3.3 Nettozahlung: Die verbleibende Nettozahlung wird vom Reisebüro gemäß den Bedingungen einer separaten Vereinbarung mit dem jeweiligen Unterkunftsanbieter ausgezahlt. Wink haftet nicht für Zahlungen an Unterkunftsanbieter.
3.4 Separate Vereinbarung: Das Reisebüro muss mit jedem Unterkunftsanbieter eine separate Vereinbarung über die Zahlungsbedingungen haben. Dieser Vertrag zwischen Wink und dem Reisebüro regelt nicht die Beziehung zwischen dem Reisebüro und den Unterkunftsanbietern.
3.5 Rechnungsstellung durch Wink: Wink stellt dem Reisebüro monatlich eine Rechnung über die angesammelte 1,5 % Buchungsgebühr. Das Reisebüro ist für die fristgerechte Begleichung dieser Rechnung verantwortlich.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten
4.1 Verantwortlichkeiten des Reisebüros:
- Das Reisebüro ist für den Einzug der Zahlungen von Gästen verantwortlich.
- Das Reisebüro muss die Nettozahlung fristgerecht und korrekt an die Unterkunftsanbieter gemäß deren separaten Vereinbarungen auszahlen.
- Das Reisebüro ist für Fehler oder Unstimmigkeiten bei der Zahlungsabwicklung verantwortlich und muss diese umgehend beheben.
- Das Reisebüro ist für die Zahlung der monatlichen Rechnung von Wink über die Buchungsgebühren verantwortlich.
4.2 Verantwortlichkeiten von Wink:
- Wink haftet nicht für Zahlungen an Unterkunftsanbieter. Das Reisebüro trägt die alleinige Verantwortung für alle finanziellen Transaktionen mit den Unterkunftsanbietern.
- Wink stellt den Zugang zum System bereit und sorgt dafür, dass der Service dem Reisebüro zur Verfügung steht.
5. Geistige Eigentumsrechte
5.1 Lizenzen: Jede Partei gewährt der anderen eine beschränkte, nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung ihres geistigen Eigentums ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
5.2 Beschränkungen: Das Reisebüro darf keine Unterlizenzen vergeben, geistiges Eigentum oder Inhalte von Wink übertragen oder offenlegen.
6. Zahlung an Wink
6.1 Zahlungsplan:
- Alle an Wink zu zahlenden Beträge durch das Reisebüro sind innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der korrekten und vollständigen Rechnung von Wink zu zahlen, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Zahlungen erfolgen in USD, ohne Abzüge oder Einbehalte, außer gesetzlich vorgeschrieben.
6.2 Verspätete Zahlungen:
- Wird eine Zahlung nicht fristgerecht geleistet, behält sich Wink das Recht vor, Zinsen in Höhe von 5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher niedriger ist, auf den ausstehenden Betrag ab Fälligkeit bis zur Zahlung zu berechnen. Zudem kann Wink die Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang aussetzen. Bei Fehlern in der von Wink gestellten Rechnung ist das Reisebüro nur verpflichtet, den korrekten Rechnungsbetrag zu zahlen und unterliegt keinen Zinsen oder Strafen für nicht korrekte Rechnungsanteile.
6.3 Rückerstattungen und Gutschriften:
- Wird eine Dienstleistung nicht erbracht oder aufgrund von Umständen, die nicht dem Reisebüro zuzurechnen sind, storniert, erstattet oder gutschreibt Wink dem Reisebüro innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Stornierungsmitteilung, sofern die Servicegebühr bereits bezahlt wurde.
6.4 Währung und Steuern:
- Zahlungen erfolgen in USD. Das Reisebüro trägt alle anfallenden Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren, die auf die Transaktionen dieses Vertrags anfallen, einschließlich Währungsumrechnungskosten, falls Zahlungen in einer anderen Währung als USD erfolgen.
6.5 Zahlungsmethoden:
- Das Reisebüro zahlt per Banküberweisung, Kreditkarte oder PayPal. Alle mit der gewählten Zahlungsmethode verbundenen Gebühren trägt das Reisebüro.
6.6 Zahlungsstreitigkeiten:
- Bei Streitigkeiten über eine Rechnung muss das Reisebüro Wink innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mit detaillierter Begründung informieren. Beide Parteien verhandeln in gutem Glauben, um die Streitigkeit schnell zu lösen. Der unbestrittene Teil der Rechnung ist fristgerecht zu zahlen.
