Nutzungsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERKUNFTSANBIETER
Durch die Registrierung und Anmeldung zum Wink-Programm als Unterkunftsanbieter hat der Unterkunftsanbieter die Bedingungen dieses Unterkunftsanbieter-Vertrags (die „Vereinbarung“) geprüft, verstanden, anerkannt und akzeptiert.
ZWISCHEN:
TRAVELIKO SINGAPORE PTE. LTD., einem nach den Gesetzen Singapurs gegründeten Unternehmen mit Sitz in #03-01 Wilkie Edge, 8 Wilkie Road, Singapore 228095 und der Mehrwertsteuer-Registrierungsnummer 201437335D („Wink“), und
DEM UNTERKUNFTSANBIETER, dessen Daten im Unterkunftsanbieter-Registrierungsformular angegeben oder online übermittelt wurden (der „Unterkunftsanbieter“).
Wink und der Unterkunftsanbieter sind jeweils eine „Partei“ dieser Vereinbarung und werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
Dieses Dokument legt die Geschäftsbedingungen fest für:
- Die Bereitstellung von Vertriebsdienstleistungen für Unterkünfte über Wink oder andere vom Unterkunftsanbieter genutzte Vertriebswege (im Folgenden „Unterkunftsanbieter“ genannt), deren Details in den Zahlungsbedingungen spezifiziert sind und deren Preis, Bedingungen und Verfügbarkeit vereinbart wurden; und
- Die Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen durch den Unterkunftsanbieter an den Endverbraucher/Gast, die über Wink gebucht wurden.
Wink besitzt, kontrolliert, bietet oder verwaltet keine Einträge. Wink ist keine Partei der direkt zwischen Unterkunftsanbietern und Gästen geschlossenen Verträge. Wink handelt nicht als Agent in irgendeiner Funktion für Unterkunftsanbieter, außer wie in den Zahlungsbedingungen der Dienstleistungen („Zahlungsbedingungen“) angegeben.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) und den Zahlungsbedingungen gelten letztere.
Die Parteien vereinbaren daher Folgendes:
1. Definitionen
Zusätzlich zu anderswo in dieser Vereinbarung definierten Begriffen gelten die folgenden Definitionen, sofern nicht anders angegeben:
„Unterkunftsanbieter“ bezeichnet jede Partei, die ein Konto bei Wink erstellt, um ihre eigenen Zimmer und Zusatzleistungen über die Wink-Plattform zu verkaufen.
„Vereinbarung“ bezeichnet diese Vereinbarung.
„Best Available Rate“ oder „BAR“ bezeichnet den niedrigsten vor Rabatt und Provisionen berechneten, mehrwertsteuerpflichtigen Zimmerpreis, der der Öffentlichkeit vom teilnehmenden Hotel, dem Unterkunftsanbieter oder einem Drittvertriebspartner angeboten wird. Werbepreise, Feiertagspreise und andere uneingeschränkte öffentliche Preise sind als Best Available Rates eingeschlossen.
„Buchung(en)“ bezeichnet eine Reservierungsanfrage für ein Zimmer, die über Wink oder einen Wink-Kunden erfolgt und vom Unterkunftsanbieter akzeptiert wird.
„Buchungsgebühr“ ist die von Wink als Bearbeitungsgebühr einbehaltene Gebühr von 1,5 % des Buchungswerts.
„Buchungswert“ ist der Gesamtbetrag, den der Zahlungsdienstleister vom Gast für eine Buchung einzieht.
**„Ausfall“ („Book-Out“) ** bezeichnet das Versäumnis eines Unterkunftsanbieters, einen Gast aufgrund fehlender Zimmerverfügbarkeit im teilnehmenden Hotel oder durch den Unterkunftsanbieter oder Drittvertriebspartner zu beherbergen.
„Provision“ bezeichnet den Betrag, der einem Affiliate für jede realisierte Transaktion gemäß dieser Vereinbarung zusteht.
„Einrichtungen & Dienstleistungen“ bezeichnet alle Einrichtungen, Mahlzeiten, Annehmlichkeiten und/oder sonstigen Dienstleistungen, die von einem teilnehmenden Hotel bereitgestellt werden.
