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Nutzungsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERKUNFTSANBIETER

Durch die Registrierung und Anmeldung zum Wink-Programm als Unterkunftsanbieter hat der Unterkunftsanbieter die Bedingungen dieses Unterkunftsanbieter-Vertrags (das „Abkommen“) geprüft, verstanden, anerkannt und akzeptiert.

ZWISCHEN:

TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., einem nach den Gesetzen Singapurs gegründeten Unternehmen mit Sitz in #03-01 Wilkie Edge, 8 Wilkie Road, Singapore 228095 und der Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer 201437335D („Wink“), und

DEM UNTERKUNFTSANBIETER, dessen Daten im Unterkunftsanbieter-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (der „Unterkunftsanbieter“).

Wink und der Unterkunftsanbieter sind jeweils eine „Partei“ dieses Abkommens und werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

Dieses Dokument legt die Geschäftsbedingungen fest für:

  1. Die Bereitstellung von Vertriebsdienstleistungen für Unterkünfte über Wink oder andere vom Unterkunftsanbieter genutzte Vertriebskanäle (im Folgenden „Unterkunftsanbieter“ genannt), deren Details in den Zahlungsbedingungen spezifiziert sind und deren Preis, Bedingungen und Verfügbarkeit vereinbart wurden; und
  2. Die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen durch den Unterkunftsanbieter an den Endverbraucher/Gast, die über Wink gebucht wurden.

Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Einträge. Wink ist keine Vertragspartei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink handelt nicht als Agent für Unterkunftsanbieter, außer wie in den Zahlungsbedingungen der Dienstleistungen („Zahlungsbedingungen“) angegeben.

Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) und den Zahlungsbedingungen gelten letztere.

Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:

1. Definitionen

Zusätzlich zu anderswo in diesem Abkommen definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht anders angegeben:

„Unterkunftsanbieter“ bezeichnet jede Partei, die ein Konto bei Wink erstellt, um eigene Zimmer und Zusatzleistungen über die Wink-Plattform zu verkaufen.

„Abkommen“ bezeichnet dieses Abkommen.

„Best Available Rate“ oder „BAR“ bezeichnet den niedrigsten vor Rabatt und Provisionen berechneten, mehrwertsteuerpflichtigen Zimmerpreis, der der Öffentlichkeit vom teilnehmenden Hotel, dem Unterkunftsanbieter oder einem Drittvertriebspartner angeboten wird. Werbepreise, Feiertagspreise und andere uneingeschränkte öffentliche Preise sind als Best Available Rates eingeschlossen.

„Buchung(en)“ bezeichnet eine Reservierungsanfrage für ein Zimmer, die über Wink oder einen Wink-Kunden erfolgt und vom Unterkunftsanbieter akzeptiert wird.

„Buchungsgebühr“ ist die von Wink als Bearbeitungsgebühr einbehaltene Gebühr von 1,5 % des Buchungswerts.

„Buchungswert“ ist der Gesamtbetrag, den der Payment Facilitator vom Gast für eine Buchung einzieht.

„Book-Out“ bezeichnet das Versäumnis eines Unterkunftsanbieters, einen Gast aufgrund fehlender Zimmerverfügbarkeit im teilnehmenden Hotel oder durch den Unterkunftsanbieter oder Drittvertriebspartner unterzubringen.

„Provision“ bezeichnet den Betrag, der einem Affiliate für jede realisierte Transaktion gemäß diesem Abkommen zusteht.

„Einrichtungen & Dienstleistungen“ bezeichnet alle Einrichtungen, Mahlzeiten, Annehmlichkeiten und/oder sonstigen Dienstleistungen, die von einem teilnehmenden Hotel bereitgestellt werden.

„Gast/Gäste“ bezeichnet den Endnutzer, der das Zimmer (und gegebenenfalls weitere Einrichtungen und Dienstleistungen) aufgrund einer direkten oder indirekten Buchung über Wink nutzt oder nutzen wird.

