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Servicebedingungen

Zuletzt aktualisiert: 12.06.2024

WINK ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PARTNER

Durch die Registrierung und Anmeldung beim Wink-Partnerprogramm als Affiliate-Partner hat der Affiliate hiermit die Bedingungen dieser Affiliate-Vereinbarung (die „Vereinbarung“) geprüft, verstanden, anerkannt und akzeptiert.
ZWISCHEN:

  1. TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., ein nach singapurischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in #03-01 Wilkie Edge, 8 Wilkie Road, Singapur 228095 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 201437335D (nachfolgend „Wink“ genannt) und
  2. DIE PARTNERSCHAFT, deren Angaben im Affiliate-Partner-Registrierungsformular aufgeführt sind oder online übermittelt wurden (der „Affiliate“).

Wink und der Partner sind eine „Partei“ dieser Vereinbarung und werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

WOHINGEGEN:
(i) Wink betreibt ein Online-System (das „System“), über das teilnehmende Unterkünfte (zusammen die „Unterkunftsanbieter“, jeder „Unterkunftsanbieter“) ihr Angebot zur Reservierung anbieten können und über das Gäste bei diesen Unterkunftsanbietern Reservierungen vornehmen können (der „Service“);
(ii) Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Inserate. Wink ist nicht Vertragspartei der direkt zwischen den Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink fungiert in keiner Weise als Vermittler für die Unterkunftsanbieter.
(iii) Wink unterhält und nutzt seine eigenen Websites (die „Wink-Websites“) und stellt den Dienst und Links zum Dienst auch auf den Websites Dritter bereit;
(iv) das verbundene Unternehmen eine oder mehrere Internetdomänen, Websites und Anwendungen besitzt, kontrolliert, hostet und/oder betreibt;
(v) der Partner und Wink wünschen, dass der Partner den Dienst (direkt oder indirekt) seinen Kunden und Besuchern der Partner-Website(s) und -App(s) in der Form und zu den Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) zur Verfügung stellt, wie sie in dieser Vereinbarung festgelegt sind.

Daher haben die Parteien Folgendes vereinbart:

1. Begriffsbestimmungen

1.1 Zusätzlich zu den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen in dieser Vereinbarung, sofern nichts anderes beabsichtigt ist:

“Unterkunft”bezeichnet jede Form der Unterkunft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterkunftsanbieter, Motels, Gästehäuser, Bed & Breakfasts, Hostels, Villen, Apartments (mit oder ohne Service), Lodges, Gasthöfe, Gästeunterkünfte, Resorts, Eigentumswohnungen, Campingunterkünfte und alle anderen (Arten von) Unterkünften oder Übernachtungsanbietern (unabhängig davon, ob diese auf den Wink-Websites verfügbar sind oder nicht).
„Unterkunftsanbieter“bezeichnet jede Partei, die ein Konto bei Wink mit der Absicht erstellt, ihreigenZimmer- und Nebendienstleistungsbestand über die Wink-Plattform.
„Beherbergungsbetriebsmarken“bezeichnet jeden Begriff oder jedes Schlüsselwort, das mit einem Warenzeichen oder Handelsnamen (egal ob eingetragen oder nicht) identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist (einschließlich aller Variationen, Übersetzungen, Rechtschreibfehler und Singular-/Pluralformen davon), der einem Unterkunftsanbieter gehört oder in dessen Eigentum steht.
”Partner”bezeichnet die Partei, deren relevante (Kontakt-)Daten im Affiliate-Partner-Registrierungsformular aufgeführt sind.
„Partnerabgänge“hat die in Klausel 5.4 festgelegte Bedeutung.
”Partnergruppe”bezeichnet das verbundene Unternehmen und die oberste Holdinggesellschaft des verbundenen Unternehmens (einschließlich der Gruppe von Unternehmen oder Einheiten, die (direkt oder indirekt) unter der Kontrolle (der obersten Holdinggesellschaft oder der Anteilseigner) des verbundenen Unternehmens stehen).
„Affiliate-Partner-Registrierungsformular“bezeichnet das vom Partner auszufüllende Online-Anmelde- und Registrierungsformular.
„Partner-Website(s)“bezeichnet die Website(s) und App(s), die dem Partner gehören und von ihm kontrolliert, gehostet und betrieben werden und auf denen der Dienst verfügbar gemacht wird.
„App(s)“bedeutet eine native Anwendung für mobile Geräte.
”Vereinbarung”bedeutet diese Vereinbarung.
”Buchung”bedeutet eine erfolgreiche Transaktion, die von Wink von einem Gast für die Reservierung eines Unterkunftsanbieters aufgezeichnet wurde.
„Buchungsgebühr“sind die 1,5 %, die Wink als Bearbeitungsgebühr von der Affiliate-Provision abzieht.
„Buchungswert“ist der Gesamtbetrag, den der Zahlungsvermittler vom Gast für eine Buchung einzieht.
”Klausel”bedeutet eine Klausel dieser Vereinbarung.
”Kommission”bezeichnet den Betrag, der dem Partner vor Abzug der Zahlungsservicegebühr und der Buchungsgebühr für jede durchgeführte Transaktion gemäß dieser Vereinbarung geschuldet wird.
”Verbindungen”bezeichnet alle Webkomponenten, Links, Zielseiten und/oder JSON-Feeds und/oder Deep Links und/oder Hyperlinks, die von Wink erstellt, gehostet und gepflegt werden.
”Inhalt”bezeichnet alle (beschreibenden) Informationen von Unterkunftsanbietern, die auf der Wink-Website verfügbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen und Beschreibungen von Unterkunftsanbietern, Gästebewertungen, Metadaten, Einzelheiten zu Einrichtungen und (Stornierungs-/Nichterscheinen-)Richtlinien und allgemeine Geschäftsbedingungen der Unterkunftsanbieter (einschließlich aller Übersetzungen davon) und Fotos, Videos, Bilder, jedoch ausschließlich Preise und Verfügbarkeit (einschließlich aller Aktualisierungen, Änderungen, Ersetzungen, Ergänzungen oder Änderungen).
”Kontrolle”bezeichnet den Besitz der Macht oder der Fähigkeit (direkt oder indirekt, allein oder gemeinsam mit anderen, sei es durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren oder anderen Eigentumsanteilen, eine Partnerschaft oder auf andere Weise), (i) mehr als die Hälfte der Stimmrechte in der Aktionärsversammlung eines Unternehmens auszuüben oder ausüben zu lassen, (ii) mehr als die Hälfte der ((nicht) geschäftsführenden) Direktoren oder Aufsichtsräte eines Unternehmens zu ernennen oder (iii) die Geschäftsführung eines Unternehmens anzuweisen oder die Leitung der Geschäftsführung eines Unternehmens zu veranlassen.
„Kundendaten“bezeichnet die personenbezogenen Daten des Gastes („PII“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Namen, die Adresse (einschließlich der E-Mail-Adresse), die Kreditkartendaten und andere vertrauliche und private Informationen des Gastes.
”Doppelte Portion”bedeutet mehrere Anzeigen auf derselben Ergebnisseite einer Suchmaschine mit dem Ziel, den Verkehr auf ähnliche Websites oder Seiten mit ähnlichem Inhalt zu lenken.
”Gast”bezeichnet einen Besucher der Websites oder Apps, der über den Dienst eine Reservierung bei einem Unterkunftsanbieter abgeschlossen hat.
„Geistiges Eigentumsrecht“bezeichnet alle Patente, Urheberrechte, Erfindungen, Datenbankrechte, Designrechte, eingetragenen Designs, Handelsmarken, Handelsnamen, Marken, Logos, Dienstleistungsmarken, Know-how, Gebrauchsmuster, nicht eingetragene Designs oder, sofern relevant, alle Anmeldungen für ein derartiges Recht, Know-how, Handels- oder Geschäftsnamen, Domänennamen (mit beliebiger (Ländercode-)Top-Level-Domain, z. B. .com, .net., co.th, .de, .fr, eu, co.uk. usw.) oder andere ähnliche Rechte oder Pflichten, ob eingetragen oder nicht, oder andere gewerbliche oder geistige Eigentumsrechte, die in irgendeinem Gebiet oder Rechtsraum der Welt bestehen.
”JSON”bedeutet eine JSON-Verbindung zwischen der Wink-Datenbank und der Datenbank des Partners, die von Wink zu zu vereinbarenden Bedingungen bereitgestellt werden kann.
”Link”bezeichnet ein eingebettetes Symbol, Objekt, eine Grafik oder einen Text innerhalb einer Webseite oder E-Mail, der aus einem Hypertext-Zeiger auf die URL-Adresse von Wink auf der/den Partner-Website(s) besteht.
„Händlertransaktion“bezeichnet eine realisierte Transaktion, bei der der Zahlungsvermittler der eingetragene Händler ist und der die Gelder für die Reservierung direkt vom Gast einzieht.
„Materialisierte Transaktion(en)“bezeichnet die Reservierung eines Besuchers der Partner-Website(s) und/oder -App(s), der über die Verbindung eine Reservierung bei einem Unterkunftsanbieter vorgenommen hat und die tatsächliche Bereitstellung der Unterkunft zur Folge hatte, wie Wink vom Unterkunftsanbieter bestätigt. Realisierte Transaktionen werden stets an Änderungen (z. B. verkürzte Aufenthalte), Rückbuchungen, Kreditkartenbetrug, Forderungsausfälle oder andere Umstände angepasst. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Stornierungen, Nichterscheinen usw. gelten niemals als realisierte Transaktionen.
”Mikrosite”bezeichnet alle White-Label-Versionen der Wink-Hauptwebsite, die Eigentum von Wink sind und von Wink erstellt, gehostet und gepflegt werden. Die Microsite kann mit dem Logo „powered by Wink“ oder einem gleichwertigen Logo gekennzeichnet sein.
„Nettoprovision“ist der Betrag, der dem Partner für die durchgeführte(n) Transaktion(en) nach Abzug der Zahlungsservicegebühr und der Buchungsgebühr geschuldet wird.
”Bezahlte Suche”bezeichnet jede Form von Online-Werbung, die die Darstellung einer Anzeige an eine bestimmte schlüsselwortbasierte Suchanfrage knüpft.
„Zahlungsvermittler“eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd., die die Zahlungsdienste verwaltet, Zahlungen von Gästen einzieht („Einzahlung“), indem sie die mit ihrem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet, wie etwa Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal usw. … und den geschuldeten Betrag („Nettoprovision“) auf das lokale Bankkonto des Partners auszahlt.
„Einzahlung“bezeichnet den Erwerb einer von einem Gast geleisteten Zahlung durch den Zahlungsvermittler.
„Auszahlung“bedeutet die Auszahlung der Nettoprovision an den Partner durch den Zahlungsvermittler.
„Zahlungsservicegebühr“sind die 4 %, die der Zahlungsvermittler von der Affiliate-Provision als Zahlungsakquisitionsgebühr abzieht.
”Preisvergleich”bezeichnet den Vergleich von Preisen und/oder Verfügbarkeiten von Unterkunftsanbietern, der von zwei oder mehreren Online-Buchungsplattformen von Unterkunftsanbietern bereitgestellt wird.
„Weiterverkauf“hat die in Klausel 4.1.7 festgelegte Bedeutung.
„Verkäuferportal“hat die in Klausel 4.1.8 festgelegte Bedeutung.
”SEM”bedeutet Suchmaschinenmarketing und umfasst jede Form des Online-Marketings, die darauf abzielt, Websites zu bewerben, indem ihre Sichtbarkeit auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen durch den Einsatz von Suchmaschinenoptimierung, bezahlter Platzierung, kontextbezogener Werbung oder bezahlter Einbeziehung erhöht wird.
”Suchmaschinenoptimierung”bedeutet Suchmaschinenoptimierung und umfasst den Prozess (i) der Verbesserung des Volumens oder der Qualität des Datenverkehrs zu einer Website oder einer Webseite von Suchmaschinen über „natürliche“ oder unbezahlte („organische“ oder „algorithmische“) Suchergebnisse oder (ii) der Erzielung oder Schaffung eines verbesserten oder besseren Rankings in den Suchmaschinenergebnissen für ein oder mehrere bestimmte Schlüsselwörter.
„Ähnlicher Domänenname“hat die in Klausel 4.7.1 festgelegte Bedeutung.
„Spamming-Bestimmungen“bezeichnet sämtliche Richtlinien, Vorschriften, Beschränkungen oder Verpflichtungen, die von Zeit zu Zeit von Drittplattformen vorgeschrieben, für anwendbar erklärt oder angekündigt werden und die (i) Double Serving, Cloaking oder ähnliche Techniken oder Methoden verbieten oder verhindern oder (ii) weitere Beschränkungen oder Vorschriften in Bezug auf Spamming oder die Wahrung einer einzigartigen Benutzererfahrung enthalten.
„Plattformen von Drittanbietern“bezeichnet alle (Drittanbieter-)Suchmaschinen (Marketinganbieter), Metasuchmaschinen, Suchmaschinen-Spider, Reisesuchseiten, Preisvergleichsseiten, Social-Networking-Communitys, Browser, Content-Sharing- und Hosting-Dienste und Multimedia-Blogging-Dienste oder andere (ähnliche) Kanäle oder andere Formen von (Traffic-Hosting-)Medien, ob online oder offline.
”Websites”bezeichnet die Website(s) von Wink und seinen verbundenen Unternehmen und Partnern (einschließlich der Partner-Website(s)), auf der/denen das Produkt und der Service von Wink verfügbar sind.
„Zwinker-Konkurrent“bezeichnet jeden direkten oder indirekten Konkurrenten von Wink (ausgenommen, zur Vermeidung von Zweifeln, Unternehmen der Wink-Unternehmensgruppe).
”Wink Data”bezeichnet die geistigen Eigentumsrechte von Wink und die Inhalte, die dem Partner im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellt werden, sowie sonstige Informationen, die von Zeit zu Zeit Eigentum von Wink sind oder von Wink verwendet werden oder in Wink-Websites verkörpert oder enthalten sind oder von Wink dem Partner zur Verfügung gestellt werden (z. B. Preise und Verfügbarkeit).
„Wink-Websites“bezeichnet die Website(s) von Wink, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wink, traveliko.com und alle lokalen oder alternativen Versionen davon (mit welcher Top-Level-Domain auch immer) sowie alle Variationen davon, einschließlich, aber nicht notwendigerweise beschränkt auf die mobile Website, mobile Anwendungen usw.

