Servicebedingungen
Zuletzt aktualisiert: 12.06.2024
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR BEFHERDERER
Durch die Registrierung und Anmeldung beim Wink-Programm als Unterkunftsanbieter bestätigt der Unterkunftsanbieter, dass er die Geschäftsbedingungen dieser Unterkunftsanbietervereinbarung (die „Vereinbarung“) gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
ZWISCHEN:
TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., ein nach singapurischem Recht gegründetes Unternehmen mit Sitz in #03-01 Wilkie Edge, 8 Wilkie Road, Singapur 228095 und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 201437335D („Wink“), und
DER UNTERKUNFTSANBIETER, deren Angaben im Registrierungsformular des Unterkunftsanbieters aufgeführt sind oder online übermittelt wurden (der „Unterkunftsanbieter“).
Wink und der Unterkunftsanbieter sind jeweils eine „Partei“ dieser Vereinbarung und werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
Dieses Dokument legt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest für:
- Die Bereitstellung von Unterkunftsvertriebsdiensten über Wink oder andere Mittel, die der Unterkunftsanbieter zum Vertrieb seiner Produkte nutzt (nachfolgend „Unterkunftsanbieter“ genannt), für die die Einzelheiten in den Zahlungsbedingungen angegeben sind und Preis, Bedingungen und Verfügbarkeit vereinbart wurden; und
- Die Bereitstellung von Beherbergungsleistungen durch den Beherbergungsanbieter an den Endverbraucher/Gast, die über Wink gebucht wurden.
Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Inserate. Wink ist nicht Vertragspartei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink fungiert nicht als Vermittler für Unterkunftsanbieter, außer wie in den Zahlungsbedingungen („Zahlungsbedingungen“) festgelegt.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“ genannt) und den Zahlungsbedingungen gelten letztere.
Daher haben die Parteien Folgendes vereinbart:
1. Begriffsbestimmungen
Zusätzlich zu den an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen in dieser Vereinbarung, sofern nichts anderes beabsichtigt ist:
„Unterkunftsanbieter“bezeichnet jede Partei, die ein Konto bei Wink mit der Absicht erstellt, ihr eigenes Zimmer- und Zusatzleistungsangebot über die Wink-Plattform zu verkaufen.
“Vereinbarung”bedeutet diese Vereinbarung.
„Bester verfügbarer Preis“ oder „BAR“bezeichnet den niedrigsten, vorab rabattierten, provisionsfähigen Zimmerpreis inklusive Mehrwertsteuer, der vom teilnehmenden Hotel, dem Beherbergungsbetrieb oder in dessen Namen von einem Drittanbieter angeboten wird. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden Aktionspreise, Feiertagspreise und alle anderen öffentlich verfügbaren, nicht beschränkten Preise als beste verfügbare Preise berücksichtigt.
„Buchung(en)“bezeichnet eine über Wink oder einen Wink-Kunden gestellte Reservierungsanfrage für ein Zimmer, die dem Unterkunftsanbieter übermittelt und von diesem angenommen wird.
„Buchungsgebühr“sind die 1,5%, die Wink als Bearbeitungsgebühr vom Buchungswert abzieht.
„Buchungswert“ist der Gesamtbetrag, den der Zahlungsvermittler vom Gast für eine Buchung einzieht.
“Buch-Out”bezeichnet das Versäumnis eines Unterkunftsanbieters, einen Gast unterzubringen, unter anderem aufgrund fehlender Zimmerverfügbarkeit seitens des teilnehmenden Hotels oder in seinem Namen durch den Unterkunftsanbieter oder einen Drittanbieter.
“Kommission”bezeichnet den Betrag, der einem verbundenen Unternehmen für jede durchgeführte Transaktion gemäß dieser Vereinbarung geschuldet wird.
“Einrichtungen & Dienstleistungen”bezeichnet alle Einrichtungen, Mahlzeiten, Annehmlichkeiten und/oder sonstigen Dienstleistungen, die von einem teilnehmenden Hotel bereitgestellt werden.
“Gast(e)“bezeichnet den Endbenutzer, der das Zimmer (und gegebenenfalls andere Einrichtungen und Dienste) aufgrund einer direkten oder indirekten Buchung bei Wink genutzt hat, nutzt oder für die endgültige Nutzung gebucht ist.
„Hotel(s)“bezeichnet jede Unterkunft, die auf oder über die Wink-Websites verfügbar ist.
„Wink-Plattform“bezeichnet das private Netzwerk oder die technische Lösung, die von den Parteien verwendet wird, um gemäß der Vereinbarung Informationen sicher auszutauschen.
“Geistiges Eigentum”bezeichnet sämtliche geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art (unabhängig davon, ob sie in dokumentarischer Form aufgezeichnet oder auf einer magnetischen oder optischen Platte oder einem Speicher gespeichert sind) überall auf der Welt, unabhängig davon, ob sie eingetragen, eintragungsfähig oder anderweitig sind, einschließlich Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs und Domänennamen, Anmeldungen für die vorgenannten Rechte, Handels- oder Firmennamen, Geschäftswert, Urheberrechte und urheberrechtliche Rechte, Designrechte, Rechte an Datenbanken, Urheberpersönlichkeitsrechte, Know-how und alle anderen geistigen Eigentumsrechte, die an Computersoftware, Computerprogrammen, Websites, Dokumenten, Informationen, Techniken, Geschäftsmethoden, Zeichnungen, Logos, Bedienungsanleitungen, Listen und Verfahren und Angaben zu Kunden, Marketingmethoden und -verfahren und Werbeliteratur bestehen, einschließlich des „Look and Feel“ aller Websites.
„Materialisierte Transaktion(en)“bezeichnet die Buchung eines Gastes bei einem Unterkunftsanbieter, die zur tatsächlichen Bereitstellung der Unterkunft geführt hat, wie Wink vom Unterkunftsanbieter bestätigt. Realisierte Transaktionen werden stets an Änderungen (z. B. verkürzte Aufenthalte), Rückbuchungen, Kreditkartenbetrug, Forderungsausfälle oder andere Umstände angepasst. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Stornierungen, Nichterscheinen usw. gelten niemals als realisierte Transaktionen.
“Nettozinssatz”bezeichnet den besonderen Preis, den Wink jedem teilnehmenden Hotel für Zimmer zahlt, auf den sich die Parteien schriftlich geeinigt haben.
„Nichterscheinen“bezeichnet jeden Vorfall, bei dem ein Gast gemäß einer Buchung nicht rechtzeitig in einem teilnehmenden Hotel eintrifft.
“Partner”bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die sich mit der Wink-Plattform verbindet oder diese nutzt, um das Inventar von Unterkunftsanbietern gegen eine Provision an ihr Publikum und/oder ihre Kunden zu bewerben und zu verkaufen.
„Zahlungsvermittler“eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd. („TripPay“), die die Zahlungsdienste verwaltet, Zahlungen von Gästen einzieht („Einzahlung“), indem sie die mit ihrem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet, wie etwa Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal usw. … und den geschuldeten Betrag („Nettobetrag“) an den Unterkunftsanbieter auszahlt.