„Gast(e)“ bezeichnet den Endnutzer, der das Zimmer (und gegebenenfalls weitere Einrichtungen und Dienstleistungen) aufgrund einer direkten oder indirekten Buchung über Wink nutzt oder nutzen wird.
„Hotel(s)“ bezeichnet jede Unterkunft, die auf oder über die Wink-Websites verfügbar ist.
„Wink-Plattform“ bezeichnet das private Netzwerk oder die technische Lösung, die von den Parteien genutzt wird, um Informationen im Rahmen der Vereinbarung sicher auszutauschen.
„Geistiges Eigentum“ bezeichnet alle geistigen Eigentumsrechte jeglicher Art weltweit, ob dokumentiert oder nicht, registriert oder nicht, einschließlich Patente, Marken, Designs, Domainnamen, Urheberrechte, Know-how und alle anderen Rechte an Software, Websites, Dokumenten, Informationen, Techniken, Geschäftsmethoden, Logos, Handbüchern, Kundenlisten, Marketingmethoden und Werbematerialien, einschließlich des „Look and Feel“ von Websites.
„Realisierte Transaktion(en)“ bezeichnet eine Buchung durch einen Gast bei einem Unterkunftsanbieter, die tatsächlich zur Bereitstellung der Unterkunft geführt hat, wie vom Unterkunftsanbieter an Wink bestätigt. Realisierte Transaktionen werden immer für Änderungen (z. B. verkürzte Aufenthalte), Rückbuchungen, Kreditkartenbetrug, Forderungsausfälle oder Ähnliches angepasst. Stornierungen, Nichterscheinen usw. gelten nicht als realisierte Transaktionen.
„Nettotarif“ bezeichnet den von Wink an jedes teilnehmende Hotel zu zahlenden Tarif, der schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
„No-Show(s)“ bezeichnet Fälle, in denen ein Gast nicht rechtzeitig im teilnehmenden Hotel zum gebuchten Termin erscheint.
„Partner“ bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die die Wink-Plattform nutzt, um die Bestände von Unterkunftsanbietern an ihr Publikum und/oder ihre Kunden gegen Provision zu vermarkten und zu verkaufen.
„Zahlungsdienstleister“ bezeichnet eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Traveliko Singapore Pte. Ltd. („TripPay“), die die Zahlungsdienste verwaltet, Zahlungen von Gästen („Pay-in“) entgegennimmt, indem sie die mit dem Kauf verbundene Zahlungsmethode belastet (z. B. Kreditkarte, Debitkarte, Banküberweisung, Kryptowährungen oder PayPal) und die geschuldeten Beträge („Nettotarif“) an den Unterkunftsanbieter auszahlt.
„Pay-in“ bezeichnet den Zahlungseingang eines Gastes durch den Zahlungsdienstleister.
„Pay-out“ bezeichnet die Auszahlung der Nettoprovision an den Affiliate durch den Zahlungsdienstleister.
„Zahlungsdienstleistungsgebühr“ ist die 4 % Gebühr, die vom Affiliate-Provisionsbetrag als Zahlungsakquisitionsgebühr vom Zahlungsdienstleister einbehalten wird.
„Zahlungsbedingungen“ bezeichnet die Tarife, Verfügbarkeiten, Angebote, Aktionen, Zahlungsbedingungen und sonstige Regeln oder Bedingungen bezüglich der Zimmerverteilung, die zwischen den Parteien vereinbart wurden.
„Potentiell betrügerische Buchung“ bezeichnet (i) eine Buchung, die auf ungültigen oder falschen Angaben bei der Buchung beruht, oder aufgrund einer Kreditkartenstreitigkeit oder Meldung unautorisierter Belastungen; oder (ii) eine Buchung, die mit früheren risikoreichen oder betrügerischen Transaktionen in Verbindung stehen könnte.
„Tarif(e)“ bezeichnet die vom Unterkunftsanbieter für einen bestimmten Zimmertyp oder Tariftyp im Rahmen der Vereinbarung an Wink übermittelten Hotelzimmerpreise, die auf allen Wink-Kanälen vertrieben werden.