1.2 Keine Partnerschaft

1.2.1 Diese Vereinbarung ist nicht dazu bestimmt, ein Joint Venture oder eine Beziehung zwischen Partnern, einer Partnerschaft oder einem Auftraggeber und einem Vertreter zwischen den Parteien zu begründen, und auch nichts hierin oder in den hierin vorgesehenen Vereinbarungen sollte dahingehend ausgelegt werden.

1.2.2 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Wink vereinbart oder in dieser Vereinbarung anderweitig festgelegt, darf der Partner an keiner Stelle auf der/den Partner-Website(s) eine ausdrückliche oder implizite Erklärung veröffentlichen, dass die Website Teil von Wink ist, von Wink unterstützt wird oder eine offizielle Website von Wink ist.

1.2.3 Der Partner kann sich direkt mit den Unterkunftsanbietern in Verbindung setzen, um exklusive oder bevorzugte Preise, Bedingungen, Sonderangebote, Paket-Add-ons usw. zu vereinbaren.

2. Geltungsbereich dieser Vereinbarung

2.1 Nicht-Exklusivität
Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung fungiert der Partner als nicht exklusiver Vertriebshändler (Partner) von Wink.

2.2 Leistung

2.2.1 Für die Laufzeit dieser Vereinbarung haben die Parteien vereinbart, dass der Dienst von Wink dem Partner wie im Partner-Registrierungsformular (d. h. Link oder Microsite) und auf der/den Website(s) wie im Partner-Registrierungsformular (d. h. die Partner-Website(s)) angegeben zur Verfügung gestellt wird.

2.2.2 Wenn ein Besucher über das System auf oder durch die Partner-Websites eine Buchung vornimmt, ist Wink für die Übermittlung der relevanten Reservierungsdetails des Besuchers, der die Buchung abgeschlossen hat, an den Unterkunftsanbieter (z. B. Ankunftsdatum, Anzahl der Nächte, Zimmertyp, Name des Gastes) und (das Senden) der anschließenden (E-Mail-)Bestätigung und/oder des Bestätigungsgutscheins an den Gast verantwortlich.

2.2.3 Der Service umfasst Kundenservice für und zum Nutzen der Gäste. Der Partner ist verpflichtet, alle Kundenservice-bezogenen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Service, der (Durchführung) der Buchung (einschließlich etwaiger Änderungen oder Stornierungen der Buchung), dem Unterkunftsanbieter sowie alle weiteren relevanten (Zahlungs-)Angelegenheiten, Beschwerden und Fragen umgehend direkt an (das Kundenservice-Center von) Wink weiterzuleiten und keine weiteren Leistungen in diesem Zusammenhang zu erbringen.

2.3 Link oder Microsite

2.3.1 Für den Fall, dass der Dienst über den Link verfügbar gemacht wird, muss der Partner den Link auf eigene Kosten an der/den prominenten Stelle(n), auf den Webseiten und an der/den Stelle(n), in der/den Größe(n) und Form(en) der Partner-Website(s) integrieren und verfügbar machen, wie von Wink angewiesen oder wie von den Parteien einvernehmlich vereinbart.

2.3.2 Für den Fall, dass der Dienst über die Microsite bereitgestellt wird, muss der Partner die Verbindungen und/oder die Microsite auf eigene Kosten an solch prominenter Stelle(n), auf solchen Webseiten und in solch einer Stelle, Größe und Form auf der/den Partner-Website(s) integrieren und bereitstellen, wie von Wink angewiesen oder wie von den Parteien einvernehmlich vereinbart.

3. Lizenz

3.1 Gegenseitige Lizenz

3.1.1 Vorbehaltlich Klausel 4.4 gewährt Wink dem Partner hiermit ein nicht exklusives, widerrufliches, eingeschränktes, gebührenfreies und weltweites Recht und eine Lizenz:

  1. solche Elemente der Wink-Daten und solche weiteren Informationen der Unterkunftsanbieter auf der/den Partner-Website(s) anzuzeigen, alles wie von Wink für den Partner bereitgestellt oder verfügbar gemacht;
  2. den Dienst gemäß den in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen zu bewerben und zu vermarkten.

3.1.2 Der Affiliate gewährt Wink hiermit ein lizenzfreies und weltweites Recht und eine Lizenz:

  1. den Link, die Microsite und/oder die Verbindung (je nach Fall) auf der/den Partner-Website(s) einzubinden, zu integrieren, einzuschließen und anzuzeigen, und
  2. um den Dienst auf der/den Partner-Website(s) verfügbar zu machen.

3.2 Kein Unterlizenzrecht und Geheimhaltung

3.2.1 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Wink vereinbart, ist der Partner (i) nicht berechtigt, die ihm gemäß Klausel 3.1.1 gewährten Rechte unterzulizenzieren, (ii) den Link oder die Verbindung nicht an Dritte unterzulizenzieren oder (iii) einen Hyperlink zur Wink-Website über oder in Zusammenarbeit mit (den Websites von) Unternehmen innerhalb der Partnergruppe und/oder Dritten zu erstellen.