„Einzahlung“bezeichnet den Erwerb einer von einem Gast geleisteten Zahlung durch den Zahlungsvermittler.
„Auszahlung“bedeutet die Auszahlung der Nettoprovision an den Partner durch den Zahlungsvermittler.
„Zahlungsservicegebühr“sind die 4 %, die der Zahlungsvermittler von der Affiliate-Provision als Zahlungsakquisitionsgebühr abzieht.
“Zahlungsbedingungen”bezeichnet die Preise, Verfügbarkeit, Angebote, Werbeaktionen, Zahlungsbedingungen und alle anderen Regeln oder Bedingungen in Bezug auf die Zimmerverteilung, die zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart wurden.
„Potenziell betrügerische Buchung“bezeichnet (i) eine Buchung, die auf ungültigen oder falschen Informationen beruht, die Wink zum Zeitpunkt der Buchung bereitgestellt wurden, oder das Ergebnis eines Kreditkartenstreits oder eines Berichts über nicht autorisierte Belastungen ist; oder (ii) jede Buchung, die mit früheren risikoreichen oder betrügerischen Transaktionen in Verbindung stehen könnte.
“Rate(n)“bezeichnet den/die Hotelzimmerpreis(e), der/die Wink vom Unterkunftsanbieter für jeden anwendbaren Zimmertyp oder Preistyp gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird/werden und der/die auf allen Wink-Kanälen verbreitet werden soll/soll.
“Zimmer”bezeichnet die Unterkunft(en) in einem teilnehmenden Hotel oder einer teilnehmenden Unterkunft.
“Steuern”bezeichnet alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und nationalen Steuern und/oder Servicegebühren, einschließlich, zur Vermeidung von Missverständnissen, jeglicher Mehrwertsteuer (MwSt.), Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Beherbergungs-, vorübergehenden, Miet-, Stadt-, Resort- und anderer ähnlicher Steuern, staatlicher Gebühren oder Abgaben.
„TripPay“bezeichnet die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Zahlungen (Einzahlungen) und Auszahlungen (Auszahlungen) für Wink einzieht und als Zahlungsvermittler bezeichnet wird.
“Vertriebskanäle”bezeichnet (i) von Wink betriebene, verwaltete oder in deren Besitz befindliche Websites, die von anderen Unternehmen zur Vornahme von Buchungen genutzt werden können und auf die nur mit von Wink ausgestellten Passwörtern zugegriffen werden kann; (ii) API-Verbindungen zwischen Wink und den Reise-Websites seiner Kunden; oder (iii) jede andere Vertriebsmethode, mit der Wink seinen Kunden Zimmer zur Weiterverteilung oder zum Verkauf bereitstellt, sei es auf Websites oder auf andere Weise.
1.1 Keine Partnerschaft
1.1.1 Diese Vereinbarung und die darin vorgesehenen Regelungen beabsichtigen nicht, ein Joint Venture oder eine Partnerschaft oder ein Verhältnis zwischen den Parteien zu begründen. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren, darf keine von ihnen (i) als Vertreter der anderen Partei Verträge oder Verpflichtungen mit Dritten eingehen, (ii) sich als solcher ausgeben oder in irgendeiner Weise als solcher auftreten oder (iii) in irgendeiner Weise oder zu irgendeinem Zweck im Namen der anderen Partei handeln oder diese vertreten.
1.1.2 Sofern nicht anderweitig schriftlich mit Wink vereinbart oder in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, darf der Unterkunftsanbieter an keiner Stelle auf der/den Website(s) des Unterkunftsanbieters eine ausdrückliche oder implizite Erklärung veröffentlichen, dass die Website Teil von Wink ist, von Wink unterstützt wird oder eine offizielle Website von Wink ist.
2. Vertragsabschluss mit Gästen
Wenn Sie eine Buchungsbestätigung über die Wink-Plattform erhalten, schließen Sie direkt mit dem Gast einen Vertrag ab und sind für die Erbringung Ihrer Leistungen gemäß den in der Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen und Preisen verantwortlich. Sie verpflichten sich außerdem zur Zahlung der entsprechenden Gebühren, sofern und soweit diese gemäß den Zahlungsbedingungen anfallen.
3. Unabhängigkeit der Beherbergungsbetriebe
Ihre Beziehung zu Wink ist die einer unabhängigen juristischen Person, mit der Ausnahme, dass TripPay als Zahlungsvermittler fungiert, wie in den Zahlungsbedingungen beschrieben. Wink leitet oder kontrolliert die von Ihnen bereitgestellten Dienste nicht, und Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die volle Entscheidungsfreiheit haben, ob und wann diese Dienste bereitgestellt werden und zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen.
4. Verwalten Ihres Eintrags
Als Unterkunftsanbieter bietet Wink Ihnen die Tools, die Sie benötigen, um Ihr Inventar online über unsere eigenen Vertriebskanäle zu verkaufen.
Unterkünfte sind dafür verantwortlich, dass ihre Inserate und Inhalte stets aktuell und korrekt sind. Unterkünfte sind verpflichtet, die Verfügbarkeit, Preise und alle weiteren hierin vereinbarten Verpflichtungen einzuhalten. Unterkünfte sind ausschließlich dafür verantwortlich, Verfügbarkeit, Preise und gegebenenfalls anfallende lokale Steuern über das Wink-Extranet stets aktuell zu halten. Unterkünfte gestatten Wink hiermit, die Zimmer in allen Märkten zu bewerben. Wink empfiehlt Unterkünften dringend, stets die günstigsten Preise, Aktionen und Angebote anzubieten.
5. Rechtliche Verpflichtungen
5.1 Unterkunftsanbieter sind dafür verantwortlich, alle Gesetze, Regeln, Vorschriften und Verträge mit Dritten, die für Ihr Inserat gelten, zu verstehen und einzuhalten.
5.2 Beherbergungsbetriebe sind für die Handhabung und Nutzung personenbezogener Daten von Gästen und anderen Personen in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen und diesen Bedingungen verantwortlich.
6. Buchungsgebühren und Provisionen
Wink bietet Unterkunftsanbietern die digitalen Tools, die sie für den Online-Vertrieb und -Verkauf ihrer Unterkünfte über fünf eigene Kanäle benötigen. Durch die Aktivierung Ihrer Unterkunft über die Selbstaktivierungsfunktion in Ihrem Dashboard ist diese automatisch auf Traveliko.com und im Netzwerk buchbar. Sie können diese Kanäle im Extranet unter „Vertrieb – Verkaufskanäle“ manuell deaktivieren.
- Traveliko.com – 0 % Provision OTA
- Winklinks – Link-in-Bio-Funktion für Social-Media-Kanäle wie Instagram.
- Social Share – Schnelle Links, die überall online geteilt werden können
- Buchungsmaschine – Internet-Buchungsmaschine für Hotel-Websites und mehr.