„Zimmer“ bezeichnet die Unterkunft in einem teilnehmenden Hotel oder einer Unterkunft.
„Steuern“ bezeichnet alle lokalen, staatlichen, bundesstaatlichen und nationalen Steuern und/oder Servicegebühren, einschließlich Mehrwertsteuer (MwSt.), Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Beherbergungs-, Miet-, Stadt-, Resort- und ähnlichen Steuern, behördlichen Gebühren oder Abgaben.
„TripPay“ bezeichnet die hundertprozentige Tochtergesellschaft, die Zahlungen (Pay-in) und Auszahlungen (Pay-out) für Wink abwickelt, auch als Zahlungsdienstleister bezeichnet.
„Vertriebskanäle“ bezeichnet (i) Websites, die von Wink betrieben, verwaltet oder im Besitz sind und von anderen Unternehmen zur Buchung genutzt werden, die nur mit von Wink ausgegebenen Passwörtern zugänglich sind; (ii) API-Verbindungen zwischen Wink und den Reise-Websites seiner Kunden; oder (iii) andere Vertriebswege, über die Wink Zimmer an seine Kunden zur Weiterverteilung oder zum Verkauf liefert, sei es auf Websites oder anderweitig.
1.1 Keine Partnerschaft
1.1.1 Diese Vereinbarung ist nicht dazu bestimmt und darf nicht so ausgelegt werden, dass sie eine Gemeinschaftsunternehmung oder eine Partnerschaft oder ein Verhältnis von Auftraggeber und Beauftragtem zwischen den Parteien begründet. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, darf keine Partei (i) im Namen der anderen Partei Verträge mit Dritten abschließen, (ii) sich als Agent der anderen Partei darstellen oder (iii) die andere Partei vertreten.
1.1.2 Sofern nicht schriftlich anders von Wink vereinbart oder in dieser Vereinbarung anders geregelt, darf der Unterkunftsanbieter auf seinen Websites keine ausdrückliche oder stillschweigende Aussage veröffentlichen, dass die Website Teil von Wink ist, von Wink unterstützt wird oder eine offizielle Wink-Website darstellt.
2. Vertragsabschluss mit Gästen
Wenn Sie eine Buchungsbestätigung über die Wink-Plattform erhalten, schließen Sie einen Vertrag direkt mit dem Gast ab und sind verantwortlich für die Erbringung Ihrer Leistungen zu den auf der Buchungsbestätigung angegebenen Bedingungen und Preisen. Sie erklären sich auch bereit, die entsprechenden Gebühren gemäß den Zahlungsbedingungen zu zahlen, sofern anwendbar.
3. Unabhängigkeit der Unterkunftsanbieter
Ihre Beziehung zu Wink ist die eines unabhängigen Rechtsträgers, außer dass TripPay als Zahlungsdienstleister gemäß den Zahlungsbedingungen fungiert. Wink steuert oder kontrolliert nicht die von Ihnen erbrachten Leistungen, und Sie entscheiden eigenständig, ob, wann, zu welchem Preis und unter welchen Bedingungen Sie diese Leistungen anbieten.
4. Verwaltung Ihres Eintrags
Als Unterkunftsanbieter stellt Wink Ihnen die Werkzeuge zur Verfügung, die Sie benötigen, um Ihre Bestände online über unsere proprietären Vertriebskanäle zu verkaufen.
Unterkunftsanbieter sind dafür verantwortlich, ihre Eintragsinformationen und Inhalte jederzeit aktuell und korrekt zu halten. Sie müssen Verfügbarkeiten, Preise und sonstige vereinbarte Verpflichtungen einhalten. Die Aktualisierung von Verfügbarkeiten, Preisen und anwendbaren lokalen Steuern erfolgt ausschließlich durch den Unterkunftsanbieter über das Wink-Extranet. Unterkunftsanbieter erlauben Wink hiermit, die Zimmer in allen Märkten zu bewerben. Wink empfiehlt dringend, stets die wettbewerbsfähigsten Preise, Aktionen und Angebote anzubieten.
5. Rechtliche Verpflichtungen
5.1 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und Verträge mit Dritten, die für ihren Eintrag gelten.