3.2.2 Sofern nicht anderweitig schriftlich von Wink vereinbart oder in dieser Vereinbarung anderweitig festgelegt, ist der Partner weder direkt noch indirekt berechtigt, die Wink-Daten oder den Inhalt (i) an Dritte, (ii) für Preis-/Verfügbarkeitsvergleichszwecke, Websites, Bewertungen oder Untersuchungen, (iii) für andere Zwecke als (die Generierung von Reservierungen durch Unterkunftsanbieter über) den Dienst oder (iv) anderweitig zu verkaufen, zu verwenden, zu übertragen, (unter) zu lizenzieren, mitzuteilen, offenzulegen, bereitzustellen, Zugriff darauf zu gewähren, preiszugeben oder anderweitig zu verbreiten.

4. Vereinbarungen und Verpflichtungen

4.1 Allgemeine Vereinbarungen, Zusagen und Verpflichtungen

4.1.1 Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung erklärt sich der Partner damit einverstanden, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um (i) die Partner-Website(s) anzupassen und den Link, die Verbindungen und/oder die Microsite so zu integrieren, dass möglichst viel Verkehr auf die Wink-Website oder die Partner-Website(s) geleitet wird, und (ii) die Unterkunftsanbieter und die Möglichkeit, Unterkünfte auf der/den Partner-Website(s) zu buchen, innerhalb seines kommerziellen und internen Netzwerks zu bewerben und zu vermarkten und zu diesem Zweck sein Vertriebsnetz und seine Vertriebskanäle (z. B. sein Internet und Intranet) zur Verfügung zu stellen.

4.1.2 Der Partner verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die die Beziehung von Wink zu den auf den Wink-Websites verfügbaren Unterkünften beeinträchtigen könnten. Der Partner verpflichtet sich, keine Handlungen zu veranlassen oder zuzulassen, die dazu führen könnten, dass Wink vom Buchungsprozess bei einem Unterkunftsanbieter ausgeschlossen wird.

4.1.3 Der Partner verpflichtet sich, mit Ausnahme der Klausel 1.2.3, mit keinem Unterkunftsanbieter in Bezug auf (genutzte) Buchungen, die über das System vorgenommen wurden, oder für jeglichen Kundendienst in Bezug auf solche Buchungen, die über das System vorgenommen oder genutzt wurden, zu kommunizieren.

4.1.4 Der Partner ist verpflichtet, die Inhalte der Partner-Websites sorgfältig zu pflegen und anzupassen sowie die Partner-Website(s) aktuell und korrekt zu halten. Der Partner ist verpflichtet, etwaige Fehler oder Auslassungen auf der/den Partner-Website(s) und in den Informationen zu den Unterkunftsanbietern unverzüglich zu korrigieren, nachdem er von solchen Fehlern Kenntnis erlangt oder von Wink darauf hingewiesen wurde.

4.1.5 Dem Partner ist es untersagt, (a) Informationen (einschließlich Gästebewertungen) aus irgendeinem Teil der Wink-Website programmgesteuert auszuwerten und zu extrahieren (z. B. Screen Scraping) oder dies zu versuchen und er darf auf keine Weise, einschließlich, aber nicht beschränkt auf mechanische, elektronische, Fotokopieren, Aufzeichnen oder auf andere Weise, den Quellcode (oder die zugrunde liegenden Ideen, Algorithmen, Struktur oder Organisation) der Links oder Inhalte der Wink-Website oder der von der Wink-Website bereitgestellten Dienste kopieren, reproduzieren, modifizieren, verändern, anpassen, disassemblieren, zurückentwickeln, scrapen oder dies auf andere Weise versuchen; (b) (i) Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Roboterbefehle oder andere Computerprogrammroutinen hochzuladen, die dazu bestimmt sind, Systeme, Daten oder persönliche Informationen zu beschädigen, nachteilig zu beeinflussen, heimlich abzufangen oder zu enteignen; (c) gegenüber Besuchern, der Öffentlichkeit oder anderen Parteien, die in irgendeiner Weise mit dem Unternehmen, den Diensten, den Links oder der Wink-Website in Verbindung stehen, irgendwelche Erklärungen abgeben; (d) (versuchen), durch falsche Angaben, betrügerisches Verhalten oder andere betrügerische Machenschaften oder Tricks, um Wink zu täuschen, Kredite oder Provisionen von Wink zu erhalten; oder (e) Wink und der Wink-Website anderweitig Schaden zuzufügen. Jeder Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen führt zum Ausschluss des Partners vom Programm und zum Verlust aller ausstehenden Zahlungen.

4.1.6 Der Partner darf keine statische Kopie des Inhalts oder eines Teils der Wink-Website (einschließlich Gästebewertungen) erstellen.

4.1.7 Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält der Partner gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung keinen zusätzlichen Gewinn aus Buchungen oder Reservierungen. Der Partner (einschließlich seiner Mitarbeiter und von ihm bevollmächtigten Personen) darf keine Buchungen oder Reservierungen bei Unterkünften auf der Wink-Website oder der Partner-Website mit dem Ziel vornehmen, diese an Dritte oder zu deren Gunsten weiterzuverkaufen (der „Weiterverkauf“). Zur Vermeidung von Missverständnissen: Wink hat das alleinige Ermessen, Buchungen oder Reservierungen als Weiterverkauf zu betrachten, wenn die Zahlung für diese Buchung oder Reservierung nicht direkt von der Person erfolgt, in deren Namen diese Buchung oder Reservierung vorgenommen wurde.
Der Weiterverkauf gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung. Der Partner erkennt an, dass der Weiterverkauf dem grundlegenden Zweck dieser Vereinbarung widerspricht. Im Falle des Weiterverkaufs behält sich Wink das Recht vor, Buchungen abzulehnen und/oder bestätigte Buchungen ohne vorherige Benachrichtigung oder Rückerstattung zu stornieren. Wink kann die Teilnahme des Partners am Programm nach eigenem Ermessen auch sofort beenden, unbeschadet anderer in dieser Vereinbarung festgelegter Rechtsmittel, einschließlich des Verlusts der Provision und der Forderung nach Entschädigung.

4.1.8 Wink gewährt dem Partner Zugang zu einer bestimmten Website von Wink (dem „Partnerportal“), Benutzername und Passwort. Damit kann der Partner die Buchung von Unterkünften über die Partnerwebsite(s) und alle relevanten, von Wink online bereitgestellten Verwaltungsinformationen überwachen. Der Partner ist verpflichtet, Benutzername und Passwort vertraulich zu behandeln und sicher aufzubewahren und sie nicht an andere Personen als diejenigen weiterzugeben, die Zugriff auf das Verkäuferportal benötigen. Der Partner ist verpflichtet, Wink unverzüglich über jede (vermutete) Sicherheitsverletzung oder missbräuchliche Nutzung zu informieren.

4.1.9 Jede Buchung oder Reservierung bei einem Unterkunftsanbieter, die der Partner über die Wink-Website oder die Partner-Website vornimmt, unterliegt den Wink-Nutzungsbedingungen, die von Zeit zu Zeit aktualisiert werden können. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Partner darf die Wink-Website oder deren Inhalte nicht für kommerzielle Zwecke nutzen, außer zum Erhalt von Provisionen gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung.

4.1.10 Der Affiliate stimmt zu und erkennt an, dass die in dieser Klausel 4 dargelegten restriktiven Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen, Pflichten und Beschränkungen angemessen und für Wink von wesentlicher Bedeutung sind, insbesondere (i) für seine Bereitschaft, diesen Vertrag mit dem Affiliate abzuschließen und dem Affiliate den Service, die Inhalte und die geistigen Eigentumsrechte von Wink (direkt oder indirekt) zur Verfügung zu stellen, und (ii) für den Schutz des Geschäfts- oder Firmenwerts, der Produkte, der Services und des (Markt-)Rufs von Wink. Darüber hinaus stimmt der Affiliate zu und erkennt an, dass alle in dieser Klausel 4 dargelegten Vereinbarungen, Zusagen, Verpflichtungen, Garantien, Pflichten und Beschränkungen (a) vom Affiliate unverzüglich, ordnungsgemäß und sorgfältig einzuhalten sind und (b) auch für jede Person gelten, die über die Benutzer-ID des Affiliates Zugriff auf das Verkäuferportal hat, für jede Person, von der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie den Affiliate vertritt, und für die Unternehmen innerhalb der Affiliate-Gruppe. Der Partner muss dafür sorgen, gewährleisten und sich dafür einsetzen, dass jede Person, die über die Benutzerkennung des Partners Zugriff auf das Verkäuferportal hat, jede Person, von der vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie den Partner vertritt, und die Unternehmen innerhalb der Partnergruppe die in dieser Klausel 4 dargelegten Geschäftsbedingungen beachten, befolgen, einhalten und entsprechend handeln.

4.2 Goodwill, Markenschutz und Verkehr

4.2.1 Zum Schutz des Produkts, der Dienstleistung, der Marke und des guten Rufs von Wink verpflichtet sich der Partner hiermit, sicherzustellen und zu gewährleisten, dass die Partner-Website(s) (einschließlich aller anderen Websites, die (direkt oder indirekt) dem Partner oder Unternehmen der Partnergruppe gehören, von diesen kontrolliert oder gehostet werden) mit Ausnahme der Microsite ausreichend und wesentlich von der Wink-Website unterscheidbar sind (und bleiben) (nach alleinigem Ermessen von Wink). Der Partner stimmt hiermit zu und erkennt an, dass für die Laufzeit dieser Vereinbarung und darüber hinaus:
(a) Das Erscheinungsbild der Affiliate-Website(s) (einschließlich aller anderen Websites, die (direkt oder indirekt) dem Affiliate gehören, von ihm kontrolliert oder gehostet werden) muss sich deutlich und erheblich von der Wink-Website unterscheiden, einschließlich hinsichtlich des Farbschemas, der Zusammensetzung, der Schriftarten, des Designs und des Layouts (einschließlich der Marke), der (Klick-)Schaltflächen, Felder und Banner und der verfügbaren Funktionen (mit Ausnahme der Funktionen, die für die Erfüllung der Verpflichtungen des Affiliates gemäß dieser Vereinbarung angemessenerweise erforderlich sind);
(b) alle auf der/den Affiliate-Website(s) verwendeten Logos (einschließlich aller anderen Websites, die dem Affiliate gehören, von ihm kontrolliert oder gehostet werden) müssen sich deutlich vom Wink-Logo unterscheiden (mit Ausnahme aller Logos, die von Wink zur Verwendung durch den Affiliate im Rahmen oder gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden);
(c) Der Affiliate darf die Wink-Websites (im Allgemeinen oder in Bezug auf bestimmte (neue) Funktionen, Seiten, Formen, Zusammensetzungen oder Aspekte) in keiner Weise nachahmen oder kopieren, und
(d) Der Partner wird unverzüglich und auf eigene Kosten allen angemessenen Aufforderungen von Wink nachkommen, (weitere) Änderungen, Modifikationen oder Ergänzungen an jeglichem Aspekt der Partner-Website(s) vorzunehmen, der einem Element der Wink-Website zum Verwechseln ähnlich ist oder als solches angesehen werden kann.