„Hotel(s)“ bezeichnet jede Unterkunft, die auf oder über die Wink-Websites verfügbar ist.

„Wink-Plattform“ bezeichnet das private Netzwerk oder die technische Lösung, die von den Parteien genutzt wird, um Informationen sicher im Rahmen dieses Abkommens auszutauschen.

„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art weltweit, ob dokumentiert oder nicht, einschließlich Patente, Gebrauchsmuster, Marken, eingetragene Designs, Domainnamen, Anmeldungen, Geschäfts- und Firmennamen, Urheberrechte, Designrechte, Datenbankrechte, Know-how und andere Rechte, die in Software, Programmen, Websites, Dokumenten, Informationen, Techniken, Geschäftsmethoden, Zeichnungen, Logos, Handbüchern, Kundenlisten, Marketingmethoden und Werbematerialien bestehen, einschließlich des „Look and Feel“ von Websites.

„Realisierte Transaktion(en)“ bezeichnet eine Buchung durch einen Gast bei einem Unterkunftsanbieter, die tatsächlich zur Bereitstellung der Unterkunft geführt hat, wie vom Unterkunftsanbieter an Wink bestätigt. Realisierte Transaktionen werden stets für Änderungen (z. B. verkürzte Aufenthalte), Rückbuchungen, Kreditkartenbetrug, Forderungsausfälle oder Ähnliches angepasst. Stornierungen, No-Shows usw. gelten nicht als realisierte Transaktionen.

„Nettotarif“ bezeichnet den von Wink an jedes teilnehmende Hotel zu zahlenden Tarif für Zimmer, der von den Parteien schriftlich vereinbart wurde.

„No-Show(s)“ bezeichnet jede Situation, in der ein Gast nicht rechtzeitig im teilnehmenden Hotel zum gebuchten Termin erscheint.

„Partner“ bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die die Wink-Plattform nutzt, um das Inventar von Unterkunftsanbietern an ihr Publikum und/oder ihre Kunden gegen Provision zu vermarkten und zu verkaufen.

„Payment Facilitator“ ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd. („TripPay“), die die Zahlungsdienste verwaltet, Zahlungen von Gästen („Pay-in“) entgegennimmt, indem sie die mit dem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet (z. B. Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal) und die geschuldeten Beträge („Nettotarif“) an den Unterkunftsanbieter auszahlt.

„Pay-in“ bezeichnet den Zahlungseingang eines Gastes durch den Payment Facilitator.

„Pay-out“ bezeichnet die Auszahlung der Nettoprovision an den Affiliate durch den Payment Facilitator.

„Payment Service Fee“ ist die vom Payment Facilitator als Zahlungsakquisitionsgebühr einbehaltene Gebühr von 4 % der Affiliate-Provision.

„Zahlungsbedingungen“ bezeichnet die Tarife, Verfügbarkeiten, Angebote, Aktionen, Zahlungsbedingungen und sonstige Regeln oder Bedingungen bezüglich der Zimmerverteilung, die zwischen den Parteien vereinbart wurden.

„Potentiell betrügerische Buchung“ bezeichnet (i) eine Buchung, die auf ungültigen oder falschen Angaben bei der Buchung beruht, oder aufgrund einer Kreditkartenstreitigkeit oder Meldung unautorisierter Belastungen; oder (ii) eine Buchung, die mit früheren risikoreichen oder betrügerischen Transaktionen in Verbindung stehen könnte.

„Tarif(e)“ bezeichnet die vom Unterkunftsanbieter für einen bestimmten Zimmertyp oder Tariftyp im Rahmen dieses Abkommens an Wink übermittelten Hotelzimmerpreise, die auf allen Wink-Kanälen vertrieben werden.

„Zimmer“ bezeichnet die Unterkunft(en) in einem teilnehmenden Hotel oder einer Unterkunft.