5.2 Unterkunftsanbieter sind verantwortlich für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Gästen und anderen Personen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen und diesen Bedingungen.
6. Buchungsgebühren & Provisionen
Wink stellt Unterkunftsanbietern digitale Werkzeuge zur Verfügung, um ihre Bestände online über fünf proprietäre Kanäle zu vertreiben und zu verkaufen. Durch Aktivierung Ihrer Unterkunft über die Selbstaktivierungsfunktion im Dashboard wird Ihre Unterkunft automatisch auf Traveliko.com und im Netzwerk buchbar. Sie können diese Kanäle manuell im Extranet unter - Vertrieb - Vertriebskanäle deaktivieren.
- Traveliko.com – 0 % OTA-Provision
- Winklinks - Link-in-Bio-Funktion für soziale Medien wie Instagram
- Social Share - Schnelllinks, die überall online geteilt werden können
- Buchungsmaschine - Internet-Buchungsmaschine für Hotelwebsites und mehr
- Wink Network – Affiliate-Netzwerk, das Hotels direkt mit unseren Affiliate-Partnern verbindet
Für jede bestätigte Buchung gelten folgende Buchungsgebühren, Provisionen und Zahlungsgebühren:
- Traveliko.com: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- WinkLinks: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Social Share: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Buchungsmaschine: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %)
- Wink Network: Zahlungsdienstleistergebühr gemäß Zahlungsbedingungen (4 %) + Wink-Buchungsgebühr (1,5 %) + Affiliate-Provision (nach Vereinbarung, im Ermessen des Hotels)
Beispielrechnung für eine Buchung über USD 100 über Traveliko, Social Share, Buchungsmaschine oder WinkLinks:
100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) = USD 94,56
Beispielrechnung für eine Buchung über USD 100 über einen Affiliate mit 10 % Provision:
100 - 4 % = 96
96 - 1,5 % = 94,56
94,56 - 10 % = 85,10
Auszahlbar an das Hotel („Nettotarif“) = USD 85,10
Hinweis zur Zahlungsabwicklung durch Drittanbieter-Integrator
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Affiliates, im Folgenden „Drittanbieter-Integrator“ genannt, für die Zahlungsabwicklung verantwortlich sind. Diese Drittanbieter-Integratoren übernehmen die Rolle des Händlers im Zahlungsverkehr. Folglich gelten die Zahlungsbedingungen von Wink für diese Transaktionen nicht mehr. Stattdessen müssen neue, spezifische Zahlungsbedingungen der Drittanbieter-Integratoren vom Hotel akzeptiert werden.
7. Steuern
7.1 Der Unterkunftsanbieter ist verantwortlich dafür, dass der Tarif alle anwendbaren Steuern enthält. Es liegt in der Verantwortung des Unterkunftsanbieters, sicherzustellen, dass die in den Tarifen enthaltenen Steuern korrekt und aktuell sind. Wenn der Unterkunftsanbieter keine Stadtsteuern, Tourismusgebühren oder sonstige lokale Gebühren angibt, wird davon ausgegangen, dass diese im Tarif enthalten sind.
7.2 Jeder Unterkunftsanbieter ist verantwortlich für die Abführung der Steuern an die zuständigen Behörden.
7.3 Der Unterkunftsanbieter haftet und stellt Wink von allen Verlusten, Kosten, Strafen und Schäden frei, die durch ungenaue oder nicht aktuelle Steuerangaben in den Tarifen oder durch unvollständige oder falsche Informationen an Wink entstehen.
7.4 Wink wird bei der Angebotserstellung an Partner alle anwendbaren Steuern einschließen (vorbehaltlich Abschnitt 7.1). Alle Zahlungen unter dieser Vereinbarung verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer oder anderer anwendbarer Steuern (außer Körperschaftsteuer oder Gewinnsteuern). Falls eine Mehrwertsteuer von einer zuständigen Behörde erhoben wird, zahlt Wink nach Erhalt einer gültigen Steuerrechnung die enthaltene Mehrwertsteuer an den Unterkunftsanbieter.