4.3 Geistige Eigentumsrechte

4.3.1 Der Partner erkennt an, dass Wink und/oder seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Ansprüche an allen geistigen Eigentumsrechten von Wink oder an der Wink-Website, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das Wink-Logo, die Inhalte und die Wink-Daten, behalten. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine Übertragung solcher Rechte, Titel oder Ansprüche auf den Partner dar.

4.3.2 Der Partner darf die Inhalte und Wink-Daten (oder Teile davon) nicht (a) mit seinen eigenen Inhalten und/oder den Inhalten von Wink-Konkurrenten (einschließlich der Beherbergungsbetriebe) oder (b) für (i) sich selbst (außer zur Aktivierung des Dienstes und des Systems gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung) oder (ii) einen Wink-Konkurrenten (einschließlich der Beherbergungsbetriebe) (unabhängig davon, ob dies zur Förderung, Vermarktung, Bezugnahme auf, Bewerbung oder anderweitig im Interesse dieser Partei geschieht) oder (c) für andere Zwecke oder auf andere Weise und/oder auf oder über Plattformen Dritter offenlegen, integrieren, einbinden, verwenden, kombinieren, verwerten, einbinden oder anderweitig verfügbar machen, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen. Der Partner darf die Inhalte nicht ergänzen, verändern, modifizieren, verfälschen, abgeleitete und/oder neue Werke erstellen, die auf den Inhalten basieren und/oder von ihnen abgeleitet sind, und die Inhalte dürfen keinen (direkten oder indirekten) Link, Verweis, Click-Through oder Verweis auf (die Website) eines Wink-Konkurrenten (einschließlich der Beherbergungsbetriebe) enthalten.

4.3.3 Der Partner darf (und muss dafür sorgen, dass die Unternehmen innerhalb der Partnergruppe) keine Internetdomänennamen (direkt oder indirekt) registrieren, erwerben, verwenden, kaufen oder erhalten, die ein oder mehrere Wörter enthalten, die mit „Wink“ oder Variationen, Übersetzungen oder Rechtschreibfehlern davon identisch, verwirrend oder im Wesentlichen ähnlich sind und als Teil der Adresse enthalten sind.

4.3.4 Durch den Abschluss dieser Vereinbarung verzichtet Wink weder ausdrücklich noch stillschweigend auf seine Rechte, die ihm aufgrund eines Gesetzes, Vertrags oder auf andere Weise (jetzt oder in Zukunft) in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte von Wink gegenüber dem verbundenen Unternehmen oder sonstigen Drittparteien zustehen, und verliert diese auch nicht.

4.4 Werbung und Marketing

4.4.1 Während der Laufzeit der Vereinbarung erklärt sich der Partner damit einverstanden und gewährleistet, dass er (und wird dafür sorgen, dass Unternehmen innerhalb der Partnergruppe dies nicht tun) (a) Paid Search-, SEM- oder SEO-Aktivitäten durchführen, unternehmen, nutzen, durchführen oder ausüben wird (oder Dritte dazu veranlassen oder ermächtigen wird), (b) Aktivitäten durchzuführen, unternehmen, nutzen, durchführen oder ausüben wird, oder (c) jegliche andere Form gezielter Online-Werbung (ob direkt, indirekt oder über bzw. durch Plattformen Dritter) in Bezug auf:

  1. der Dienst;
  2. die Wink-Website;
  3. der Inhalt;
  4. die Wink-Daten;
  5. die Wink-Marken;
  6. die Marken der Unterkunftsanbieter (es sei denn, der Eigentümer dieser Marke hat dem Partner zuvor schriftlich die Zustimmung zur Nutzung dieser spezifischen Marke des Unterkunftsanbieters erteilt) oder
  7. die Partner-Website, soweit die bezahlte Suche, SEM, SEO oder andere gezielte Online-Werbeaktivitäten sich auf (a) das Angebot, die Buchung oder Reservierung einer Unterkunft (ob über den Service oder auf andere Weise) oder (b) Informationen in Bezug auf die Unterkunft beziehen.

Klausel 4.4.1 in Bezug auf Absatz (i) bis einschließlich (v) bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bestehen.

4.4.2 Der Partner darf keine T-Plattformen direkt oder indirekt nutzen, ausnutzen oder anderweitig einsetzen, um seine Verpflichtungen, Pflichten oder Beschränkungen aus dieser Vereinbarung oder jene Beschränkungen oder Verpflichtungen zu umgehen, bei denen der Partner vernünftigerweise davon ausgehen könnte, dass derartige Handlungen in den Geltungsbereich dieser Vereinbarung fallen.

4.4.3 Der Partner darf die Inhalte zu keinem Zweck und auf keine Weise und/oder auf oder über Plattformen Dritter verwerten oder verwenden, außer wie in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen.

4.4.4 Während der Laufzeit dieser Vereinbarung (und auch danach in Bezug auf die Wink-Marken und die Wink-Daten) ist der Partner verpflichtet, jeder Aufforderung von Wink zur Einhaltung dieser Klausel 4.4 unverzüglich nachzukommen. Andernfalls kann Wink die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung und unbeschadet seiner gesetzlichen und vertraglichen Rechtsmittel kündigen.

4.5 Kein Double Serving oder Cloaking

4.5.1 Die Partner-Websites dürfen nicht (direkt oder indirekt) durch Double Serving oder ähnliche Techniken oder Methoden oder andere in Spamming-Bestimmungen festgelegte Einschränkungen mit den Wink-Websites verknüpft werden.

4.5.2 Für den Fall, dass der Dienst über den Link oder die Microsite bereitgestellt wird, ist der Affiliate nicht berechtigt, den Dienst (direkt oder indirekt) über Reisesuchseiten oder Preisvergleichsseiten bereitzustellen oder zu diesem Zweck diese zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich mit Wink vereinbart wurde.

4.5.3 Der Partner darf die Partner-Website(s), den Inhalt oder den Dienst nicht (direkt oder indirekt) den Plattformen Dritter zur Verfügung stellen oder den Inhalt präsentieren mit der Absicht oder dem Zweck oder indem er versucht, menschliche Redakteure, Spider von Computersuchmaschinen, Webcrawler oder (Meta-)Suchmaschinen (einschließlich aller ähnlichen Tools oder Engines) von Plattformen Dritter in die Irre zu führen, zu täuschen, auszutricksen oder zu täuschen, um den Partner-Website(s) ein höheres Ranking oder eine höhere Anzeige zu verschaffen, wenn sie andernfalls nicht angezeigt oder höher eingestuft würden, wenn sie kein Cloaking oder eine ähnliche Technik oder Methode verwenden würden.

4.5.4 Der Affiliate verpflichtet sich, die Spamming-Bestimmungen (und alle diesbezüglichen angemessenen Anforderungen von Wink) unverzüglich einzuhalten, zu beachten und zu befolgen, um Verstöße von Wink oder der/den Affiliate-Website(s) gegen diese Richtlinien aufgrund der/des Affiliate-Website(s) zu vermeiden. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Affiliate kann diesbezüglich keine Rechte gegenüber Wink geltend machen und verzichtet hiermit auf jegliche Verteidigungsrechte oder Ansprüche gegenüber Wink in dieser Hinsicht.

4.6 Abwerbeverbot

Der Partner verpflichtet sich, keinen Unterkunftsanbieter (i) als Geschäftspartner für Buchungen oder Reservierungen (direkt oder indirekt) auf oder über die Partner-Website(s), (ii) zum Verkauf von Werbeflächen oder für andere (Online-)Werbe- oder Marketingzwecke (ob über Banner, Click-Through, (Text-)Links, Pop-ups oder auf andere Weise) auf der/den Partner-Website(s) oder (iii) aus irgendeinem anderen Grund zu kontaktieren, anzuwerben oder zu akzeptieren.

4.7 Ähnliche Domänennamen

4.7.1 Für den Fall, dass der Partner einen Domänennamen (verwechselbar) ähnlich den Wink-Marken (der „ähnliche Domänenname“) für die Partner-Website(s) besitzt oder verwendet (nach Ermessen von Wink), oder für den Fall, dass der Partner einen ähnlichen Domänennamen registrieren, erwerben, verwenden, kaufen oder erhalten möchte (vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Wink), gilt Folgendes. Der Partner darf (und muss dafür sorgen, dass die von ihm kontrollierten Unternehmen) weder direkt noch indirekt:

  1. in irgendeiner Weise in seiner Werbung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Internet- und Webwerbung, auf Internetplatzierungsrechte für den ähnlichen Domänennamen oder Teile bzw. Ähnlichkeiten davon bieten oder diese erwerben.
    2. Den ähnlichen Domänennamen oder Teile davon oder ähnliche Variationen, Übersetzungen oder Rechtschreibfehler in die Meta-Tags eines Website-Codes aufnehmen. Dies gilt auch für den Meta-Titel, die Meta-Keywords und die Meta-Beschreibung.
    3. Schlüsselwörter von Plattformen Dritter direkt oder indirekt zu kaufen, zu erhalten oder zu verwenden, um den Verkehr auf den ähnlichen Domänennamen umzuleiten, und
    4. den ähnlichen Domänennamen oder einen Teil davon oder Variationen, Übersetzungen oder Rechtschreibfehler davon zur Verwendung in Textlinks, Bannerwerbung, Popup-Werbung oder jeder anderen Art von Werbung kaufen, die mit einer Keyword-Kampagne verknüpft sein könnte.