- Wink Network – Affiliate-Netzwerk, das Hotels direkt mit unseren Affiliate-Partnern verbindet
Für jede bestätigte Buchung fallen Buchungsgebühren, Provisionen und Zahlungsgebühren wie folgt an:
- Traveliko.com: Zahlungsvermittlergebühr wie in den Zahlungsbedingungen beschrieben (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- WinkLinks: Zahlungsvermittlergebühr wie in den Zahlungsbedingungen beschrieben (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Social Share: Zahlungsvermittlergebühr wie in den Zahlungsbedingungen beschrieben (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Buchungsmaschine: Zahlungsvermittlergebühr wie in den Zahlungsbedingungen beschrieben (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Wink Network: Zahlungsvermittlergebühr wie in den Zahlungsbedingungen beschrieben (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %) + Partnerprovision (ausgehandelte Provision nach Ermessen des Hotels)
Berechnungsbeispiel für eine 100 USD-Buchung über Trvaveliko, Social Share, Booking Engine oder WinkLinks
100-4% = 96
96-1,5 % = 94,56
Zahlbar an das Hotel („Nettopreis“) => 94,96 USD
Berechnungsbeispiel für eine Buchung im Wert von 100 USD über einen Partner mit 10 % Provision
100-4% = 96
96-1,5 % = 94,56
94,56-10%=85,1
Zahlbar an das Hotel („Nettopreis“) => 85,1 USD
Hinweis zur Zahlungsabwicklung durch Drittanbieter-Integratoren
Bitte beachten Sie, dass bestimmte verbundene Unternehmen, im Folgenden „Drittanbieter“ genannt, für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs verantwortlich sind. Diese Drittanbieter übernehmen somit die Rolle des Vertragshändlers. Folglich gelten die Zahlungsbedingungen von Wink für diese Transaktionen nicht mehr. Stattdessen müssen die neuen, für die Drittanbieter spezifischen Zahlungsbedingungen vom Hotel akzeptiert werden.
7. Steuern
7.1 Der Beherberger ist dafür verantwortlich, dass der Preis alle anfallenden Steuern enthält. Er ist dafür verantwortlich, dass die in den Preisen enthaltenen Steuern korrekt und aktuell sind. Gibt der Beherberger keine Kurtaxen, Tourismusabgaben oder andere lokale Gebühren an, gelten diese als im Preis enthalten.
7.2 Jeder Unterkunftsanbieter ist für die Abführung aller Steuern an die entsprechenden Regierungsbehörden und/oder Institutionen verantwortlich.
7.3 Der Unterkunftsanbieter haftet für alle Verluste, Kosten, Strafen und/oder Schäden, die dadurch entstehen, dass in den Preisen keine genauen und aktuellen Steuern angegeben werden und/oder Wink nicht oder nicht richtig über die geltenden Steuern informiert wurde, und verpflichtet sich, Wink davon freizustellen.
7.4 Wink bietet seinen Partnern Zimmer an und schließt alle anfallenden Steuern ein (vorbehaltlich Unterabschnitt (a) dieses Abschnitts). Alle gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträge verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer oder anderer anfallender Steuern oder Abgaben (ausgenommen Körperschaftssteuer oder sonstige Gewinnsteuern). Wird von einer zuständigen Mehrwertsteuerbehörde im Land der Leistungserbringung ein Mehrwertsteuerbetrag festgesetzt und erhoben, so zahlt Wink dem Beherbergungsbetrieb nach Erhalt einer gültigen Steuerrechnung den in den gemäß diesem Vertrag zu zahlenden Beträgen inklusive Mehrwertsteuer enthaltenen Mehrwertsteuerbetrag.
7.5 Jegliche Ansprüche der zuständigen Behörde auf Strafen oder Zinsen aufgrund verspäteter Zahlung oder der in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Beherbergungsbetriebs. Sollte eine zuständige Mehrwertsteuerbehörde im Land der Leistungserbringung im Rahmen eines Selbstabrechnungssystems einen Mehrwertsteuerbetrag festsetzen und erheben, weist Wink diese Mehrwertsteuer gemäß den dortigen Mehrwertsteuergesetzen in seiner Mehrwertsteuererklärung aus. Jegliche Ansprüche der zuständigen Behörde auf Strafen oder Zinsen aufgrund verspäteter Zahlung der selbstabgerechneten Mehrwertsteuer gehen zu Lasten von Wink.
8. Bankverbindung und Bevollmächtigter des Unterkunftsanbieters
Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von ihm gegenüber Wink angegebenen Bankverbindungsdaten stets aktuell sind und etwaige Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Nur die Person, die diese Vereinbarung unterzeichnet, ist der alleinige Vertreter des Unterkunftsanbieters und befugt, Änderungen an der Bankverbindung und/oder den Zahlungsempfängerdaten des Unterkunftsanbieters zu beantragen. Keine andere Person ist im Namen des Unterkunftsanbieters befugt. Änderungen der benannten Person müssen schriftlich bei Wink beantragt werden und können nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Vertragsänderung umgesetzt werden.
9. Buchungsänderungen
9.1 Die Unterkunftsanbieter haften für alle Buchungsänderungen außerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Stornierungsbedingungen, die durch direkte Kommunikation mit dem Gast akzeptiert wurden.
9.2 Wenn ein Fehler seitens des Unterkunftsanbieters vorliegt und ein falscher Preis hochgeladen wurde und infolgedessen eine Buchung zu einem falschen Preis vorgenommen wird, muss der Unterkunftsanbieter die Buchung zu dem falschen Preis einlösen.
9.3 Wink haftet gegenüber dem Unterkunftsanbieter nicht für etwaige Preisfehler, die der Unterkunftsanbieter begeht.
10. Buchungsidentifizierung / Zusammenarbeit zur Betrugsbekämpfung
10.1 Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass die vollständigen und korrekten Unternehmensdaten der Wink-Kunden genau in seine Systeme eingetragen werden, sodass jede Buchung eindeutig als eine im Rahmen und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung vorgenommene Buchung erkennbar ist.
10.2 Jeder teilnehmende Beherbergungsbetrieb muss wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der vom Gast beim Check-in vorgelegte Ausweis mit den Buchungsinformationen übereinstimmt. Handelt es sich bei einer Reservierung um eine potenziell betrügerische Buchung oder können bestimmte vom Gast angegebene Daten von Wink nicht überprüft werden, arbeiten der Beherbergungsbetrieb und Wink gemeinsam an der Lösung der potenziell betrügerischen Buchung. Dies kann auch eine Stornierung der Reservierung jederzeit beinhalten. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur uneingeschränkten Zusammenarbeit mit Wink und stellt Wink alle von Wink angeforderten Informationen im Zusammenhang mit der potenziell betrügerischen Buchung zur Verfügung.
10.3 Die Parteien vereinbaren, dass Wink nicht haftbar gemacht werden kann, wenn ein Unterkunftsanbieter diese Klausel nicht einhält und sich die Buchung später als potenziell betrügerische Buchung herausstellt.