„Steuern“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und nationalen Steuern und/oder Servicegebühren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer (MwSt.), Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Beherbergungs-, Transit-, Miet-, Stadt-, Resort- und ähnliche Steuern, behördliche Gebühren oder Abgaben.

„TripPay“ bezeichnet die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Zahlungen (Pay-in) und Auszahlungen (Pay-out) für Wink abwickelt, auch als Payment Facilitator bezeichnet.

„Vertriebskanäle“ bezeichnet (i) Websites, die von Wink betrieben, verwaltet oder im Besitz sind und von anderen Unternehmen zur Buchung genutzt werden, die nur mit von Wink ausgestellten Passwörtern zugänglich sind; (ii) API-Verbindungen zwischen Wink und den Reise-Websites seiner Kunden; oder (iii) jede andere Vertriebsmethode, bei der Wink Zimmer an seine Kunden für deren Weitervertrieb oder Verkauf liefert, sei es auf Websites oder anderweitig.

1.1 Keine Partnerschaft

1.1.1 Dieses Abkommen ist nicht dazu bestimmt und darf nicht so ausgelegt werden, dass es eine Gemeinschaftsunternehmung oder eine Partnerschaft oder ein Verhältnis von Auftraggeber und Beauftragtem zwischen den Parteien begründet. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf keine Partei (i) Verträge oder Verpflichtungen mit Dritten als Agent der anderen Partei eingehen, (ii) sich als solcher Agent darstellen oder (iii) im Namen der anderen Partei handeln oder diese vertreten.

1.1.2 Sofern nicht schriftlich anders von Wink vereinbart oder in diesem Abkommen anders geregelt, darf der Unterkunftsanbieter auf seinen Websites keine ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung veröffentlichen, dass die Website Teil von Wink ist, von Wink unterstützt wird oder eine offizielle Wink-Website darstellt.

2. Vertragsabschluss mit Gästen

Wenn Sie eine Buchungsbestätigung über die Wink-Plattform erhalten, schließen Sie einen Vertrag direkt mit dem Gast ab und sind verantwortlich für die Erbringung Ihrer Leistungen zu den auf der Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen und Preisen. Sie erklären sich auch bereit, gegebenenfalls die in den Zahlungsbedingungen definierten Gebühren zu zahlen.

3. Unabhängigkeit der Unterkunftsanbieter

Ihre Beziehung zu Wink ist die eines unabhängigen Rechtsträgers, außer dass TripPay als Payment Facilitator gemäß den Zahlungsbedingungen agiert. Wink steuert oder kontrolliert nicht die von Ihnen erbrachten Leistungen, und Sie stimmen zu, dass Sie frei entscheiden, ob, wann, zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen Sie diese Leistungen anbieten.

4. Verwaltung Ihres Eintrags

Als Unterkunftsanbieter stellt Wink Ihnen die Werkzeuge zur Verfügung, die Sie benötigen, um Ihr Inventar online über unsere proprietären Vertriebskanäle zu verkaufen.

Unterkunftsanbieter sind dafür verantwortlich, ihre Eintragsinformationen und Inhalte jederzeit aktuell und korrekt zu halten. Sie müssen Verfügbarkeiten, Preise und sonstige vereinbarte Verpflichtungen einhalten. Die Aktualisierung von Verfügbarkeiten, Preisen und anwendbaren lokalen Steuern erfolgt ausschließlich durch den Unterkunftsanbieter über das Wink-Extranet. Unterkunftsanbieter erlauben hiermit Wink, die Zimmer in allen Märkten zu bewerben. Wink empfiehlt dringend, stets die wettbewerbsfähigsten Tarife, Aktionen und Angebote anzubieten.

5. Rechtliche Verpflichtungen

5.1 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für das Verständnis und die Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften und Verträge mit Dritten, die für ihren Eintrag gelten.

5.2 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Gästen und anderen Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und diesen Bedingungen.