4.7.2 In Bezug auf ähnliche Domänennamen mit Ausnahme der Partner-Website haben die Parteien vereinbart, dass (i) alle diese ähnlichen Domänennamen direkt mit der Partner-Website verknüpft werden oder über eine direkte Weiterleitung und nicht aktiv oder online für irgendwelche Zwecke verfügbar sind, und (ii) der Partner (oder irgendein Mitglied der Partnergruppe) die ähnlichen Domänennamen in keiner Weise (online oder offline) vermarkten, bewerben, veräußern, verkaufen, anbieten, bewerben, (unter-)lizenzieren, zur Verfügung stellen, Zugriff darauf gewähren, auf sie verweisen, sie veröffentlichen oder verteilen darf.

4.8 Preisvergleich

4.8.1 Bietet der Affiliate einen Preisvergleich auf einer oder mehreren relevanten Affiliate-Websites an, wie im Affiliate-Partner-Registrierungsformular beschrieben, erhält der Affiliate für diese relevanten Affiliate-Websites ausschließlich Zugriff auf die Preis- und Verfügbarkeitsdaten der jeweiligen Unterkunftsanbieter, die auf der Wink-Website verfügbar sind (zusammenfassend „Preis- und Verfügbarkeitsdaten“), und zwar über eine direkte Verbindung zu den Wink-Webservern (z. B. über eine JSON-Verbindung). Die Preis- und Verfügbarkeitsdaten werden gemäß den von Wink bereitgestellten weiteren Bedingungen bereitgestellt.

4.8.2 Die Preis- und Verfügbarkeitsdaten umfassen nicht die Wink-Daten und -Inhalte von der Wink-Website oder Webservern oder von Drittanbietern (Websites), mit denen Wink eine vertragliche Beziehung zur Bereitstellung der Inhalte hat, und der Partner ist nicht berechtigt, diese Daten und Inhalte auf seinen Websites, auf denen der Preisvergleich verfügbar ist, zu verwenden, zu kopieren, darauf zu verweisen oder einzubinden.

4.8.3 Für den Fall, dass der Partner einen Preisvergleich anbietet, stellt der Partner sicher, dass die von allen Wink-Konkurrenten (einschließlich aller Unterkunftsanbieter oder Buchungs- oder Reservierungszentren, Vermittler oder Agenten (zusammen die „Drittanbieter“)) auf der Partner-Website bereitgestellten Zimmerpreise genau, richtig und im Vergleich zu den tatsächlichen Preisen, die auf der/den Website(s) der Drittanbieter bereitgestellt werden, nicht irreführend oder täuschend sind.

4.8.4 Wink wird auf der Preisvergleichs-Website des Partners (hinsichtlich Ranking, Anzeige und Konvertierungsmöglichkeiten) mindestens so positiv behandelt wie die (x) Wink-Konkurrenten, (y) Unterkunftsanbieter oder (z) jedes Buchungs- oder Reservierungszentrum, jeder Agent oder Vermittler eines Wink-Konkurrenten oder Unterkunftsanbieters oder jedes von diesen verwaltete, besessene oder kontrollierte Unternehmen, das auf der Preisvergleichs-Website des Partners verfügbar ist, mit den besten Konvertierungsraten.

4.9 Beweislast, Einhaltung, Unterlassungsanspruch und weitere Rechtsmittel

4.9.1 Die Parteien vereinbaren und erkennen an, dass im Falle einer (angeblichen oder drohenden) Verletzung oder Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Partners gemäß dieser Klausel 4 die Beweislast beim Partner liegt. Mit anderen Worten: Wink hat den Vorteil der Annahme, und der Partner muss ausreichende und zufriedenstellende Beweise (d. h. schlüssige und unwiderlegbare) vorlegen, um einen Anspruch abzuwehren oder abzulehnen.

4.9.2 Für den Fall, dass eine Wink-Website, -Kampagne oder -Werbung mit der/den Affiliate-Website(s) oder der Kampagne oder Werbung des Affiliates verlinkt ist (oder umgekehrt) oder für den Fall eines (drohenden) Verstoßes des Affiliates gegen die Spamming-Bestimmungen, ist der Affiliate verpflichtet, (i) Wink unverzüglich nach Kenntnisnahme eines solchen (drohenden) Verstoßes zu benachrichtigen und (ii) auf erste Aufforderung von Wink alle in dieser Vereinbarung festgelegten oder von Wink geforderten Bedingungen, Beschränkungen und Verbote unverzüglich umzusetzen, einzuhalten und zu befolgen. Der Affiliate ist verpflichtet, unverzüglich jede Drittplattform oder Drittagentur zu kontaktieren und die Affiliate-Website(s) und alle Anzeigentexte, Titel, Beschreibungen, Schlüsselwörter, URLs, Textlinks, Anzeigen, einschließlich aller Meta-Tags (Meta-Titel, Meta-Schlüsselwörter und Meta-Beschreibungen), zu überarbeiten, um den Bedingungen dieser Vereinbarung zu entsprechen oder den Anforderungen von Wink zu entsprechen.

4.9.3 Der Partner stimmt zu und erkennt an, dass Wink bis zur Erfüllung oder Umsetzung der angemessenen Anforderungen von Wink oder für den Fall, dass der Partner nicht unverzüglich alle derartigen Anforderungen von Wink gemäß dieser Klausel 4 erfüllt oder befolgt, berechtigt ist, seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung (einschließlich des Angebots des Dienstes, des Systems und der Wink-Daten) zu verschieben oder auszusetzen oder diese Vereinbarung unverzüglich zu kündigen, unbeschadet der Rechte von Wink gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig.

4.9.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die in dieser Klausel 4 festgelegten Vereinbarungen, Verpflichtungen, Beschränkungen, Pflichten und/oder Garantien durch den Partner oder aufgrund eines ihm zuzuschreibenden Verstoßes ist Wink berechtigt, die folgenden Maßnahmen und Rechte auszuüben, ungeachtet der Rechtsmittel und Klagen auf Erfüllung, Schadensersatz oder Unterlassungs- oder Billigkeitsansprüche, die gesetzlich oder vertraglich zur Verfügung stehen:
(a) Aussetzung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder Kündigung dieses Vertrags mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Mitteilung an den Partner und unbeschadet der Rechte von Wink aus diesem Vertrag oder anderweitig;
(b) Wink ist berechtigt, die Provision für alle getätigten Buchungen und/oder jede realisierte Transaktion während der Laufzeit, in der der Affiliate gegen die in Ziffer 4 festgelegten relevanten Verpflichtungen verstößt oder seinen Verstoß gegen die in Ziffer 4 festgelegten relevanten Verpflichtungen nicht vollständig behoben hat, auf 0 % zu reduzieren;
(c) Wink behält sich das Recht vor, vom Partner die Rückzahlung der von Wink im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlten Provision zu verlangen; und
(d) Im Falle der Verwendung eines ähnlichen Domänennamens (oder des Besitzes oder der Registrierung einer Website mit einem (zum Verwechseln ähnlichen) Domänennamen durch den Partner, wie er Wink gehört oder von Wink verwendet wird) und eines wiederholten und/oder wesentlichen Verstoßes gegen Klausel 4 ist der Partner verpflichtet, den ähnlichen Domänennamen (einschließlich der Website(s) mit einem (zum Verwechseln ähnlichen) Domänennamen) innerhalb von 20 Werktagen nach dem Verstoß an Wink zu übertragen, abzutreten und in dessen Namen zu registrieren. Dies erfolgt über ein von Wink ausgewähltes Domain-Registrar-Unternehmen. Sollte der Partner die Übertragung, Abtretung und Übertragung der betreffenden Domänennamen nicht durchführen, bevollmächtigt er Wink hiermit unwiderruflich und bedingungslos, alle erforderlichen oder nützlichen Dokumente im Zusammenhang mit der Abtretung, Registrierung, Abtretung und Übertragung der Domänennamen an Wink zu unterzeichnen und/oder auszuführen.

5. Provision

5.1 Wink zahlt dem Partner eine Provision in Höhe des vom Unterkunftsanbieter festgelegten Prozentsatzes des durch die Transaktion generierten Buchungswerts. Wink nutzt die Dienste eines externen Zahlungsdienstleisters für Ein- und Auszahlungen. Die Zahlungsbedingungen sind in einer separaten Vereinbarung festgelegt.

5.2 Der Affiliate-Provisionsprozentsatz (ACP) wird vom Unterkunftsanbieter festgelegt. Standardmäßig beträgt der ACP 10 %, die Parteien können jedoch gemäß Klausel 1.2.3 einen anderen Prozentsatz vereinbaren.

5.3 Die Provision wird nach folgender Formel ausgezahlt:

Provision = BV * ACP
Nettoauszahlung der Provision (Auszahlung) = Provision - PSF - BF

„BV“bedeutet den Buchungswert
„ACP“bedeutet den Prozentsatz der Affiliate-Provision
„BF“bedeutet Buchungsgebühr (1,5%)
„PSF“bedeutet Zahlungsdienstleistungsgebühren (4%)

5.4 Wink verfolgt alle Transaktionen und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um sicherzustellen, dass alle realisierten Transaktionen erfasst, gemeldet und bezahlt werden. Die Aufzeichnungen von Wink sind jedoch endgültig, und der Partner hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen oder Schäden, falls Wink die Abgänge des Partners nicht korrekt verfolgt oder meldet, außer im Falle groben Fehlverhaltens oder betrügerischen Verhaltens von Wink. Außer in diesen Fällen besteht die einzige Möglichkeit für den Partner darin, diese Vereinbarung zu kündigen und seine Teilnahme am Programm zu beenden.