11. Nichtverfügbarkeit / Nichterfüllung
11.1 Im Falle einer Nichtverfügbarkeit (sei es aufgrund von Überbuchung oder aus anderen Gründen), die eine Unterbringung eines Gastes in eine andere Unterkunft erforderlich macht, verpflichtet sich der Beherbergungsbetrieb, sich bestmöglich zu bemühen, Gäste und Buchungen zu halten, um den Gästen so lange wie möglich einen Verbleib in der Unterkunft zu ermöglichen. Für den Fall, dass der Beherbergungsbetrieb einen Gast in eine andere Unterkunft umsiedeln muss, verpflichtet er sich zu Folgendem:
- Wink vor der Umsiedlung des Gastes unverzüglich zu benachrichtigen;
- Die Umsiedlung des Gastes in eine alternative Unterkunft gleicher oder höherer Kategorie/Bewertung in der gleichen Gegend und zu den gleichen gebuchten Bedingungen erfolgt durch den Unterkunftsanbieter ohne zusätzliche Kosten für den betroffenen Gast und umfasst ohne Einschränkung Folgendes:
- Alle Kosten im Zusammenhang mit dem Transport und anderen umzugsbezogenen Ausgaben im Namen des betroffenen Gastes.
- Damit soll Wink die Möglichkeit gegeben werden, sämtliche durch die Nichtverfügbarkeit und/oder den Umzug verursachten direkten Kosten von den offenen Salden des Unterkunftsanbieters abzuziehen, falls Wink im Zusammenhang mit der Nichtverfügbarkeit und/oder dem Umzug finanzielle Strafen, Entschädigungen oder Kosten zu zahlen hat.
11.2 Im Falle der Nichterfüllung einer der Bedingungen dieses Vertrags durch den Beherberger, einschließlich eines unzumutbaren Zustands der Räumlichkeiten und/oder mangelhafter Einrichtungen und Dienstleistungen, ist Wink berechtigt, Zahlungen einzustellen und die ordnungsgemäße Erfüllung der vereinbarten Buchungsbedingungen zu verlangen. Der Beherberger trägt in jedem Fall die vollen Kosten einer etwaigen Entschädigung an den betroffenen Gast und stellt Wink von jeglicher Haftung frei, die sich aus der mangelhaften Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Beherberger ergibt.
12. Bedingungen der teilnehmenden Hotels
Der Beherbergungsbetrieb informiert so früh wie möglich über Bauarbeiten, Renovierungen, Modernisierungen oder sonstige Arbeiten, die die Bereitstellung von Zimmern, Einrichtungen und Dienstleistungen beeinträchtigen und/oder den Aufenthalt eines Gastes beeinträchtigen könnten. Zur Vermeidung von Missverständnissen gilt, dass bei Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllung aufgrund solcher Umstände Ziffer 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Wink („Nichtverfügbarkeit/Nichterfüllung“) gilt. Der Beherbergungsbetrieb trägt die vollen Kosten einer etwaigen Entschädigung an den betroffenen Gast und stellt Wink von jeglicher Haftung frei.
13. Änderung, Laufzeit und Kündigung
13.1 Änderungen. Sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, kann Wink diese Bedingungen jederzeit ändern. Bei wesentlichen Änderungen dieser Bedingungen veröffentlichen wir die überarbeiteten Bedingungen auf der Wink-Plattform und aktualisieren das Datum der letzten Aktualisierung oben in diesen Bedingungen. Sollten Sie von der Änderung betroffen sein, werden wir Sie mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten darüber informieren. Kündigen Sie Ihren Vertrag nicht vor Inkrafttreten der überarbeiteten Bedingungen, gilt Ihre fortgesetzte Nutzung der Dienste als Zustimmung zu den Änderungen der überarbeiteten Bedingungen.
13.2 Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt dieser Vertrag mit dem Datum dieses Vertrags und läuft auf unbestimmte Zeit.
13.3 Diese Vereinbarung gilt bis zur Kündigung durch die Parteien wie folgt:
- Durch Wink, jederzeit und ohne Angabe von Gründen, nach dreißig (30) Kalendertagen vorheriger schriftlicher Mitteilung an die andere Partei;
- Durch den Unterkunftsanbieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit und ohne Vorankündigung durch Deaktivierung der Unterkunft im Wink-Extranet-Unterkunfts-Dashboard.
- Auf jede andere Weise, die an anderer Stelle in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.
13.4 Darüber hinaus behält sich Wink das Recht vor, diesen Vertrag nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Unterkunftsanbieter sofort zu kündigen, wenn:
- Der Unterkunftsanbieter leitet ein Insolvenz-, Konkurs-, Zwangsverwaltungs- oder Liquidationsverfahren, ein gerichtliches Verwaltungs-, Zwangsverwaltungs- oder ähnliches Verfahren ein (unabhängig davon, ob es vom Unterkunftsanbieter oder einem seiner Gläubiger eingeleitet wurde), das nicht innerhalb von sechzig (60) Tagen danach abgewiesen oder zu Gunsten des Unterkunftsanbieters gelöst wird.
- Ein Gläubiger hat eine Hypothek auf das teilnehmende Hotel aufgenommen oder versucht, eine solche aufzunehmen.
- Der Unterkunftsanbieter stellt seine Geschäftstätigkeit im normalen Geschäftsverlauf ein.
- Der Unterkunftsanbieter verliert seinen Pachtvertrag oder das Recht, das teilnehmende Hotel unter seinem aktuellen Markennamen zu betreiben.
- Es kommt zu Änderungen der Unterkunftsmerkmale, unter anderem durch Bauarbeiten und Renovierungen.
- Oder aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt.
13.5 Bei vorzeitiger Kündigung oder Ablauf des Vertrags aus irgendeinem Grund ist der Beherbergungsbetrieb verpflichtet:
- Alle Buchungen, die vor dem effektiven Kündigungs- oder Ablaufdatum vorgenommen wurden, zu den ursprünglich reservierten Preisen einhalten, einschließlich der Buchungen mit Check-in-Daten, die nach der Kündigung oder dem Ablauf einer geltenden Kündigungsfrist erfolgen, oder anderweitig geeignete alternative Dienstleistungen anbieten und
- Begleichen Sie die Rechnung entsprechend.
14. Zusicherungen und Garantien
Der Unterkunftsanbieter gewährleistet und erklärt, dass er die folgenden Punkte vollständig einhalten wird:
14.1 Dass die Bereitstellung aller Zimmer und aller Einrichtungen und Dienstleistungen jederzeit den guten Praktiken der Branche entspricht und mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt, Aufmerksamkeit und Gewissenhaftigkeit erfolgt;
14.2 Dass das gesamte Personal des teilnehmenden Hotels über die erforderliche Qualifikation und Ausbildung verfügt, um seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachkommen zu können;
14.3 Der Unterkunftsanbieter muss alle geltenden Gesetze, Standards und sonstigen Anforderungen aller relevanten Behörden in Bezug auf die Bereitstellung der Zimmer und aller anderen Teile jedes teilnehmenden Hotels oder aller damit verbundenen Dienstleistungen und/oder Einrichtungen und/oder seiner Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung einhalten.