6. Buchungsgebühren & Provisionen

Wink stellt Unterkunftsanbietern digitale Werkzeuge zur Verfügung, um ihr Inventar online über 5 proprietäre Kanäle zu vertreiben und zu verkaufen. Durch Aktivierung Ihrer Unterkunft über die Selbstaktivierungsfunktion im Dashboard wird Ihre Unterkunft automatisch auf Traveliko.com und im Netzwerk buchbar. Sie können diese Kanäle manuell im Extranet unter - Vertrieb - Vertriebskanäle deaktivieren.

  • Traveliko.com – 0 % OTA-Provision
  • WinkLinks - Link-in-Bio-Funktion für Social-Media-Kanäle wie Instagram
  • Social Share - Schnelllinks, die überall online geteilt werden können
  • Buchungsmaschine - Internet-Buchungsmaschine für Hotel-Websites und mehr
  • Wink Network – Affiliate-Netzwerk, das Hotels direkt mit unseren Affiliate-Partnern verbindet

Für jede bestätigte Buchung gelten folgende Buchungsgebühren, Provisionen und Zahlungsgebühren:

  • Traveliko.com: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • WinkLinks: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • Social Share: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • Buchungsmaschine: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
  • Wink Network: Payment Facilitator-Gebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %) + Affiliate-Provision (nach Vereinbarung, im Ermessen des Hotels)

Beispielrechnung für eine Buchung über Traveliko, Social Share, Buchungsmaschine oder WinkLinks im Wert von 100 USD:

100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) => 94,56 USD

Beispielrechnung für eine Buchung über einen Affiliate mit 10 % Provision:

100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
94,56 - 10 % = 85,10
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) => 85,10 USD


Hinweis zur Zahlungsabwicklung durch Drittanbieter-Integrator:innen

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Affiliates, im Folgenden „Drittanbieter-Integrator:innen“ genannt, für die Zahlungsabwicklung verantwortlich sind. Diese Drittanbieter-Integrator:innen übernehmen die Rolle des Händlers im Sinne der Zahlungsabwicklung. Folglich gelten die Zahlungsbedingungen von Wink für diese Transaktionen nicht mehr. Stattdessen müssen neue, spezifische Zahlungsbedingungen der Drittanbieter-Integrator:innen vom Hotel akzeptiert werden.


7. Steuern

7.1 Der Unterkunftsanbieter ist dafür verantwortlich, dass der Tarif alle anwendbaren Steuern enthält. Es liegt in der Verantwortung des Unterkunftsanbieters, sicherzustellen, dass die in den Tarifen enthaltenen Steuern korrekt und aktuell sind. Wenn der Unterkunftsanbieter keine Stadtsteuern, Tourismusgebühren oder sonstige lokale Gebühren angibt, gilt deren Inklusion im Tarif als gegeben.

7.2 Jeder Unterkunftsanbieter ist verantwortlich für die Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden und/oder Institutionen.

7.3 Der Unterkunftsanbieter haftet und stellt Wink schadlos für Verluste, Kosten, Strafen und/oder Schäden, die durch ungenaue oder nicht aktuelle Steuerangaben in den Tarifen oder durch unvollständige oder falsche Informationen an Wink entstehen.

7.4 Wink wird bei der Angebotserstellung an Partner alle anwendbaren Steuern einschließen (vorbehaltlich Abschnitt 7.1). Alle Zahlungen unter diesem Abkommen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer oder anderer anwendbarer Steuern (außer Körperschaftsteuer oder sonstigen Gewinnsteuern). Falls eine Mehrwertsteuer von einer zuständigen Behörde erhoben wird, zahlt Wink nach Erhalt einer gültigen Steuerrechnung die enthaltene Mehrwertsteuer an den Unterkunftsanbieter.

7.5 Ansprüche von Behörden wegen Strafen oder Zinsen aus verspäteter Zahlung oder fakturierter Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Unterkunftsanbieters. Falls Mehrwertsteuer im Rahmen eines Selbstveranlagungsmechanismus erhoben wird, wird Wink diese in seiner Mehrwertsteuererklärung berücksichtigen. Ansprüche wegen verspäteter Zahlung der selbstveranlagten Mehrwertsteuer trägt Wink.

