Zahlungsbedingungen
WINK ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
FÜR REISEBÜROS (Händler des Zahlungsvorgangs)
Diese Zahlungsbedingungen („Zahlungsbedingungen“) sind eine verbindliche rechtliche Vereinbarung und Teil der vertraglichen Beziehung, die unter den “ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEBÜROS” („Hauptvereinbarung“) geschlossen wird.
ZWISCHEN:
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TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., ein nach den Gesetzen Singapurs gegründetes Unternehmen mit eingetragenem Sitz in #03-01 Wilkie Edge 8 Wilkie Road Singapore 228095 und der Mehrwertsteuernummer 201437335D (im Folgenden „Wink“ genannt) und
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DEM REISEBÜRO, dessen Daten im Reisebüro-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (das „Reisebüro“).
Die Definitionen und Begriffe der Hauptvereinbarung gelten auch für diese Zahlungsbedingungen, sofern hier nicht anders definiert.
1. Definitionen
Wie in der Hauptvereinbarung “ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEBÜROS” („Hauptvereinbarung“) definiert, haben die folgenden Begriffe in diesen Zahlungsbedingungen dieselbe Bedeutung:
- „Unterkunftsanbieter“
- „Buchung“
- „Buchungsgebühr“
- „Buchungswert“
- „Provision“
- „Nettozahlung“
- „Separate Vereinbarung“
2. Zahlungseingang und -verteilung
2.1 Zahlungseingang: Das Reisebüro ist verantwortlich für die Einziehung der Zahlung vom Gast zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gewährleistet eine sofortige Verarbeitung und finanzielle Klarheit.
2.2 Gebührenabzug: Das Reisebüro zieht zunächst die Gebühr des Dienstleisters ab und anschließend seine Provision vom Zwischensumme-Betrag, wie im folgenden Beispiel:
- 1,5 % Buchungsgebühr für Wink.
- Die Provision des Reisebüros gemäß der Separaten Vereinbarung (für dieses Beispiel verwenden wir 10 %)
Buchungswert USD 1.000
Wink-Gebühr (1,5 %) = USD 15
Zwischensumme = 1.000 – 15 = 985
2.3 Nettozahlung an Unterkunftsanbieter: Das Reisebüro ist verantwortlich für die Auszahlung der Nettozahlung an den Unterkunftsanbieter gemäß den Bedingungen der Separaten Vereinbarung zwischen dem Reisebüro und dem Unterkunftsanbieter. Wink haftet nicht für Zahlungen an den Unterkunftsanbieter.
3. Rechnungsstellung und Zahlung
3.1 Monatliche Rechnungsstellung: Wink stellt dem Reisebüro eine korrekte und genaue Monatsrechnung für die im Vormonat angefallenen Buchungsgebühren aus. Das Reisebüro ist verpflichtet, diese Rechnung innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
3.2 Zahlungsmethode: Zahlungen an Wink erfolgen über die auf der Rechnung angegebene Zahlungsmethode. Alle mit der Zahlungsüberweisung verbundenen Kosten trägt das Reisebüro.
3.3 Zahlungsverzug: Bei verspäteter Zahlung behält sich Wink das Recht vor, Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 5 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem welcher niedriger ist, zu berechnen. Sollte das Reisebüro zudem die Zahlung an den Unterkunftsanbieter gemäß der Separaten Vereinbarung verzögern, behält sich Wink das Recht vor, den Zugang zum Service zu sperren, bis alle ausstehenden Zahlungen an Wink und den Unterkunftsanbieter beglichen sind. Sollte die von Wink ausgestellte Rechnung Fehler enthalten, ist das Reisebüro nur verpflichtet, den korrekten und genauen Teil der Rechnung zu bezahlen und wird für den nicht korrekten Teil weder mit Zinsen noch mit Strafen belastet.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten
4.1 Verantwortlichkeiten des Reisebüros:
- Sicherstellung der rechtzeitigen Einziehung der Zahlungen von Gästen gemäß Abschnitt 2.1.
- Abzug der entsprechenden Buchungsgebühr und Provision vor der Überweisung der Nettozahlung an die Unterkunftsanbieter gemäß der Separaten Vereinbarung.
- Fristgerechte Begleichung der Rechnungen von Wink für Buchungsgebühren gemäß Abschnitt 3.1.
- Aktives Management und Klärung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Buchungen oder Zahlungen, wobei die Kommunikation mit Wink zur effizienten Problemlösung aufrechterhalten wird.
4.2 Verantwortlichkeiten von Wink:
- Ausstellung korrekter und zeitnaher Monatsrechnungen für die Buchungsgebühren gemäß Abschnitt 3.1.
- Bereitstellung eines kontinuierlichen Zugangs zur Wink-Plattform für das Reisebüro zur Bearbeitung von Buchungen und Zahlungsabwicklungen.
- Unterstützung des Reisebüros bei der Klärung von Zahlungsstreitigkeiten durch Bereitstellung notwendiger Transaktionsdaten und Support nach Bedarf.
5. Währungsumrechnung
Falls eine Währungsumrechnung erforderlich ist, erfolgt diese zum Kurs des Zahlungsdienstleisters. Das Reisebüro trägt alle damit verbundenen Kosten.
6. Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Zahlungsbedingungen ergeben, werden gemäß den Streitbeilegungsverfahren der Hauptvereinbarung behandelt, um eine einheitliche und konsistente Lösung zwischen Wink und dem Reisebüro sicherzustellen.
7. Änderung der Bedingungen
Wink behält sich das Recht vor, diese Zahlungsbedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Reisebüro mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Die weitere Nutzung der Wink-Plattform nach dem Inkrafttreten gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Zahlungsbedingungen unterliegen dem Recht von Singapur. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, werden vor den Gerichten in Singapur entschieden.
Diese Zahlungsbedingungen sind integraler Bestandteil und Erweiterung der Zahlungsbestimmungen der Hauptvereinbarung „ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEBÜROS_220924“ zwischen Wink und dem Reisebüro.