14.4 Dass jedes teilnehmende Hotel die Bedingungen dieser Vereinbarung gelesen und akzeptiert hat;
14.5 Dass alle Zimmer und/oder Einrichtungen und Dienstleistungen, die gemäß oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellt werden, sicher sind und allen lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und/oder nationalen Gesetzen, Regeln und Vorschriften entsprechen. Der Beherbergungsbetrieb garantiert ferner, dass in keinem der Zimmer (oder anderen Teilen der teilnehmenden Hotels) ein individueller Gaswarmwasserbereiter installiert ist;
14.6 Dass alle Informationen, die Wink vom Unterkunftsanbieter gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung direkt oder indirekt zur Verfügung gestellt werden, aktuell und richtig sind.
14.7 Der Unterkunftsanbieter ist nicht in einem Land eingetragen oder ansässig, das Wirtschafts- oder Handelssanktionen unterliegt; und
14.8 Die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung behördlich angezeigter Mängel und/oder Defekte auf eigene Kosten unverzüglich durchzuführen. Der Beherberger wird Wink hierüber unverzüglich informieren. Der Beherberger wird etwaige Verbesserungsvorschläge von Wink berücksichtigen.
15. Vorfälle und Beschwerden von Gästen
15.1 Sollte einem Gast ein Vorfall zustoßen, muss der Unterkunftsanbieter Wink so schnell wie möglich darüber und über die Einzelheiten informieren und bei der angemessenen Behandlung eines solchen Vorfalls uneingeschränkt mit Wink zusammenarbeiten.
15.2 Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, bei der Bearbeitung aller Ansprüche oder Beschwerden des Gastes uneingeschränkt mit Wink zusammenzuarbeiten und auf alle Anfragen von Wink zu diesen Angelegenheiten spätestens sieben (7) Kalendertage nach Erhalt der Anfrage von Wink oder innerhalb der im Service Level Agreement vereinbarten Frist eine detaillierte Antwort zu geben.
15.3 Für den Fall, dass Wink aufgrund eines Vorfalls, Anspruchs oder einer Beschwerde eines Gastes aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Unterkunftsanbieters einem Gast eine Entschädigung zahlen muss, erklärt sich der Unterkunftsanbieter damit einverstanden, Wink unverzüglich und vollständig gemäß Abschnitt 33 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Freistellung“), soweit anwendbar, von diesen Kosten freizustellen und zu erstatten.
15.4 Der Unterkunftsanbieter erklärt sich damit einverstanden, dass Wink sämtliche Kosten, Ausgaben und Entschädigungen, die aufgrund von Vorfällen und Beschwerden von Gästen durch Wink entstehen, von seinem/seinen Saldo(s) abzieht.
16. Prüfungsrechte
16.1 Während der Laufzeit kann Wink alle relevanten Aufzeichnungen des Unterkunftsanbieters und/oder der teilnehmenden Hotels prüfen, soweit dies angemessen ist, um Überprüfungen in Bezug auf (i) die Durchführung der Buchungen, (ii) sämtliche von Wink und/oder Gästen erhaltenen Zahlungen und (iii) sämtliche von Wink und/oder Gästen geleisteten oder zu leistenden Zahlungen vorzunehmen.
16.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit einer Prüfung, außer in den folgenden Fällen: Wenn die Prüfung ergibt, dass der Unterkunftsanbieter eine seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht erfüllt, dann hat der Unterkunftsanbieter, unbeschadet der sonstigen Rechte und Rechtsmittel von Wink, die Prüfung vollständig zu bezahlen und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.
17. Versicherung
Der Unterkunftsanbieter muss einen angemessenen Versicherungsschutz bei renommierten Versicherern aufrechterhalten, die im jeweiligen Staat/Land zur Geschäftstätigkeit zugelassen sind, und zwar hinsichtlich aller Risiken Dritter, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Unterkunft (oder jeglicher Einrichtungen und Dienstleistungen) und/oder diesem Vertrag entstehen oder entstehen können, einschließlich der Haftung von Wink, die direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit Ansprüchen entsteht in Bezug auf (i) Verlust oder Beschädigung jeglichen unbeweglichen oder beweglichen Eigentums; (ii) Personenschäden oder Tod einer Person; (iii) Verlust oder Beschädigung von Eigentum Dritter; oder (iv) seine Haftung gegenüber Dritten, denen Wink die Unterkunftsdienstleistungen zur Verfügung stellt.
18. Bestechungsbekämpfung, Handelsbeschränkungen und Geschäftsethik
Wink verfolgt einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Verstößen gegen internationale Handelsnormen, Gesetze zur Korruptionsprävention und Bestechung sowie geltende Beschränkungen für Handel, Kapitalfluss und Terrorismusfinanzierung.
Der Unterkunftsanbieter garantiert, dass er und seine verbundenen Parteien den Verhaltenskodex für Wink-Lieferanten einhalten und einhalten werden.
Der Unterkunftsanbieter erklärt, gewährleistet und verpflichtet sich, dass er alle internationalen Handelsnormen, geltenden Handelsbeschränkungen, Geldflussbeschränkungen und Gesetze zur Terrorismusfinanzierung und Korruptionsprävention, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den UK Bribery Act 2010 und den Singapore Prevention of Corruption Act, in jeder Hinsicht einhält und einhalten wird.
Der Unterkunftsanbieter garantiert, dass weder er noch seine verbundenen Parteien nach bestem Wissen und Gewissen wegen einer Straftat im Zusammenhang mit Bestechung oder Korruption verurteilt wurden oder Gegenstand einer Untersuchung durch Regierungs-, Verwaltungs- oder Aufsichtsbehörden sind.
19. Vertraulichkeit
19.1 Vertrauliche Informationen. Die Parteien verstehen und stimmen zu, dass jede Partei im Rahmen dieser Vereinbarung Zugriff auf vertrauliche und sensible Informationen der anderen Partei (die „vertraulichen Informationen“) haben oder diesen direkt oder indirekt ausgesetzt sein kann. Zu den vertraulichen Informationen gehören Kundendaten, Transaktionsvolumen, Marketing- und Geschäftspläne, geschäftliche, finanzielle, technische und betriebliche Informationen, Nutzungsstatistiken, Rankingdaten, Informationen zu Tarif-, Produkt- und Verfügbarkeitsparität, Preispolitik, Konvertierungsdaten und Klickzahlen sowie andere damit verbundene Statistiken, personenbezogene Daten von Gästen, jegliche Software oder Informationen zu Software, die von Wink im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bereitgestellt oder verwendet wird, die Bedingungen dieser Vereinbarung sowie sonstige nicht öffentliche Informationen, die entweder von einer offenlegenden Partei als privat oder vertraulich bezeichnet werden oder von denen eine empfangende Partei vernünftigerweise wissen sollte, dass sie als privat und vertraulich zu behandeln sind.