8. Bankdaten und bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters

Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass seine bei Wink hinterlegten Bankdaten jederzeit korrekt sind und informiert unverzüglich über Änderungen.

Nur die unterzeichnende Person ist bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters und berechtigt, Änderungen der Bank- und Zahlungsempfängerdaten zu beantragen. Änderungen der bevollmächtigten Person sind schriftlich an Wink zu melden und werden nur durch schriftliche Vertragsänderung wirksam.

9. Buchungsänderungen

9.1 Unterkunftsanbieter haften für Buchungsänderungen außerhalb der Stornierungsbedingungen, die direkt mit dem Gast vereinbart wurden.

9.2 Bei Fehlern des Unterkunftsanbieters, die zu falschen Tarifen führen, ist die Buchung zum falschen Tarif vom Unterkunftsanbieter zu erfüllen.

9.3 Wink haftet nicht für Tariffehler des Unterkunftsanbieters.

10. Buchungsidentifikation / Betrugsbekämpfung

10.1 Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass die vollständigen und korrekten Kundendaten von Wink in seinen Systemen erfasst sind, sodass jede Buchung eindeutig als solche unter diesem Abkommen identifizierbar ist.

10.2 Jeder teilnehmende Unterkunftsanbieter bemüht sich, bei Check-in die Identität des Gastes mit den Buchungsdaten abzugleichen. Bei potentiell betrügerischen Buchungen oder nicht verifizierbaren Daten arbeiten Unterkunftsanbieter und Wink zusammen, um die Buchung zu klären oder zu stornieren. Der Unterkunftsanbieter kooperiert vollständig und stellt alle angeforderten Informationen bereit.

10.3 Die Parteien vereinbaren, dass Wink bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Unterkunftsanbieter und anschließender Feststellung einer betrügerischen Buchung nicht haftet.

11. Nichtverfügbarkeit / Nichterfüllung

11.1 Bei Nichtverfügbarkeit (z. B. Überbuchung) bemüht sich der Unterkunftsanbieter, Gäste und Buchungen bestmöglich zu erhalten. Muss ein Gast umgesiedelt werden, gilt:

  • Wink unverzüglich vor der Umsiedlung informieren;
  • Gast in eine gleichwertige oder bessere Unterkunft in derselben Gegend unter den gebuchten Bedingungen umziehen, ohne zusätzliche Kosten für den Gast, einschließlich
  • Transport- und sonstiger Umzugskosten für den Gast;
  • Wink darf alle durch Nichtverfügbarkeit oder Umsiedlung entstandenen direkten Kosten vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen, falls Wink finanzielle Strafen oder Kosten trägt.

11.2 Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen, mangelhaften Räumlichkeiten oder Einrichtungen kann Wink Zahlungen einstellen und die korrekte Erfüllung verlangen. Der Unterkunftsanbieter trägt alle Kosten für Entschädigungen an betroffene Gäste und hält Wink schadlos.

12. Zustand der teilnehmenden Hotelimmobilien

Der Unterkunftsanbieter informiert frühzeitig über das Wink-Extranet im Bereich „Ankündigungen“ über Bauarbeiten, Renovierungen oder sonstige Maßnahmen, die die Bereitstellung von Zimmern, Einrichtungen oder den Aufenthalt der Gäste beeinträchtigen könnten. Bei daraus resultierender Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllung gilt Abschnitt 11, und der Unterkunftsanbieter trägt alle Entschädigungskosten.

13. Änderungen, Laufzeit und Kündigung

13.1 Änderungen. Wink kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Wesentliche Änderungen werden auf der Wink-Plattform veröffentlicht und das Datum der letzten Aktualisierung angepasst. Betroffene Nutzer werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Ohne Kündigung vor Inkrafttreten gelten die Änderungen als akzeptiert.