5.5 Die angegebene Nettoprovision ist die einzige Vergütung, die dem Partner gemäß dieser Vereinbarung zusteht. Der Partner hat keinen Anspruch auf weitere Leistungen. Wink ist verpflichtet, die Richtigkeit der Nettoprovisionszahlungen vor der Zahlung zu überprüfen. Der Partner ist verpflichtet, alle Nettoprovisionszahlungen nach Erhalt zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu melden. Ansprüche wegen Über- oder Unterzahlung sind neunzig (90) Kalendertage nach Fälligkeit ausgeschlossen. Alle Bestellungen unterliegen der Annahme durch Wink gemäß den zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage geltenden Richtlinien. Die Richtlinien von Wink können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

5.6 Wink unternimmt alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um alle Transaktionen, die diesem Vertrag unterliegen, zu prüfen. Wink gewährt dem Partner Zugriff auf Analysen und ein Dashboard mit einer Übersicht aller anstehenden und abgelaufenen Buchungen. Der Partner hat außerdem Zugriff auf Zahlungsberichte mit den prognostizierten Einnahmen und der Zahlungshistorie. Sollte Wink keine genauen Aufzeichnungen führen oder keine Prüfung durchführen, besteht die einzige Möglichkeit für den Partner darin, diesen Vertrag zu kündigen und seine Teilnahme am Programm zu beenden.

6. Zusicherungen und Gewährleistungen.

6.1 Garantien der Partner

Der Partner erklärt und garantiert Wink hiermit, dass für die Laufzeit dieser Vereinbarung:
(i) der Partner über alle erforderlichen Rechte, Eigentumsansprüche, Befugnisse und Vollmachten verfügt, um die Partner-Website(s) (einschließlich der entsprechenden Domänennamen) zu besitzen, zu betreiben und zu verwenden und den Link, die Microsite oder die Verbindung (je nach Fall) auf der/den Partner-Website(s) einzubinden;
(ii) Die Partner-Website(s) dürfen (a) keine Black-Hat-Taktiken anwenden, gegen Spamming-Bestimmungen, die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen oder (b) keine unangemessenen, unzulässigen oder rechtswidrigen Inhalte, Verweise, Materialien, Informationen, Links oder Banner (z. B. in Bezug auf Pornografie, Rassismus und dergleichen), diffamierende Aussagen oder Elemente enthalten oder anzeigen, die die Privatsphäre Dritter verletzen oder beleidigend, anstößig oder obszön sind, (c) das Design, die Domänennamen (einschließlich Subdomänen), das Erscheinungsbild und die Haptik der Wink-Website oder der Websites von Wink-Partnern oder Tochtergesellschaften kopieren oder nachahmen oder den Eindruck erwecken, dass sie Teil davon sind; (d) keine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter befürworten; (e) keine illegalen Aktivitäten fördern oder sich daran beteiligen; (f) keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen; (g) keine irreführenden Informationen enthalten oder fördern oder Glücksspiele bewerben; oder (h) anderweitig unangemessener Natur sein. Jeder Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann zum sofortigen Ausschluss des Partners aus dem Programm und zum Verlust aller ausstehenden Zahlungen führen.
(iii) Der Partner darf keine aggressiven Werbemethoden verwenden, die darauf abzielen, Datenverkehr von Websites abzulenken, die Wink oder einem seiner verbundenen Unternehmen gehören oder von diesen betrieben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wink.com (und alle lokalen Versionen davon mit beliebiger Top-Level-Domain), priceline.com, rentalcars.com (und alle lokalen Versionen davon mit beliebiger Top-Level-Domain), www.booking.com, www.kayak.com, Wink (und alle lokalen Versionen davon mit beliebiger Top-Level-Domain), www.opentable.com (und alle lokalen Versionen davon mit beliebiger Top-Level-Domain) sowie alle anderen Websites, über die Wink von Zeit zu Zeit informiert. Darüber hinaus muss der Partner solche aggressiven Werbemethoden auf von ihm kontrollierten Websites untersagen. Als aggressive Werbung gilt jede Methode, die Links oder Banner auf Websites erstellt oder überlagert, Browserfenster öffnet oder jede Methode, die erfunden wurde, um Datenverkehr von einer Website ohne das Wissen, die Erlaubnis oder die Beteiligung des Website-Eigentümers zu generieren. Beispiele hierfür sind unter anderem Browser-Plugins zur Keyword-Analyse wie Text Enhance, TopText und +Surf, Banner-Ersetzungstechnologien wie Gator, Browser-Spawning-Technologien, die nicht von der Website abhängig sind, sowie die Verwendung von Wink-Markierungen in Suchmaschinen-Werbetexten (z. B. Google AdWords, Yahoo! Search Marketing usw.) oder ähnlichen Technologien und generell alle anderen Methoden, die potenzielle Kunden in die Irre führen könnten, zu einer Wink-Website weitergeleitet zu werden. Jeder Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen kann zum sofortigen Ausschluss des Partners aus dem Programm und zum Verlust aller ausstehenden Zahlungen führen.
(iv) das verbundene Unternehmen über alle Genehmigungen, Lizenzen und sonstigen behördlichen Zulassungen verfügt und diese eingehalten hat, die für die Durchführung, Ausübung und Fortführung seiner Geschäftstätigkeit erforderlich sind, und
(v) Der Partner ist in jeder Hinsicht ein unabhängiger Auftragnehmer und ist für seine eigenen Steuern, Sozialabgaben und alle anderen steuerbezogenen Angelegenheiten verantwortlich und haftbar.

6.2 Garantien und Verpflichtungen der Parteien

6.2.1 Jede Partei sichert der anderen Partei zu und garantiert, dass für die Laufzeit dieser Vereinbarung:
(i) es verfügt über die volle unternehmerische Macht und Befugnis, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzugehen und zu erfüllen;
(ii) es hat alle erforderlichen unternehmerischen Maßnahmen ergriffen, um die Ausführung und Erfüllung dieser Vereinbarung zu genehmigen;
(iii) diese Vereinbarung stellt gemäß ihren Bedingungen rechtsgültige und verbindliche Verpflichtungen dieser Vertragspartei dar.

6.2.2 Jede Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um ihre Website(s) zu schützen und zu sichern.

6.2.3 Der Partner sichert zu und garantiert, dass er keine Zahlungen, Geschenke oder Wertübertragungen (i) an oder zu deren Nutzung oder Vorteil an einen Regierungsbeamten oder Regierungsangestellten (einschließlich Angestellter staatlicher Einrichtungen oder Unternehmen) oder (ii) an eine politische Partei (einschließlich ihrer Funktionäre oder Kandidaten); (iii) an eine kommerzielle Partei, Person oder Einrichtung; oder (iv) an einen Vermittler zur Zahlung an eine der Vorgenannten leisten oder anbieten wird, um den Empfänger zu einer Handlung oder Unterlassung zu bewegen, die gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt, um Geschäfte zu erhalten oder zu behalten oder sich einen unzulässigen Vorteil zu sichern; oder um die unzulässige Ausübung einer relevanten Funktion oder Aktivität in Bezug auf Aktivitäten im Namen von Wink oder im Interesse von Wink gemäß dieser Vereinbarung zu veranlassen. Ein Verstoß des Partners gegen diese Bestimmung berechtigt Wink, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6.2.4 Zur Feststellung der Einhaltung der oben genannten Klausel 6.2.3 ist Wink berechtigt, auf eigene Kosten eine Vor-Ort-Besichtigung und Prüfung aller relevanten Buchhaltungs- und Verkaufsbücher, Aufzeichnungen, Vereinbarungen, Einrichtungen, Computersysteme, Verträge und Dokumente des verbundenen Unternehmens während der regulären Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen des verbundenen Unternehmens durchzuführen, und zwar so, dass die normalen Geschäftsaktivitäten des verbundenen Unternehmens nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Solche Prüfungen dürfen nicht häufiger als zweimal alle zwölf (12) Monate durchgeführt werden.

6.3 Haftungsausschluss

6.3.1 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, übernimmt keine der Parteien ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und schließt hiermit jegliche stillschweigende Garantie aus, einschließlich aller stillschweigenden Garantien für die Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand. Wink stellt den Dienst „wie besehen“ und „wie verfügbar“ bereit und übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit.

6.3.2 Jede Partei ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die mit der Nutzung des Internets verbunden sind. Insbesondere können unterschiedliche Geschwindigkeiten und Netzwerküberlastungen zu Unterbrechungen und Schwierigkeiten beim Zugriff auf eine Website führen. Jede Partei schließt jegliche Haftung gegenüber der anderen Partei im Zusammenhang mit (vorübergehenden (geplanten oder ungeplanten) und/oder teilweisen oder vollständigen) Ausfällen oder Ausfallzeiten (aufgrund von Wartungsarbeiten, Updates oder aus anderen Gründen) der Websites, des Verkäuferportals, des Systems und/oder des Dienstes aus.

7. Freistellung und Haftung

7.1 Schadloshaltung

Soweit nach geltendem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, Wink und alle seine Unterkunftsanbieter und Tochtergesellschaften sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Rechts- und Buchhaltungsgebühren) freizustellen, zu verteidigen, schadlos zu halten und von diesen freizustellen, die aus (i) Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen, (ii) Ihrer unsachgemäßen Nutzung der Dienste, (iii) Ihrem Versäumnis oder unserem Versäumnis auf Ihre Anweisung, Steuern korrekt zu melden, einzuziehen oder abzuführen, oder (iv) Ihrem Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.

7.2 Maximale Haftung

Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, übersteigt die maximale Haftung einer Partei für alle Forderungen, die die andere Partei im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung innerhalb eines Jahres gegen diese Partei erhebt, nicht die Gesamtprovision, die diese Partei in den vorangegangenen sechs Monaten erhalten oder gezahlt hat, oder 10.000 USD (je nachdem, welcher Betrag höher ist), es sei denn, es liegt ein Betrug oder vorsätzliches Fehlverhalten der freistellenden Partei vor; in diesem Fall gilt die Haftungsbeschränkung für die haftende Partei nicht.