19.2 Schützen und sichern Sie vertrauliche Informationen. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass: (a) alle vertraulichen Informationen das ausschließliche Eigentum der offenlegenden Partei bleiben und die empfangende Partei keine vertraulichen Informationen für andere Zwecke als zur Förderung dieser Vereinbarung verwenden wird, (b) sie die Vertraulichkeit und Geheimhaltung der vertraulichen Informationen wahren und umsichtige Methoden anwenden wird, um ihre Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Vertreter, Vertragsparteien und Agenten (die “zugelassenen Personen”) dazu zu veranlassen, diese zu wahren, (c) sie vertrauliche Informationen nur an diejenigen zugelassenen Personen weitergeben wird, die diese Informationen zur Förderung dieser Vereinbarung kennen müssen, (d) sie die vertraulichen Informationen nicht kopieren, veröffentlichen, übermitteln, reproduzieren, preisgeben, offenlegen oder Dritten zugänglich machen wird, oder (ii) sie in einem ungeschützten Abfragesystem oder einer Datenbank verwenden oder speichern wird (außer gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung), und (e) sie alle ((Papier- und Soft-)Kopien der) vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten wird auf schriftliche Anfrage der anderen Partei. Für den Fall, dass eine der Parteien im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung personenbezogene Daten im Auftrag der anderen Partei verarbeitet, regeln die Parteien diese Verarbeitung mittels einer Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA). Diese Vereinbarung ist Teil der Bedingungen dieser Vereinbarung.
19.3 Erlaubte Offenlegung. Ungeachtet des Vorstehenden gelten vertrauliche Informationen nicht als solche, die (i) ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden, (ii) sich bereits vor dem Datum dieser Vereinbarung im Besitz der empfangenden Partei befanden, (iii) der empfangenden Partei von einem Dritten ohne diesbezügliche Geheimhaltungspflicht offengelegt werden oder (iv) aufgrund gesetzlicher Vorschriften, Gerichtsbeschlüssen, Vorladungen oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Wink ist berechtigt, diese Vereinbarung vertraulich gegenüber seinen Beherbergungsbetrieben offenzulegen.
19.4 Kundendaten. Die Parteien unternehmen wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Vertraulichkeit und Privatsphäre der Kundendaten zu wahren und sie vor unbefugter Nutzung oder Weitergabe zu schützen. Die Parteien verpflichten sich, die geltenden Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zum Schutz der Privatsphäre einzuhalten. Die Parteien ergreifen stets angemessene und geeignete Sicherheitsmaßnahmen, um die Beschädigung und den unbefugten Zugriff auf Kundendaten zu verhindern. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem Daten- und Kanalverschlüsselung. Gegebenenfalls muss der Beherbergungsbetrieb Wink über Sicherheitsverletzungen so schnell wie möglich (spätestens einen Tag nach Entdeckung der Verletzung) informieren. Jede Partei verfügt über eine für Kunden zugängliche Datenschutzrichtlinie, die beschreibt, wie sie Kundendaten schützt und verwendet. Die Parteien können ihr Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung sowie ihr Widerspruchsrecht, ihr Recht auf Datenübertragbarkeit und ihre Einschränkung der Verarbeitung durch eine schriftliche Anfrage an die andere Partei unter den in der Überschrift dieser Vereinbarung angegebenen Adressen ausüben. Darüber hinaus können sie eine Beschwerde bei der lokalen Datenschutzbehörde einreichen.
19.5 Bekanntmachungen. Keine der Parteien darf schriftliche Materialien, die auf die andere Partei verweisen, erstellen, veröffentlichen, verbreiten oder zulassen, ohne diese zuvor der anderen Partei vorzulegen und die vorherige schriftliche Zustimmung der nicht vorlegenden Partei einzuholen. Diese Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden.
19.6 Jede Partei kann den Datenschutzbeauftragten (DPO) der anderen Partei über die folgende E-Mail- und/oder Postadresse kontaktieren: dataprotectionofficer@Wink.
20. Geistige Eigentumsrechte
20.1 Der Unterkunftsanbieter erkennt an, dass Wink und/oder seine Lizenzgeber alle Rechte, Titel und Ansprüche an allen geistigen Eigentumsrechten von Wink oder an der Wink-Website, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) das Wink-Logo, die Inhalte und die Wink-Daten, behalten. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine Übertragung solcher Rechte, Titel oder Ansprüche auf den Unterkunftsanbieter dar.
20.2 Der Unterkunftsanbieter darf die Inhalte und Wink-Daten (oder Teile davon) nicht (a) mit seinen eigenen Inhalten und/oder den Inhalten eines Wink-Wettbewerbers (einschließlich der Hotels) oder (b) für oder zu seinem eigenen Vorteil (i) (außer zur Aktivierung des Dienstes und des Systems gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung) oder (ii) eines Wink-Wettbewerbers (einschließlich der Hotels) (unabhängig davon, ob dies zur Förderung, Vermarktung, Bezugnahme auf, Promotion, Werbung oder anderweitig im Interesse dieser Partei geschieht) oder (c) für andere Zwecke oder auf andere Weise und/oder auf oder über Plattformen Dritter offenlegen, integrieren, einbinden, verwenden, kombinieren, verwerten, einbinden oder anderweitig verfügbar machen, sofern dies nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen ist. Der Partner darf die Inhalte nicht ergänzen, verändern, modifizieren, verfälschen, abgeleitete und/oder neue Werke erstellen, die auf den Inhalten basieren und/oder von ihnen abgeleitet sind, und die Inhalte dürfen keinen (direkten oder indirekten) Link, Verweis, Click-Through oder Verweis auf (die Website) eines Wink-Wettbewerbers (einschließlich der Hotels) enthalten.
20.3 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich (und stellt sicher, dass die Unternehmen innerhalb der Unterkunftsanbietergruppe keine Internetdomänennamen (direkt oder indirekt) registrieren, erwerben, verwenden, kaufen oder erhalten, die ein oder mehrere Wörter enthalten, die mit „Wink“ oder Variationen, Übersetzungen oder Rechtschreibfehlern davon identisch, verwirrend oder im Wesentlichen ähnlich sind und als Teil der Adresse enthalten sind).
20.4 Durch den Abschluss dieser Vereinbarung verzichtet Wink weder ausdrücklich noch stillschweigend auf seine Rechte, die ihm aufgrund eines Gesetzes, Vertrags oder auf andere Weise (jetzt oder in Zukunft) in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte von Wink gegenüber dem Unterkunftsanbieter oder sonstigen Dritten zustehen, und verliert diese auch nicht.
21. Eigentümerwechsel
21.1 Der Beherbergungsbetrieb (und gegebenenfalls jedes teilnehmende Hotel) darf seine Anteile an Hotelimmobilien nicht verkaufen, vermieten oder anderweitig veräußern, ohne dies mindestens drei (3) Monate im Voraus schriftlich anzukündigen. Im Falle eines solchen Verkaufs, einer solchen Vermietung oder sonstigen Veräußerung wird der Beherbergungsbetrieb (und/oder das teilnehmende Hotel) im Kauf-, Miet- oder sonstigen Veräußerungsvertrag ausdrücklich festlegen, dass dieser Vertrag (einschließlich aller unter diesem Vertrag getätigten Buchungen) nach dem Kontrollwechsel gemäß Unterabschnitt (b) dieser Klausel an das neue Unternehmen abgetreten oder übertragen wird.