13.2 Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt dieses Abkommen mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft unbefristet.

13.3 Kündigung erfolgt wie folgt:

  • Wink kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit 30 Tagen schriftlicher Frist kündigen;
  • Unterkunftsanbieter können jederzeit ohne Frist durch Deaktivierung der Unterkunft im Extranet kündigen;
  • Weitere Kündigungsarten, sofern im Abkommen geregelt.

13.4 Wink kann das Abkommen sofort schriftlich kündigen, wenn:

  • Insolvenzverfahren gegen den Unterkunftsanbieter eingeleitet werden und nicht innerhalb von 60 Tagen zu dessen Gunsten beendet werden;
  • Ein Gläubiger eine Hypothek auf das teilnehmende Hotel vollstreckt oder versucht;
  • Der Unterkunftsanbieter den Geschäftsbetrieb einstellt;
  • Der Unterkunftsanbieter den Mietvertrag oder Rechte am Hotel verliert;
  • Wesentliche Änderungen an der Unterkunft erfolgen;
  • Oder aufgrund höherer Gewalt.

13.5 Bei vorzeitiger Kündigung oder Ablauf:

  • Alle vor der Kündigung getätigten Buchungen sind zu den ursprünglichen Tarifen zu erfüllen oder geeignete Alternativen anzubieten;
  • Abrechnung erfolgt entsprechend.

14. Zusicherungen und Gewährleistungen

Der Unterkunftsanbieter sichert zu:

14.1 Alle Zimmer und Einrichtungen werden stets fachgerecht und mit Sorgfalt bereitgestellt;

14.2 Das Personal ist qualifiziert und geschult;

14.3 Alle geltenden Gesetze und Vorschriften werden eingehalten;

14.4 Alle teilnehmenden Hotels haben die Bedingungen gelesen und akzeptiert;

14.5 Alle Zimmer und Einrichtungen sind sicher und entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen; keine Gas-Wasser-Heizungen sind installiert;

14.6 Alle an Wink übermittelten Informationen sind aktuell und korrekt;

14.7 Der Unterkunftsanbieter ist nicht in einem sanktionierten Land ansässig;

14.8 Notwendige Mängelbeseitigungen werden unverzüglich auf eigene Kosten durchgeführt und Wink wird darüber informiert.

15. Gästevorfälle & Beschwerden

15.1 Bei Vorfällen informiert der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich und kooperiert vollständig.

15.2 Der Unterkunftsanbieter beantwortet Wink-Anfragen zu Beschwerden innerhalb von 7 Kalendertagen oder gemäß Service-Level-Agreement.

15.3 Kommt es zu Entschädigungszahlungen durch Wink wegen Vorfällen, haftet der Unterkunftsanbieter und erstattet Wink die Kosten gemäß Abschnitt 33.

15.4 Wink darf Kosten aus Vorfällen und Beschwerden vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen.

16. Prüfungsrechte

16.1 Während der Laufzeit kann Wink relevante Unterlagen des Unterkunftsanbieters prüfen, um Buchungen, Zahlungen und Forderungen zu verifizieren.

16.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Prüfungskosten, außer bei Verstößen des Unterkunftsanbieters, der dann die Prüfungskosten trägt und seine Pflichten erfüllt.

17. Versicherung

Der Unterkunftsanbieter hält angemessene Versicherungen bei seriösen Anbietern für alle Drittparteirisiken im Zusammenhang mit der Unterkunft und diesem Abkommen vor.

18. Anti-Korruption, Handelsbeschränkungen und Geschäftsethik

Wink verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Verstößen gegen internationale Handelsnormen, Korruptionsprävention und Terrorismusfinanzierung.

Der Unterkunftsanbieter sichert die Einhaltung des Wink Supplier Code of Conduct zu.