7.5 Ansprüche von Behörden wegen Strafen oder Zinsen aus verspäteter Zahlung oder fakturierter Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Unterkunftsanbieters. Falls Mehrwertsteuer im Rahmen eines Selbstveranlagungsmechanismus erhoben wird, wird Wink diese in seiner Mehrwertsteuererklärung berücksichtigen. Ansprüche wegen verspäteter Zahlung dieser selbstveranlagten Mehrwertsteuer trägt Wink.
8. Bankdaten und bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters
Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass seine bei Wink hinterlegten Bankdaten jederzeit korrekt sind und informiert unverzüglich über Änderungen.
Nur die unterzeichnende Person ist bevollmächtigter Vertreter des Unterkunftsanbieters und berechtigt, Änderungen der Bank- oder Zahlungsempfängerdaten zu beantragen. Änderungen dieser bevollmächtigten Person sind schriftlich an Wink zu melden und werden nur durch schriftliche Vertragsänderung wirksam.
9. Buchungsänderungen
9.1 Unterkunftsanbieter haften für Buchungsänderungen außerhalb der Stornierungsbedingungen, die direkt mit dem Gast vereinbart wurden.
9.2 Bei Fehlern des Unterkunftsanbieters, die zu falschen Tarifen führen, ist die Buchung zum falschen Tarif vom Unterkunftsanbieter zu erfüllen.
9.3 Wink haftet nicht für Tariffehler des Unterkunftsanbieters.
10. Buchungsidentifikation / Betrugsbekämpfung
10.1 Der Unterkunftsanbieter stellt sicher, dass die vollständigen und korrekten Kundendaten von Wink in seinen Systemen erfasst sind, sodass jede Buchung eindeutig als solche unter dieser Vereinbarung identifizierbar ist.
10.2 Jeder teilnehmende Unterkunftsanbieter bemüht sich, bei Check-in die Identität des Gastes mit den Buchungsdaten abzugleichen. Bei potentiell betrügerischen Buchungen oder nicht verifizierbaren Daten arbeitet der Unterkunftsanbieter mit Wink zusammen, um die Buchung zu klären oder zu stornieren. Der Unterkunftsanbieter stellt Wink alle erforderlichen Informationen zur Verfügung.
10.3 Die Parteien vereinbaren, dass Wink bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Unterkunftsanbieter keine Haftung für potentiell betrügerische Buchungen übernimmt.
11. Nichtverfügbarkeit / Nichterfüllung
11.1 Bei Nichtverfügbarkeit (z. B. Überbuchung) bemüht sich der Unterkunftsanbieter, Gäste und Buchungen bestmöglich zu erhalten. Muss ein Gast umgebucht werden, gilt:
- Sofortige Benachrichtigung von Wink vor der Umquartierung;
- Umquartierung in eine gleichwertige oder bessere Unterkunft in derselben Gegend zu den gebuchten Bedingungen, ohne zusätzliche Kosten für den Gast, einschließlich aller Transport- und Umzugskosten;
- Wink darf alle durch Nichtverfügbarkeit oder Umquartierung entstandenen direkten Kosten vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen, falls Wink finanzielle Strafen oder Kosten trägt.
11.2 Bei Nichterfüllung der Vereinbarungsbedingungen, mangelhaften Räumlichkeiten oder Einrichtungen kann Wink Zahlungen einstellen und die korrekte Erfüllung verlangen. Der Unterkunftsanbieter trägt alle Kosten für Entschädigungen an betroffene Gäste und hält Wink schadlos.
12. Zustand der teilnehmenden Hotelimmobilie
Der Unterkunftsanbieter informiert frühzeitig über Bauarbeiten, Renovierungen oder sonstige Maßnahmen, die die Bereitstellung von Zimmern, Einrichtungen oder den Aufenthalt der Gäste beeinträchtigen könnten, über den Bereich „Ankündigungen“ im Wink-Extranet. Bei daraus resultierender Nichtverfügbarkeit oder Nichterfüllung gilt Abschnitt 11, und der Unterkunftsanbieter trägt alle Entschädigungskosten.