7.3 Ansprüche Dritter

Im Falle eines Anspruchs eines Dritten benachrichtigt die freigestellte Partei die andere Partei unverzüglich und die Parteien handeln in gutem Glauben und unternehmen alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um sich bei der Verteidigung und/oder Beilegung eines solchen Anspruchs gegenseitig zu konsultieren, zusammenzuarbeiten und zu unterstützen, während die freistellende Partei berechtigt ist, einen Anspruch zu übernehmen und die Verteidigung und Beilegung zu übernehmen (in Absprache und Übereinstimmung mit der freigestellten Partei und unter gebührender Berücksichtigung der Interessen beider Parteien). Keine der Parteien darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei (die nicht unangemessen verweigert, verzögert oder an Bedingungen geknüpft werden darf) irgendwelche Zugeständnisse machen, Unterlagen einreichen, der Urteilserteilung zustimmen oder einen Vergleich oder eine Einigung eingehen.

7.4 Verzicht auf Schadensersatzansprüche etc.

In keinem Fall haftet eine Partei gegenüber der anderen Partei für Produktionsausfälle, entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Vertragsverluste, Verlust oder Beschädigung von Geschäftswert oder Ruf, Verlust von Ansprüchen oder für indirekte, besondere, Straf-, Neben- oder Folgeschäden oder -verluste, unabhängig davon, ob diese Schäden aufgrund einer Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen geltend gemacht werden. Alle derartigen Schäden und Verluste werden hiermit ausdrücklich abbedungen und ausgeschlossen.

7.5 Vertragsstrafe

Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung sind sich der Partner und Wink einig, dass es undurchführbar und schwierig sein kann, die Höhe des tatsächlichen Schadens zu ermitteln, der durch eine wesentliche Verletzung der in den Klauseln 4 und 10 dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen zum geistigen Eigentum und zur Vertraulichkeit entstanden ist. Daher vereinbaren die Parteien, dass der Partner im Falle eines nachgewiesenen Verstoßes gegen diese Bestimmungen Wink als Schadensersatz in Höhe von fünfundzwanzigtausend US-Dollar (25.000 USD) für jeden Verstoß zu zahlen hat. Der Partner und Wink sind sich ferner einig, dass diese Schadensersatzklausel eine angemessene Entschädigung für den anfänglichen Verlust darstellt, der Wink durch einen solchen Verstoß entstehen würde. Der Partner stimmt außerdem zu, dass diese Bestimmung Winks Recht auf Unterlassung und andere geeignete Rechtsmittel nicht einschränkt. Diese Bestimmung berührt auch nicht das Recht von Wink, zusätzlichen und/oder kumulativen Schadenersatz für einen Verstoß gegen diese (falls der Schaden nachweislich den Schadensersatzbetrag übersteigt) oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung zu fordern.

  1. Änderung, Laufzeit und Kündigung

8.1 Änderung.

Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, kann Wink diese Bedingungen jederzeit ändern. Bei wesentlichen Änderungen dieser Bedingungen veröffentlichen wir die überarbeiteten Bedingungen auf der Wink-Plattform und aktualisieren das Datum der letzten Aktualisierung oben in diesen Bedingungen. Sollten Sie von der Änderung betroffen sein, werden wir Sie mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten darüber informieren. Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht vor Inkrafttreten der überarbeiteten Bedingungen, gilt Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienste als Zustimmung zu den Änderungen der überarbeiteten Bedingungen.

8.2 Laufzeit.

Sofern nicht anders vereinbart, beginnt dieser Vertrag mit dem heutigen Datum und gilt für einen unbestimmten Zeitraum.

8.3.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit und aus beliebigem Grund mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

8.3.2 Jede Partei kann diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Inverzugsetzung kündigen oder gegenüber der anderen Partei aussetzen, wenn:
(a) eine wesentliche Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Vertragspartei;
(b) (Stellung eines Antrags auf) Konkurs oder Zahlungsaufschub (oder ähnliche Maßnahmen) in Bezug auf die andere Vertragspartei oder
(c) ein (direkter oder indirekter) Kontrollwechsel in Bezug auf die andere Partei.

8.3.3 Wink behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung ohne Benachrichtigung zu kündigen, falls in einem Zeitraum von 6 aufeinanderfolgenden Monaten keine materialisierten Transaktionen stattgefunden haben.

8.3.4 Nach Beendigung dieser Vereinbarung zahlt Wink dem Partner die ausstehende Provision für einen Zeitraum von drei Monaten nach dem Kündigungsdatum weiter, sofern Wink während dieses Zeitraums über die korrekten Kontakt- und Bankdaten des Partners verfügt. Sollte der Partner innerhalb dieser drei Monate keine ausstehende Provision einfordern, gilt dies als wirksamer Verzicht auf den Anspruch auf diese Provision. Unbeschadet der Bestimmungen dieser Vereinbarung hinsichtlich Provisionskürzung, -aussetzung oder -verfall verfällt jede ausstehende Provision, wenn der Partner vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit, Betrug oder einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen hat.

8.3.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erlischt dieser Vertrag mit der Kündigung vollständig und unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel einer Vertragspartei hinsichtlich einer Schadloshaltung oder eines Vertragsbruchs durch die andere Vertragspartei. Die Klauseln 4.1.2, 4.1.5, 4.1.6, 4.1.7, 4.2, 4.3, 4.4.1, 4.9.4(c), 9 und 10 bleiben auch nach der Kündigung dieses Vertrags gültig.

8.3.6 Unmittelbar nach Wirksamwerden der Kündigung wird der Partner sämtliche Links zu den Wink-Websites sowie sämtliche Wink-bezogenen Inhalte, Links, Banner, Logos und sonstigen Verweise auf Wink entfernen.

9. Bücher, Aufzeichnungen und Prüfungsrecht

9.1 Die Systeme

Bücher und Aufzeichnungen von Wink (einschließlich Extranet und/oder E-Mails) gelten als schlüssiger Beweis hinsichtlich der Höhe der dem Partner gemäß dieser Vereinbarung zustehenden Provision.

9.2 Prüfungsrechte

Wenn Wink in gutem Glauben Grund zu der Annahme hat, dass der Partner gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf Klausel 4 verstoßen hat, kann Wink diese Aufzeichnungen und Bücher des Partners zum Zwecke der Überprüfung, Prüfung und Untersuchung (soweit zutreffend) der Verpflichtungen des Partners gemäß Klausel 4 gemäß Folgendem prüfen:
(a) Die Parteien ernennen umgehend einen unabhängigen, zertifizierten Wirtschaftsprüfer (den „Wirtschaftsprüfer“), der für beide Parteien akzeptabel ist und der eine Prüfung hinsichtlich (der Methode und Berechnung) der an den/die Unter-Partner zu zahlenden Provision durchführen darf.
(b) Die Parteien stellen dem Abschlussprüfer alle Informationen und Daten zur Verfügung und gewähren ihm Kooperations- und Unterstützungsleistungen sowie Zugriff auf Bücher und Geschäftsunterlagen, Dokumente, Dateien und Unterlagen sowie elektronisch gespeicherte Informationen, die der Abschlussprüfer in angemessenem Umfang anfordern kann, um seinen Auftrag zeitnah erfüllen zu können.
(c) Der Prüfer stellt beiden Parteien eine Kopie seines Berichts (der „Bericht“) zur Verfügung. Dieser Bericht enthält die Ergebnisse und Erkenntnisse der Prüfung.
(d) Die Prüfungen werden an Werktagen während der regulären Geschäftszeiten durchgeführt.
(e) Wink trägt die Kosten und Aufwendungen des Abschlussprüfers, sofern der Abschlussprüfer nicht auf der Grundlage von Angemessenheit und Billigkeit etwas anderes entscheidet.

  1. Bestechungsbekämpfung, Handelsbeschränkungen und Geschäftsethik.

Wink verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Verstößen gegen internationale Handelsnormen, Gesetze zur Korruptionsprävention und Bestechung sowie geltende Beschränkungen für Handel, Kapitalfluss und Terrorismusfinanzierung.
Der Partner garantiert, dass er den Wink-Verhaltenskodex für Lieferanten einhält und einhalten wird, und dass auch seine verbundenen Parteien diesen einhalten und einhalten werden.
Das verbundene Unternehmen erklärt, gewährleistet und verpflichtet sich, alle internationalen Handelsnormen, geltenden Handelsbeschränkungen, Geldflussbeschränkungen und Gesetze zur Terrorismusfinanzierung sowie zur Verhinderung von Bestechung und Korruption, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den britischen Bribery Act 2010 und den Singapore Prevention of Corruption Act, in jeder Hinsicht einzuhalten und einhalten zu werden.
Der Partner garantiert, dass weder er noch seine verbundenen Parteien nach bestem Wissen und Gewissen wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Bestechung oder Korruption verurteilt wurden oder Gegenstand von Ermittlungen durch Regierungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörden sind.

11. Vertraulichkeit

11.1 Vertrauliche Informationen

Die Parteien verstehen und stimmen zu, dass bei der Erfüllung dieser Vereinbarung jede Partei Zugriff auf vertrauliche und sensible Informationen der anderen Partei (die „vertraulichen Informationen“) haben oder diesen direkt oder indirekt ausgesetzt sein kann. Zu den vertraulichen Informationen gehören Kundendaten, Transaktionsvolumen, Marketing- und Geschäftspläne, geschäftliche, finanzielle, technische und betriebliche Informationen, Nutzungsstatistiken, Rankingdaten, Informationen zu Raten-, Produkt- und Verfügbarkeitsparität, Preispolitik, Konvertierungsdaten und Klickvolumen sowie andere damit verbundene Statistiken, personenbezogene Daten von Gästen, jegliche Software oder Informationen zu Software, die von Wink im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt oder verwendet wird, die Bedingungen dieser Vereinbarung und andere nicht öffentliche Informationen, die entweder eine offenlegende Partei als privat oder vertraulich bezeichnet oder von denen eine empfangende Partei vernünftigerweise wissen sollte, dass sie als privat und vertraulich behandelt werden sollten.