7. Verantwortlichkeiten des Reisebüros
7.1 Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften:
- Das Reisebüro hält alle anwendbaren lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Branchenstandards ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbraucherschutz, Datenschutz und Geldwäschebekämpfung.
7.2 Korrekte Darstellung der Dienstleistungen:
- Das Reisebüro stellt die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen und Unterkünfte korrekt dar. Es ist verantwortlich dafür, dass alle Informationen für Gäste, einschließlich Beschreibungen, Preise und Verfügbarkeiten, genau und aktuell sind.
7.3 Bewerbung der Dienstleistungen:
- Das Reisebüro bewirbt aktiv die über die Plattform angebotenen Dienstleistungen gemäß den Richtlinien des Service Providers. Dies umfasst Marketingaktivitäten, die Pflege aktueller Werbematerialien und die Sicherstellung, dass alle Werbeinhalte korrekt sind und den geltenden Werbestandards entsprechen.
7.4 Buchungsmanagement:
- Das Reisebüro verwaltet alle über die Plattform getätigten Buchungen, einschließlich Reservierungen, Stornierungen und Änderungen. Es ist verantwortlich für die Kommunikation mit Gästen und Unterkunftsanbietern, um eine korrekte Bearbeitung und Bestätigung aller Buchungen sicherzustellen.
7.5 Einzug und Weiterleitung von Zahlungen:
- Das Reisebüro ist verantwortlich für den Einzug der Zahlungen von Gästen für über die Plattform getätigte Buchungen und die Weiterleitung der vereinbarten Zahlungen an die Unterkunftsanbieter und den Service Provider gemäß den Zahlungsbedingungen. Es stellt sicher, dass alle Zahlungen sicher und unter Einhaltung der geltenden Finanzvorschriften verarbeitet werden.
7.6 Bearbeitung von Gästebeschwerden und Streitigkeiten:
- Das Reisebüro ist der primäre Ansprechpartner für Gäste bei Beschwerden, Streitigkeiten oder Problemen im Zusammenhang mit den über die Plattform erbrachten Dienstleistungen. Es unternimmt angemessene Anstrengungen, um solche Beschwerden und Streitigkeiten schnell und in einer Weise zu lösen, die eine positive Beziehung zu Gästen und Unterkunftsanbietern aufrechterhält.
7.7 Berichterstattung und Rechenschaftspflicht:
- Das Reisebüro stellt dem Service Provider regelmäßig Berichte über die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur Verfügung, einschließlich Verkaufsdaten, Buchungsstatistiken und Kundenfeedback. Es ist für die Genauigkeit dieser Berichte verantwortlich und kooperiert bei Audits oder Überprüfungen seiner Geschäftstätigkeiten.
7.8 Vertraulichkeit:
- Das Reisebüro wahrt die Vertraulichkeit aller proprietären Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Service Providers, einschließlich Kundendaten, Preisinformationen und Geschäftsstrategien. Es darf diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Service Providers nicht an Dritte weitergeben.
7.9 Einhaltung der Plattformbedingungen:
- Das Reisebüro hält alle Nutzungsbedingungen der Plattform des Service Providers ein, einschließlich etwaiger Aktualisierungen oder Änderungen. Es sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und Vertreter diese Bedingungen kennen und einhalten.
7.10 Schadloshaltung:
- Das Reisebüro stellt den Service Provider von allen Ansprüchen, Schäden, Haftungen und Kosten frei, die aus einer Verletzung dieses Vertrags durch das Reisebüro entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichteinhaltung geltender Gesetze, falsche Darstellung von Dienstleistungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber Gästen oder Unterkunftsanbietern.
8. Provisionen und Gebühren
8.1 Berechnung der Provision: Die an das Reisebüro zu zahlende Provision ist ein Prozentsatz (festgelegt in der Vereinbarung zwischen Reisebüro und Unterkunftsanbieter) des Buchungswerts nach Abzug der Wink Buchungsgebühr.
8.2 Buchungsgebühr von Wink: Wink stellt monatlich eine Rechnung über die 1,5 % Buchungsgebühr. Das Reisebüro ist für die fristgerechte Begleichung dieser Rechnung verantwortlich.