13. Änderungen, Laufzeit und Kündigung
13.1 Änderungen. Wink kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf der Wink-Plattform veröffentlicht und bekannt gegeben. Wenn Sie die Vereinbarung nicht vor Inkrafttreten kündigen, gilt die weitere Nutzung als Zustimmung.
13.2 Laufzeit. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt diese Vereinbarung mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft unbefristet.
13.3 Kündigung:
- Wink kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit 30 Tagen schriftlicher Frist kündigen;
- Unterkunftsanbieter können jederzeit ohne Frist durch Deaktivierung der Unterkunft im Extranet kündigen;
- Weitere Kündigungsarten können in der Vereinbarung geregelt sein.
13.4 Wink kann die Vereinbarung sofort schriftlich kündigen, wenn:
- Insolvenzverfahren gegen den Unterkunftsanbieter eingeleitet werden und nicht innerhalb von 60 Tagen zugunsten des Unterkunftsanbieters beendet werden;
- Ein Gläubiger eine Hypothek auf das teilnehmende Hotel vollstreckt oder versucht;
- Der Unterkunftsanbieter den Geschäftsbetrieb einstellt;
- Der Unterkunftsanbieter seine Pacht oder Rechte am Hotel verliert;
- Wesentliche Änderungen an der Unterkunft erfolgen;
- Oder aufgrund höherer Gewalt.
13.5 Bei vorzeitiger Kündigung oder Ablauf:
- Werden alle vor der Kündigung getätigten Buchungen zu den ursprünglichen Tarifen erfüllt oder geeignete Alternativen angeboten;
- Wird die Abrechnung entsprechend durchgeführt.
14. Zusicherungen und Gewährleistungen
Der Unterkunftsanbieter sichert zu, dass:
14.1 Alle Zimmer und Einrichtungen stets fachgerecht und mit Sorgfalt bereitgestellt werden;
14.2 Das Personal qualifiziert und geschult ist;
14.3 Alle geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden;
14.4 Alle teilnehmenden Hotels die Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben;
14.5 Alle Zimmer und Einrichtungen sicher sind und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen; keine Gas-Wasser-Heizungen installiert sind;
14.6 Alle an Wink übermittelten Informationen aktuell und korrekt sind;
14.7 Der Unterkunftsanbieter nicht in einem sanktionierten Land ansässig oder eingetragen ist;
14.8 Alle behördlich angeordneten Mängelbeseitigungen auf eigene Kosten unverzüglich durchgeführt werden und Wink unverzüglich informiert wird.
15. Gästevorfälle & Beschwerden
15.1 Bei Vorfällen mit Gästen informiert der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich und kooperiert vollständig.
15.2 Der Unterkunftsanbieter arbeitet bei Gästebeschwerden mit Wink zusammen und antwortet innerhalb von sieben Kalendertagen oder gemäß Service-Level-Vereinbarung.
15.3 Kommt es zu Entschädigungszahlungen durch Wink wegen Vorfällen, die auf den Unterkunftsanbieter zurückzuführen sind, erstattet dieser Wink die Kosten gemäß Abschnitt 33.
15.4 Wink darf alle durch Gästevorfälle entstandenen Kosten vom Guthaben des Unterkunftsanbieters abziehen.
16. Prüfungsrechte
16.1 Während der Laufzeit kann Wink relevante Unterlagen des Unterkunftsanbieters prüfen, um Buchungen, Zahlungen und Abrechnungen zu verifizieren.
16.2 Jede Partei trägt ihre eigenen Prüfungskosten, außer bei Verstößen des Unterkunftsanbieters, der dann die Prüfungskosten trägt und seine Pflichten erfüllt.
17. Versicherung
Der Unterkunftsanbieter hält eine angemessene Versicherung bei seriösen, lizenzierten Versicherern für alle Drittparteirisiken im Zusammenhang mit der Unterkunft und dieser Vereinbarung, einschließlich Haftung für Sachschäden, Personenschäden und Drittschäden.
18. Anti-Korruption, Handelsbeschränkungen und Geschäftsethik
Wink verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Verstößen gegen internationale Handelsnormen, Korruptionsprävention und Handelsbeschränkungen.
Der Unterkunftsanbieter sichert zu, den Wink Supplier Code of Conduct einzuhalten.