11.2 Schutz und Sicherung vertraulicher Informationen

Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) alle vertraulichen Informationen das ausschließliche Eigentum der offenlegenden Partei bleiben und die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen für andere Zwecke als zur Förderung dieser Vereinbarung verwenden wird, (b) sie die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der vertraulichen Informationen wahren und umsichtige Methoden anwenden wird, um ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Vertragsparteien und Agenten (die “zugelassenen Personen”) dazu zu veranlassen, diese zu wahren, (c) sie vertrauliche Informationen nur denjenigen zulässigen Personen offenlegen wird, die diese Informationen zur Förderung dieser Vereinbarung kennen müssen, (d) sie die vertraulichen Informationen nicht kopieren, veröffentlichen, übermitteln, reproduzieren, preisgeben, offenlegen oder Dritten zugänglich machen wird, oder (ii) sie in einem ungeschützten Abfragesystem oder einer Datenbank verwenden oder speichern wird (anders als gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung), und (e) sie alle ((Hard- und Soft-)Kopien) vertraulicher Informationen zurückgeben oder vernichten wird auf schriftliche Anfrage der anderen Partei. Für den Fall, dass eine der Parteien im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, regeln die Parteien diese Verarbeitung mittels einer Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA). Diese Vereinbarung ist Teil der Bedingungen dieses Vertrags.

11.3 Erlaubte Offenlegung

Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die (i) ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) sich bereits vor dem Datum dieser Vereinbarung im Besitz der empfangenden Partei befanden, (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne diesbezügliche Geheimhaltungspflicht offengelegt werden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Anordnungen, Vorladungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Wink ist berechtigt, diese Vereinbarung vertraulich gegenüber seinen verbundenen Unternehmen offenzulegen.

11.4 Kundendaten

Die Parteien unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichkeit und Privatsphäre der Kundendaten zu wahren und diese vor unbefugter Nutzung oder Weitergabe zu schützen. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten. Die Parteien ergreifen stets angemessene und geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um die Beschädigung und den unbefugten Zugriff auf Kundendaten zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem Daten- und Kanalverschlüsselung. Gegebenenfalls muss der Partner Wink über Sicherheitsverletzungen so schnell wie möglich (spätestens einen Tag nach Entdeckung) informieren. Jede Partei verfügt über eine für Kunden zugängliche Datenschutzrichtlinie, die beschreibt, wie sie Kundendaten schützt und verwendet.

11.5 Ankündigungen

Keine der Parteien darf schriftliche Materialien erstellen, veröffentlichen, verbreiten oder zulassen, die auf die andere Partei verweisen, ohne diese Materialien zuvor der anderen Partei vorzulegen und die vorherige schriftliche Zustimmung der nicht vorlegenden Partei einzuholen. Diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden.

11.6 Jede Partei kann den Datenschutzbeauftragten (DPO) der anderen Partei über die folgende E-Mail- und/oder Postadresse kontaktieren: [email protected]

  1. Zeichnungsberechtigung – Vertretung und Unterschrift des Partners.

Der Partner garantiert, dass er selbst, die Person, die diesen Vertrag unterzeichnet, und/oder jede andere Person, die Wink im Zusammenhang mit oder gemäß diesem Vertrag Informationen (einschließlich, zur Vermeidung von Zweifeln, etwaiger Zahlungsbedingungen) bereitstellt, die Befugnis, die Fähigkeit und die erforderliche Vollmacht hat, diesen Vertrag zu unterzeichnen, und dass diese Person die Befugnis, die Fähigkeit und die erforderliche Vollmacht hat, den Partner an diesen Vertrag zu binden, und dass sie während der gesamten Laufzeit ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhalten und erfüllen wird und sicherstellen wird, dass der Partner seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhält und erfüllt.
Der Partner stimmt ausdrücklich zu, dass die elektronische Annahme dieser Vereinbarung und ihrer Geschäftsbedingungen, einschließlich derjenigen in Bezug auf Änderungen, gültig, bindend und durchsetzbar ist.

  1. Sprache

Die englischsprachige Version dieser Vereinbarung ist in jeder Hinsicht maßgebend und hat im Falle etwaiger Unstimmigkeiten mit übersetzten Versionen Vorrang.

  1. Verzichtserklärungen

Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung oder Bedingung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung anderer oder nachfolgender Verletzungen oder Bedingungen, gleich welcher oder anderer Art.

15. Salvatorische Klausel

Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einer zuständigen Regierungsbehörde, einem Gericht oder einem Tribunal für illegal, ungültig oder anderweitig gemäß nationalem Recht nicht durchsetzbar befunden, dann wird diese Bestimmung in dem erforderlichen Umfang ausgelegt, geändert oder gelöscht, um diese Bestimmung und/oder diese Vereinbarung legal, gültig oder anderweitig durchsetzbar zu machen. Der verbleibende Teil dieser Bestimmung und die übrigen Bestimmungen hiervon bleiben bestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam und weiterhin bindend und werden so ausgelegt, dass die Absicht der Parteien im größtmöglichen Umfang umgesetzt wird.

16. Verhältnis der Parteien

Die Parteien sind und handeln bei der Erfüllung dieser Vereinbarung als unabhängige Vertragspartner. Keine der Parteien handelt als Vertreter oder Partner der anderen Partei, gleich zu welchem Zweck, und ist auch nicht befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten.

17. Abtretung

Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten, zu übertragen oder zu belasten, vorausgesetzt, dass Wink seine Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung (ganz oder teilweise oder von Zeit zu Zeit) an ein verbundenes Unternehmen abtreten, übertragen oder belasten kann, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des verbundenen Unternehmens.
Dieser Vertrag wird zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare geschlossen. Nichts hierin ist dazu bestimmt oder soll implizit einer anderen Person im Rahmen oder aufgrund dieses Vertrags ein gesetzliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder Rechtsbehelf jeglicher Art verleihen, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

  1. Höhere Gewalt.

Wink.travel haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen von Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Wink oder Wink Payments liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Embargos, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, Streiks oder Engpässe bei Transportmöglichkeiten, Treibstoff, Energie, Arbeitskräften oder Materialien („Ereignis höherer Gewalt”).

  1. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht Singapurs und wird entsprechend ausgelegt. Der Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001 (Cap 53B) findet auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Die Parteien werden in jedem Fall versuchen, ihre Streitigkeiten außergerichtlich und gütlich beizulegen, indem sie zunächst in gutem Glauben Gespräche und Verhandlungen führen.
Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Singapur vorgelegt und von diesem behandelt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen.
unwiderruflich auf jedes etwaige Recht verzichten, Einspruch gegen die Erhebung einer Klage vor diesen Gerichten einzulegen, zu behaupten, dass die Klage vor einem ungünstigen Gericht erhoben wurde, oder zu behaupten, dass diese Gerichte nicht zuständig sind.

  1. Gegenstücke.

Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die jeweils (nach der Unterzeichnung) als Original gelten und zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Darüber hinaus hat jede gescannte/elektronische Kopie der handschriftlichen Unterschrift von Wink die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Originalunterschrift von Wink und berührt nicht die Gültigkeit dieser Vereinbarung.

  1. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung (einschließlich des Affiliate-Partner-Registrierungsformulars, der Zeitpläne, Anhänge und Anlagen, die einen integralen Bestandteil dieser Vereinbarung bilden) stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, ((un)verbindlichen) Angebote, Verpflichtungen oder Aussagen in Bezug auf diesen Gegenstand.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht bindend sein oder werden, bleiben die Parteien an alle übrigen Bestimmungen gebunden. In diesem Fall ersetzen die Parteien die ungültige oder nicht bindende Bestimmung durch gültige und bindende Bestimmungen, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck dieses Vertrags eine möglichst ähnliche Wirkung wie die ungültige oder nicht bindende Bestimmung haben.

  1. Ausführung

Die Vereinbarung tritt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme und Genehmigung des Partners durch Wink in Kraft. Mit der Registrierung und Anmeldung zum Wink-Partnerprogramm als Partner erklärt sich der Partner mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden, erkennt sie an und akzeptiert sie, einschließlich der Bestimmungen zu Änderungen dieser Vereinbarung.
Der Partner hat die Vereinbarung gelesen und alle Bedingungen akzeptiert. Dem Partner ist bekannt, dass Wink jederzeit (direkt oder indirekt) Kundenempfehlungen zu Bedingungen einholen kann, die von den in dieser Vereinbarung enthaltenen abweichen, oder Websites betreiben kann, die der Website des Partners ähneln oder mit ihr konkurrieren. Der Partner hat die Attraktivität der Teilnahme am Programm unabhängig geprüft und verlässt sich nicht auf Zusicherungen, Garantien oder Aussagen, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die elektronische Annahme dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen, einschließlich der Änderungen, gültig, bindend und durchsetzbar ist.

  1. Hinweise

Alle Mitteilungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung müssen in englischer Sprache erfolgen, schriftlich erfolgen und persönlich, per frankierter und eingeschriebener Post oder durch einen international anerkannten Expresskurier (z. B. FedEx, UPS, DHL) an den Firmensitz oder per E-Mail an die Kontaktperson zugestellt werden.
Jede Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung gilt als zugestellt (i) bei persönlicher Übergabe mit der Unterzeichnung eines Empfangsscheins oder (ii) bei frankiertem Einschreiben mit dem Nachweis der Zustellung; oder (iii) bei Zustellung per Expresskurier mit dem vom Kurier aufgezeichneten Zustelldatum (iv) bei Zustellung per E-Mail unter der Voraussetzung, dass eine Empfangsbestätigung vorgelegt wird.