Der Unterkunftsanbieter versichert die Einhaltung aller internationalen Handelsnormen, Handelsbeschränkungen, Geldfluss- und Terrorismusfinanzierungsgesetze, einschließlich UK Bribery Act 2010 und Singapore Prevention of Corruption Act.

Der Unterkunftsanbieter versichert, dass weder er noch verbundene Parteien wegen Korruption verurteilt wurden oder Gegenstand von Ermittlungen sind.

19. Vertraulichkeit

19.1 Vertrauliche Informationen umfassen alle sensiblen Daten, Kundendaten, Geschäfts- und Betriebsinformationen, Software, Vertragsbedingungen und andere nicht öffentliche Informationen.

19.2 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen, sie geheim zu halten, nur berechtigten Personen zugänglich zu machen und bei Aufforderung zurückzugeben oder zu vernichten.

19.3 Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich sind, vor Vertragsschluss bekannt waren, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht stammen oder gesetzlich offengelegt werden müssen.

19.4 Kundendaten werden mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Sicherheitsverletzungen sind Wink unverzüglich (innerhalb eines Tages) zu melden. Datenschutzrechte werden schriftlich geltend gemacht.

19.5 Veröffentlichungen über die andere Partei bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

19.6 Datenschutzbeauftragte sind unter dataprotectionofficer@Wink erreichbar.

20. Rechte an geistigem Eigentum

20.1 Wink und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an geistigem Eigentum an der Wink-Website, dem Logo, Inhalten und Daten.

20.2 Der Unterkunftsanbieter darf Inhalte und Daten nicht mit eigenen oder Wettbewerberinhalten kombinieren, nicht für Wettbewerber nutzen oder verändern und keine Links zu Wettbewerbern einfügen.

20.3 Der Unterkunftsanbieter darf keine Domainnamen registrieren, die „Wink“ oder ähnliche Begriffe enthalten.

20.4 Wink verzichtet nicht auf Rechte an geistigem Eigentum.

21. Eigentümerwechsel

21.1 Unterkunftsanbieter und Hotels informieren mindestens 3 Monate vor Verkauf, Vermietung oder sonstiger Veräußerung schriftlich. Das Abkommen und Buchungen werden auf den neuen Eigentümer übertragen, vorbehaltlich Abschnitt 21.2.

21.2 Wink kann das Abkommen mit dem neuen Eigentümer ablehnen und das Abkommen sofort kündigen, ohne bestehende Buchungen oder Rechte zu beeinträchtigen.

22. Eintragsinhalte

22.1 Wink stellt Zugang zum Extranet bereit. Der Unterkunftsanbieter lädt alle Produktinformationen und Inhalte hoch und hält sie aktuell. Fehlen Inhalte, darf Wink diese von der Website des Unterkunftsanbieters herunterladen. Der Unterkunftsanbieter trägt die Verantwortung für alle daraus entstehenden Ansprüche. Wink darf Inhalte für Marketing anpassen.

22.2 Bei Zugangsproblemen informiert der Unterkunftsanbieter Wink umgehend.

22.3 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, alle Rechte an den Inhalten zu besitzen und gewährt Wink eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung und Anpassung der Inhalte für Marketing und Vertrieb. Die Inhalte verletzen keine Rechte Dritter. Der Unterkunftsanbieter haftet für rechtswidrige Inhalte.

22.4 Der Unterkunftsanbieter stellt Wink und Partner schadlos bei Ansprüchen wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte.

22.5 Der Unterkunftsanbieter informiert Wink über den Stand von Ansprüchen und übergibt die Kontrolle bei unzureichender Erfüllung an Wink auf Kosten des Unterkunftsanbieters.

23. Öffentlichkeitsarbeit / Externe Kommunikation

23.1 Der Unterkunftsanbieter veröffentlicht keine Kommunikation über Wink oder dieses Abkommen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wink und haftet für Schäden.