Der Unterkunftsanbieter versichert, alle internationalen Handelsnormen, Handelsbeschränkungen, Geldflüsse, Terrorismusfinanzierung sowie Korruptionsgesetze einzuhalten, einschließlich UK Bribery Act 2010 und Singapore Prevention of Corruption Act.
Der Unterkunftsanbieter versichert, dass weder er noch seine verbundenen Parteien wegen Korruption verurteilt wurden oder Gegenstand von Ermittlungen sind.
19. Vertraulichkeit
19.1 Vertrauliche Informationen umfassen alle sensiblen Informationen der Parteien, einschließlich Kundendaten, Geschäftsinformationen, Software, Vertragsbedingungen und andere nicht öffentliche Informationen.
19.2 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung zu verwenden, sie geheim zu halten, nur berechtigten Personen zugänglich zu machen und bei Aufforderung zurückzugeben oder zu vernichten.
19.3 Ausnahmen gelten für Informationen, die öffentlich sind, vor Vertragsbeginn bekannt waren, von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden oder gesetzlich offengelegt werden müssen.
19.4 Kundendaten werden mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen geschützt. Sicherheitsverletzungen sind Wink unverzüglich (innerhalb eines Tages) zu melden. Jede Partei hat eine Datenschutzrichtlinie und gewährt Betroffenen Rechte gemäß Datenschutzgesetzen.
19.5 Veröffentlichungen, die die andere Partei betreffen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
19.6 Datenschutzbeauftragte sind unter dataprotectionofficer@Wink erreichbar.
20. Rechte an geistigem Eigentum
20.1 Wink und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte an geistigem Eigentum an der Wink-Website, dem Logo, Inhalten und Daten. Keine Rechte werden an den Unterkunftsanbieter übertragen.
20.2 Der Unterkunftsanbieter darf Inhalte und Daten von Wink nicht mit eigenen oder Wettbewerberinhalten kombinieren, verändern oder Dritten zugänglich machen, außer zur Erfüllung dieser Vereinbarung.
20.3 Der Unterkunftsanbieter darf keine Domainnamen registrieren, die „Wink“ oder ähnliche Begriffe enthalten.
20.4 Wink verzichtet nicht auf Rechte an seinem geistigen Eigentum.
21. Eigentümerwechsel
21.1 Der Unterkunftsanbieter informiert Wink mindestens drei Monate vor Verkauf, Verpachtung oder sonstiger Übertragung seiner Hotelimmobilie. Die Vereinbarung und Buchungen werden auf den neuen Eigentümer übertragen.
21.2 Falls Wink die Zusammenarbeit mit dem neuen Eigentümer ablehnt, kann die Vereinbarung sofort beendet werden, ohne bestehende Buchungen oder Rechte zu beeinträchtigen.
22. Inhalte des Eintrags
22.1 Wink stellt Zugang zum Extranet bereit. Der Unterkunftsanbieter lädt alle Produktinformationen und Inhalte (Fotos, Texte, Beschreibungen, Einrichtungen) hoch und hält diese aktuell. Fehlen Inhalte, darf Wink diese von der Website des Unterkunftsanbieters herunterladen. Der Unterkunftsanbieter trägt die Verantwortung für alle daraus entstehenden Ansprüche.
22.2 Bei Zugangsproblemen informiert der Unterkunftsanbieter Wink unverzüglich.
22.3 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, alle erforderlichen Rechte an den Inhalten zu besitzen und gewährt Wink eine weltweite, nicht-exklusive, lizenzfreie, unterlizenzierbare Nutzung für Marketing und Vertrieb.
22.4 Der Unterkunftsanbieter stellt Wink schadlos bei Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistiger Eigentumsrechte.
22.5 Der Unterkunftsanbieter informiert Wink über den Stand von Ansprüchen und übergibt die Kontrolle über Ansprüche an Wink, falls erforderlich.
23. Öffentlichkeitsarbeit / Externe Kommunikation
23.1 Der Unterkunftsanbieter veröffentlicht keine Informationen über Wink oder diese Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wink und haftet für Schäden.