9. Rechtliche Bestimmungen
9.1 Haftungsbeschränkung: Keine Partei haftet für indirekte, beiläufige, Folgeschäden, Sonder- oder Strafschäden, die aus diesem Vertrag entstehen.
9.2 Schadloshaltung: Jede Partei verpflichtet sich, die andere von Ansprüchen freizustellen, die aus einer Vertragsverletzung oder Fahrlässigkeit der schadlos haltenden Partei resultieren.
9.3 Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschließlich höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks usw.
10. Laufzeit und Kündigung
10.1 Laufzeit: Dieser Vertrag beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und läuft bis zur Kündigung durch eine der Parteien.
10.2 Kündigung: Jede Partei kann diesen Vertrag nach eigenem Ermessen kündigen.
10.3 Nach der Kündigung: Nach Beendigung begleicht das Reisebüro alle ausstehenden Zahlungen und stellt die Nutzung von geistigem Eigentum oder Inhalten im Zusammenhang mit Wink ein.
11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
11.1 Anwendbares Recht: Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Singapurs unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen.
11.2 Streitbeilegung:
11.2.1 Verhandlung: Bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst, die Streitigkeit durch Verhandlungen in gutem Glauben zu lösen. Diese Verhandlungen beginnen mit schriftlicher Mitteilung einer Partei an die andere.
11.2.2 Schiedsverfahren: Kann die Streitigkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen nicht durch Verhandlungen gelöst werden, wird sie dem Singapore International Arbitration Centre (SIAC) zur endgültigen Entscheidung vorgelegt, dessen Regeln hiermit als Vertragsbestandteil gelten. Die Anzahl der Schiedsrichter ist eins, der Sitz des Schiedsverfahrens ist Singapur. Die Verfahrenssprache ist Englisch.
11.2.3 Gerichtsbarkeit: Ungeachtet des Vorstehenden behält sich jede Partei das Recht vor, vorläufige oder einstweilige Maßnahmen bei den Gerichten in Singapur zu beantragen, um ihre Rechte oder ihr Eigentum zu schützen, während sie auf die Ernennung eines Schiedsrichters wartet. Diese Gerichte haben die ausschließliche Zuständigkeit für solche Maßnahmen.
12. Höhere Gewalt
12.1 Definition: Keine Partei haftet für Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind. Ein „Ereignis höherer Gewalt“ ist ein Ereignis außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen (z. B. Erdbeben, Überschwemmungen, Hurrikane), Krieg, Terrorismus, zivile Unruhen, Pandemien, behördliche Maßnahmen oder andere unvorhersehbare oder unvermeidbare Ereignisse.
12.2 Benachrichtigung: Die betroffene Partei muss die andere Partei so bald wie zumutbar schriftlich über das Ereignis höherer Gewalt informieren. Die Mitteilung muss eine Beschreibung des Ereignisses, dessen voraussichtliche Dauer und die betroffenen Verpflichtungen enthalten.
12.3 Auswirkungen auf die Services:
- Aussetzung der Services: Wird die Fähigkeit Ihres Unternehmens, Services für das Reisebüro bereitzustellen, durch ein Ereignis höherer Gewalt beeinträchtigt, werden diese Services für die Dauer des Ereignisses ohne Strafe ausgesetzt. Die Zahlungsverpflichtungen des Reisebüros für die betroffenen Services sind ebenfalls während dieser Zeit ausgesetzt.
- Verpflichtungen des Reisebüros: Das Reisebüro haftet nicht für Verpflichtungen gegenüber Ihrem Unternehmen, die aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt unmöglich zu erfüllen sind. Es muss jedoch alle anderen nicht direkt betroffenen Verpflichtungen weiterhin erfüllen.
12.4 Dauer und Kündigung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei diesen Vertrag mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung haftet keine Partei gegenüber der anderen, außer für Verpflichtungen, die vor dem Ereignis höherer Gewalt entstanden sind.
12.5 Wiederaufnahme der Verpflichtungen: Nach Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt nehmen beide Parteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag unverzüglich soweit wie zumutbar wieder auf.
13. Vertraulichkeit
13.1 Beide Parteien wahren die Vertraulichkeit aller proprietären Informationen und geben diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiter.
14. Sonstiges
14.1 Gesamtvertrag: Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen.
14.2 Änderungen: Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
14.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.