21.2 Sollte Wink aus irgendeinem Grund die Vereinbarung mit dem neuen Unternehmen nicht weiterführen wollen, können die Parteien vereinbaren, diese Vereinbarung sofort und unbeschadet aller bestehenden Buchungen und aller anderen Rechte, die eine der Parteien vor einer solchen Kündigung erworben haben könnte, zu kündigen.
22. Auflistungsinhalte
22.1 Wink gewährt dem Unterkunftsanbieter Zugang zum Wink-Extranet. Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, alle Informationen und Inhalte zum Produkt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Bilder, Designs, Texte, Audio- und Videodateien, Beschreibungen und Ausstattungen (nachfolgend „Inhalte“), hochzuladen, um eine optimale Verbreitung des Produkts zu gewährleisten, und die Inhalte stets aktuell zu halten. Sollte der Unterkunftsanbieter die Inhalte nicht selbst bereitstellen, ermächtigt er Wink ausdrücklich, diese durch den direkten Download von der Website des Unterkunftsanbieters bereitzustellen und übernimmt die volle Verantwortung für alle Probleme, einschließlich etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Hochladen ergeben. Darüber hinaus räumt der Unterkunftsanbieter Wink das Recht ein, Größe und Auflösung der Inhalte zu Marketing- und Vertriebszwecken zu ändern und/oder anzupassen.
22.2 Falls der Unterkunftsanbieter aus Gründen, die nicht in seiner Verantwortung liegen, nicht auf das Extranet zugreifen kann, wird der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich benachrichtigen.
22.3 Der Unterkunftsanbieter erklärt und gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, um: (i) Wink die Inhalte bereitzustellen; (ii) der Unterkunftsanbieter Wink hiermit ein nicht exklusives, gebührenfreies, unwiderrufliches, weltweites und an externe Marketing- und/oder Vertriebspartner unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, Änderung, Anzeige, Veröffentlichung und Anpassung der Inhalte, Namen, Logos, Marken und sonstigen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte des Unterkunftsanbieters („IPRs“) zum Zweck der Erfüllung des vorliegenden Vertrags zu gewähren; (iii) der Unterkunftsanbieter Wink und seinen Kunden gewährleistet, dass diese IPRs keine Rechte Dritter verletzen; und (iv) der Unterkunftsanbieter für diffamierende oder unmoralische Informationen sowie die Richtigkeit und Genauigkeit seiner Wink auf jegliche Art und Weise bereitgestellten IPRs haftet.
22.4 Der Unterkunftsanbieter verpflichtet sich, Wink, seine Unterkunftsanbieter und/oder seine Partner während und nach Ablauf dieser Vereinbarung vollständig schadlos zu halten und sie auf Verlangen von allen Verlusten freizustellen, die Wink, seinen Unterkunftsanbietern und/oder seinen Partnern aus Ansprüchen im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten entstehen, ihnen zugesprochen werden oder deren Zahlung vereinbart wurde.
22.5 Der Beherberger verpflichtet sich: (i) Wink so schnell wie möglich über den Fortgang des IPR-Anspruchs zu informieren, einschließlich des Nachweises, dass der IPR-Anspruch vom Kläger beigelegt oder abgewiesen wurde; (ii) Sollte der Beherberger diese Klausel nicht einhalten oder Wink mit dem Fortgang des IPR-Anspruchs nicht zufrieden sein oder um weitere Schäden zu verhindern, übernimmt Wink die sofortige Bearbeitung des IPR-Anspruchs auf Kosten des Beherbergers. Wink ist berechtigt, alle aufgrund des IPR-Anspruchs gezahlten Kosten und Entschädigungen mit allen gegenwärtigen, bedingten und/oder zukünftigen vom Beherberger geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
23. Öffentlichkeitsarbeit / Externe Kommunikation
23.1 Der Unterkunftsanbieter darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Wink keinerlei Mitteilungen oder Materialien im Zusammenhang mit Wink oder dieser Vereinbarung an die Medien oder andere externe Parteien weitergeben und der Unterkunftsanbieter haftet allein und direkt für sämtliche Schäden oder Verluste, die Wink durch die Verletzung dieser Bestimmung entstehen.
23.2 Der Unterkunftsanbieter berät sich mit Wink hinsichtlich des Inhalts jeglicher Kommunikation oder Materialien, die er zu veröffentlichen beabsichtigt, und muss Wink eine Kopie jeglicher letztendlich veröffentlichter Kommunikation oder Materialien zur Verfügung stellen.
24. Vorrang
24.1 Diese Vereinbarung dient dem Abschluss individueller Geschäftsvereinbarungen, die Wink anschließend mit jedem der Beherbergungsbetriebe abschließt. Im Falle von Abweichungen gelten die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen für die Beherbergungsbetriebe unter folgender Maßgabe:
24.2 In Bezug auf die Zahlungsbedingungen hinsichtlich vereinbarter Stornierungen und Nichterscheinen, Zahlungsrichtlinien, Freigaben und Verfügbarkeit von Zimmern (Standardtyp) gelten die Bedingungen dieser Vereinbarung.
24.3 Hinsichtlich der Preise, der Mindestbelegung, der Ermäßigungen für Drittpersonen und Kinder sowie der anwendbaren Märkte gelten die im jeweiligen individuellen Handelsvertrag vereinbarten Bedingungen.
25. Zeichnungsberechtigung – Vertretung und Unterschrift des Beherbergungsbetriebs
25.1 Der Unterkunftsanbieter garantiert, dass er, die Person, die diesen Vertrag unterzeichnet, und/oder jede andere Person, die Wink im Zusammenhang mit oder gemäß diesem Vertrag Informationen (einschließlich, zur Vermeidung von Zweifeln, etwaiger Zahlungsbedingungen) bereitstellt, die Befugnis, die Fähigkeit und die erforderliche Vollmacht hat, diesen Vertrag für und im Namen jedes einzelnen teilnehmenden Hotels zu unterzeichnen, und dass diese Person die Befugnis, die Fähigkeit und die erforderliche Vollmacht hat, den Unterkunftsanbieter und jedes einzelne teilnehmende Hotel an diesen Vertrag zu binden, und dass sie während der gesamten Laufzeit ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag einhält, erfüllt und sicherstellt, dass jedes teilnehmende Hotel seine Verpflichtungen einhält und erfüllt.
25.2 Der Unterkunftsanbieter stimmt ausdrücklich zu, dass die elektronische Annahme dieses Vertrags und seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich derjenigen in Bezug auf Änderungen, gültig, bindend und durchsetzbar ist.
26. Sprache
Die englischsprachige Version dieser Vereinbarung ist in jeder Hinsicht maßgebend und hat im Falle etwaiger Unstimmigkeiten mit übersetzten Versionen Vorrang.