23.2 Der Unterkunftsanbieter stimmt Inhalte mit Wink ab und stellt Wink eine Kopie zur Verfügung.
24. Vorrang
24.1 Diese Vereinbarung regelt die Grundlage für individuelle kommerzielle Vereinbarungen mit Unterkunftsanbietern.
24.2 Bei Widersprüchen gelten für Zahlungsbedingungen die Bestimmungen dieser Vereinbarung.
24.3 Für Tarife, Mindestbelegungen, Rabatte und Märkte gelten individuelle Vereinbarungen.
25. Unterzeichnungsbefugnis – Vertretung und Unterschrift des Unterkunftsanbieters
25.1 Der Unterkunftsanbieter sichert zu, dass die unterzeichnende Person befugt ist, diese Vereinbarung für alle teilnehmenden Hotels zu unterzeichnen und deren Einhaltung sicherzustellen.
25.2 Die elektronische Annahme dieser Vereinbarung und ihrer Änderungen ist rechtsverbindlich.
26. Sprache
Die englische Version dieser Vereinbarung ist maßgeblich und hat Vorrang bei Unstimmigkeiten mit Übersetzungen.
27. Verzichtserklärungen
Der Verzicht auf eine Vertragsverletzung gilt nicht als Verzicht auf andere oder zukünftige Verstöße.
28. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtswidrig oder unwirksam sein, wird sie angepasst oder gestrichen, ohne die übrigen Bestimmungen zu beeinträchtigen.
29. Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner und keine Agenten oder Partner.
30. Abtretung
30.1 Keine Partei darf Rechte oder Pflichten ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, außer Wink an verbundene Unternehmen.
30.2 Diese Vereinbarung gilt zugunsten der Parteien und ihrer Nachfolger.
31. Höhere Gewalt
Wink haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks).
32. Haftungsbeschränkung
32.1 Keine Partei haftet für indirekte oder Folgeschäden, außer bei Verstößen gegen Vertraulichkeit oder geistiges Eigentum.
32.2 Haftung für Tod, Körperverletzung, Betrug oder gesetzlich nicht ausschließbare Fälle bleibt unberührt.
32.3 Die Haftungsbeschränkungen sind fair und angemessen.
33. Schadloshaltung
Sie verpflichten sich, Wink und dessen Partner von Ansprüchen, Schäden und Kosten freizustellen, die aus Ihrer Vertragsverletzung, unsachgemäßer Nutzung, Steuerverstößen oder Rechtsverletzungen resultieren.
34. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
34.1 Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht Singapurs. Das Contracts (Rights of Third Parties) Act 2001 (Cap 53B) findet keine Anwendung. Streitigkeiten sollen zunächst gütlich beigelegt werden.
34.2 Gerichtsstand ist ausschließlich Singapur.
35. Ausfertigungen
Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden, die zusammen ein Original bilden. Elektronische Unterschriften von Wink sind rechtsgültig.
36. Gesamte Vereinbarung
36.1 Diese Vereinbarung einschließlich aller Anhänge bildet die vollständige Vereinbarung und ersetzt alle vorherigen Absprachen.
36.2 Ungültige Bestimmungen werden durch gültige mit ähnlicher Wirkung ersetzt.
37. Wirksamkeit
Die Vereinbarung tritt mit schriftlicher Annahme durch Wink in Kraft. Mit der Registrierung und Anmeldung zum Wink-Partnerprogramm als Unterkunftsanbieter akzeptiert der Unterkunftsanbieter diese Bedingungen einschließlich Änderungen.
Die Vereinbarung wurde gelesen und akzeptiert. Die elektronische Annahme ist rechtsverbindlich.
38. Mitteilungen
Alle Mitteilungen erfolgen in englischer Sprache schriftlich per persönlicher Zustellung, eingeschriebenem Brief oder internationalem Kurier an die registrierte Adresse oder per E-Mail an die Kontaktperson.
Mitteilungen gelten als empfangen bei (i) persönlicher Übergabe mit Empfangsbestätigung, (ii) Zustellung per Einschreiben mit Zustellnachweis, (iii) Zustellung per Kurier mit dokumentiertem Lieferdatum oder (iv) E-Mail bei Empfangsbestätigung.