23.2 Der Unterkunftsanbieter stimmt Inhalte mit Wink ab und stellt Kopien bereit.

24. Vorrang

24.1 Dieses Abkommen ermöglicht individuelle kommerzielle Vereinbarungen zwischen Wink und Unterkunftsanbietern. Bei Widersprüchen gelten:

24.2 Zahlungsbedingungen bezüglich Stornierungen, No-Shows, Zahlungsrichtlinien und Verfügbarkeiten haben Vorrang;

24.3 Bei Tarifen, Mindestbelegungen, Rabatten und Märkten gelten individuelle Vereinbarungen.

25. Unterzeichnungsbefugnis – Vertretung und Unterschrift des Unterkunftsanbieters

25.1 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, dass die unterzeichnende Person befugt ist, das Abkommen für alle teilnehmenden Hotels zu unterzeichnen und diese zu binden.

25.2 Die elektronische Annahme dieses Abkommens und seiner Änderungen ist gültig und bindend.

26. Sprache

Die englische Version dieses Abkommens ist maßgeblich und hat Vorrang bei Unstimmigkeiten mit Übersetzungen.

27. Verzichtserklärungen

Verzicht auf eine Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf andere oder spätere Verstöße.

28. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Abkommens rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird sie angepasst oder gestrichen, ohne die übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.

29. Verhältnis der Parteien

Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und keine Agenten oder Partner.

30. Abtretung

30.1 Keine Partei darf Rechte oder Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer Wink an verbundene Unternehmen.

30.2 Dieses Abkommen gilt nur für die Parteien und ihre Nachfolger.

31. Höhere Gewalt

Wink haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streiks oder Pandemien.

32. Haftungsbeschränkung

32.1 Keine Partei haftet für indirekte oder Folgeschäden, außer bei Verstößen gegen Vertraulichkeit oder geistiges Eigentum.

32.2 Haftung für Tod, Körperverletzung, Betrug oder gesetzlich nicht ausschließbare Fälle bleibt unberührt.

32.3 Die Haftungsbeschränkungen sind fair und angemessen.

33. Schadloshaltung

Sie verpflichten sich, Wink und dessen Partner von Ansprüchen, Schäden und Kosten freizustellen, die aus Ihrem Verstoß gegen diese Bedingungen, unsachgemäßer Nutzung, Steuerverstößen oder Rechtsverletzungen resultieren.

34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

34.1 Dieses Abkommen unterliegt ausschließlich dem Recht Singapurs. Das Gesetz über Rechte Dritter (Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001) findet keine Anwendung. Streitigkeiten sollen zunächst gütlich beigelegt werden.

34.2 Gerichtsstand ist ausschließlich Singapur.

35. Ausfertigungen

Dieses Abkommen kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein Original bilden. Elektronische Unterschriften von Wink sind rechtsgültig.

36. Gesamtes Abkommen

36.1 Dieses Abkommen einschließlich aller Anhänge bildet die vollständige Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Absprachen.

36.2 Ungültige Bestimmungen werden durch gültige mit ähnlicher Wirkung ersetzt.

37. Wirksamkeit

Das Abkommen tritt mit schriftlicher Annahme durch Wink in Kraft. Mit der Registrierung und Anmeldung zum Wink-Partnerprogramm als Unterkunftsanbieter akzeptieren Sie die Bedingungen, einschließlich Änderungen.

Der Unterkunftsanbieter bestätigt, das Abkommen gelesen und akzeptiert zu haben. Die elektronische Annahme ist gültig und bindend.

38. Mitteilungen

Alle Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache schriftlich per persönlicher Zustellung, eingeschriebenem Brief oder internationalem Kurier an die registrierte Adresse oder per E-Mail an die Kontaktperson.

Mitteilungen gelten als empfangen bei (i) persönlicher Zustellung mit Empfangsbestätigung, (ii) Einschreiben mit Zustellnachweis, (iii) Kurier mit dokumentiertem Zustelldatum oder (iv) E-Mail mit Empfangsbestätigung.