27. Verzichtserklärungen
Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung oder Bedingung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung anderer oder nachfolgender Verletzungen oder Bedingungen, gleich welcher oder anderer Art.
28. Salvatorische Klausel
Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einer zuständigen Regierungsbehörde, einem Gericht oder einem Tribunal für illegal, ungültig oder anderweitig nach nationalem Recht nicht durchsetzbar befunden, dann wird diese Bestimmung in dem erforderlichen Umfang ausgelegt, geändert oder gelöscht, um diese Bestimmung und/oder diese Vereinbarung legal, gültig oder anderweitig durchsetzbar zu machen. Der verbleibende Teil dieser Bestimmung und die übrigen Bestimmungen hiervon bleiben bestehen, bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam und weiterhin bindend und werden so ausgelegt, dass die Absicht der Parteien im größtmöglichen Umfang umgesetzt wird.
29. Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind und handeln bei der Erfüllung dieser Vereinbarung als unabhängige Vertragspartner. Keine der Parteien handelt als Vertreter oder Partner der anderen Partei, gleich zu welchem Zweck, und ist auch nicht befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu verpflichten.
30. Abtretung
30.1 Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten, zu übertragen oder zu belasten, vorausgesetzt, dass Wink seine Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag (ganz oder teilweise oder von Zeit zu Zeit) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unterkunftsanbieters an ein verbundenes Unternehmen abtreten, übertragen oder belasten kann.
30.2 Dieser Vertrag wird zugunsten der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare geschlossen. Nichts hierin ist dazu bestimmt oder soll implizit einer anderen Person im Rahmen oder aufgrund dieses Vertrags ein gesetzliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder Rechtsbehelf jeglicher Art verleihen, es sei denn, in diesem Vertrag ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
31. Höhere Gewalt
Wink haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllungen von Verpflichtungen aus diesen Bedingungen, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Wink oder Wink Payments liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Unruhen, Embargos, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, Feuer, Überschwemmungen, Unfälle, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, Streiks oder Mangel an Transportmöglichkeiten, Kraftstoff, Energie, Arbeitskräften oder Materialien („Ereignis höherer Gewalt“).
32. Haftungsbeschränkung
32.1 Soweit gesetzlich zulässig, haftet keine der Parteien für indirekte, zufällige, Folge-, Sonder- oder Strafschäden jeglicher Art, die sich aus diesem Vertrag oder dessen Verletzung ergeben, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Diese Beschränkung gilt nicht für Verstöße gegen diesen Vertrag im Zusammenhang mit Vertraulichkeits- und/oder geistigen Eigentumsrechten.
32.2 Keine der Parteien darf die Haftung ausschließen in Bezug auf (i) einen Tod oder eine Körperverletzung, die durch ihre Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurde, (ii) einen von ihr oder ihren Mitarbeitern begangenen Betrug oder (iii) eine Verletzung, Handlung, Unterlassung oder Haftung, die nach geltendem Recht nicht beschränkt werden kann.
32.3 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass die in dieser Vereinbarung festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen fair und angemessen sind.
33. Schadloshaltung
Soweit nach geltendem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, Wink und alle seine Unterkunftsanbieter und Tochtergesellschaften sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Rechts- und Buchhaltungsgebühren) freizustellen, zu verteidigen, schadlos zu halten und von diesen freizustellen, die aus (i) Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen, (ii) Ihrer unsachgemäßen Nutzung der Dienste, (iii) Ihrem Versäumnis oder unserem Versäumnis auf Ihre Anweisung, Steuern genau zu melden, einzuziehen oder abzuführen, oder (iv) Ihrem Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Rechte Dritter entstehen oder damit in Zusammenhang stehen.
34. Geltendes Recht und Gerichtsstand
34.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht Singapurs und wird entsprechend ausgelegt. Der Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001 (Cap 53B) findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Die Parteien werden in jedem Fall versuchen, ihre Streitigkeiten außergerichtlich und gütlich beizulegen, indem sie zunächst in gutem Glauben Gespräche und Verhandlungen führen.
34.2 Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Singapur vorgelegt und von diesem behandelt, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen.
35. Gegenstücke
Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die jeweils (nach der Unterzeichnung) als Original gelten und zusammen ein und dasselbe Dokument bilden. Darüber hinaus hat jede gescannte/elektronische Kopie der handschriftlichen Unterschrift von Wink die gleiche Wirkung wie eine handschriftliche Originalunterschrift von Wink und berührt nicht die Gültigkeit dieser Vereinbarung.
36. Gesamte Vereinbarung
36.1 Dieser Vertrag (einschließlich des Registrierungsformulars für Unterkunftsanbieterpartner sowie der Zeitpläne, Anhänge und Anlagen, die einen integralen Bestandteil dieses Vertrags bilden) stellt die gesamte Vereinbarung und Übereinkunft der Parteien in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Absprachen, ((un)verbindlichen) Angebote, Verpflichtungen oder Aussagen in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand.
36.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig oder nicht bindend sein oder werden, bleiben die Parteien an alle übrigen Bestimmungen gebunden. In diesem Fall ersetzen die Parteien die ungültige oder nicht bindende Bestimmung durch gültige und bindende Bestimmungen, die unter Berücksichtigung von Inhalt und Zweck dieses Vertrags eine möglichst ähnliche Wirkung wie die ungültige oder nicht bindende Bestimmung haben.
37. Ausführung
Der Vertrag tritt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Annahme und Genehmigung des Unterkunftsanbieters durch Wink in Kraft. Mit der Registrierung und Anmeldung zum Wink-Partnerprogramm als Unterkunftsanbieter erklärt sich der Unterkunftsanbieter mit den Bedingungen dieses Vertrags, einschließlich der Bestimmungen zu Vertragsänderungen, einverstanden.
Der Unterkunftsanbieter hat die Vereinbarung gelesen und alle Bedingungen akzeptiert. Der Partner stimmt ausdrücklich zu, dass die elektronische Annahme dieser Vereinbarung und ihrer Bedingungen, einschließlich der Änderungen, gültig, verbindlich und durchsetzbar ist.
38. Hinweise
Alle Mitteilungen einer Partei im Rahmen dieser Vereinbarung müssen in englischer Sprache erfolgen, schriftlich erfolgen und persönlich, per frankierter und eingeschriebener Post oder durch einen international anerkannten Expresskurier (z. B. FedEx, UPS, DHL) an den eingetragenen Firmensitz oder per E-Mail an die Kontaktperson zugestellt werden.
Jede Mitteilung im Rahmen dieser Vereinbarung gilt als zugestellt (i) bei persönlicher Übergabe mit der Unterzeichnung eines Empfangsscheins oder (ii) bei frankiertem Einschreiben mit dem Nachweis der Zustellung; oder (iii) bei Expresskurier mit dem vom Kurier aufgezeichneten Zustelldatum (iv) bei E-Mail unter der Voraussetzung, dass eine Empfangsbestätigung vorgelegt wird.